Streit "W-Lan vom Nachbarn" nicht am Bundesgericht (Allgemein)
Es gilt jetzt, den Hauptentscheid des Bundesgerichts abzuwarten, gesprochen von hauptamtlichen Bundesrichtern. Denn die Klage ist brillant geschrieben, hoch brisant und sehr interessant. Also abwarten. Denn wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am besten.
Da wird Gigaherz-Präsident sehr spät, höchstwahrscheinlich sogar nie lachen. Denn entgegen seiner Behauptung ist am Bundesgericht in der besagten Auseinandersetzung gar kein Verfahren anhängig. Dies wurde dem IZgMF auf Anfrage mitgeteilt. Das Hauptverfahren schmort gegenwärtig noch immer im Richteramt Olten-Gösgen, wann es zu einem Entscheid kommt ist nicht absehbar.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- WLAN: Bundesgericht akzeptiert Klage nicht -
Peter Brill,
08.01.2018, 14:52
- Kleine Chronik des bizarren Streits um W-Lan des Nachbarn - H. Lamarr, 08.01.2018, 20:49
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
H. Lamarr,
09.01.2018, 12:24
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
Peter Brill,
10.01.2018, 11:17
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... - H. Lamarr, 10.01.2018, 12:20
- Streit "W-Lan vom Nachbarn" nicht am Bundesgericht -
H. Lamarr,
17.12.2018, 17:56
- Streit "W-Lan vom Nachbarn" nicht am Bundesgericht - H. Lamarr, 20.06.2021, 21:59
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
Peter Brill,
10.01.2018, 11:17