Uffing: Befangener Anwalt soll Rechtslage prüfen (Medien)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 18.02.2014, 14:06 (vor 3927 Tagen) @ Trebron

Diese Prüfung ist, wg. der formalen Hürden, eine Pflichtaufgabe der Kommune.

Okay. Dennoch spricht es mMn Bände, wenn die Gemeinde diese Prüfung nicht selbst erledigt, oder, wenn schon Anwalt, dann wenigstens in die Hände eines unbefangenen Anwalts legt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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