Matratzenheizung für Wasserbetten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 03.05.2011, 23:13 (vor 4947 Tagen) @ H. Lamarr

Branche: Schlafkomfort
Produkt: Matratzenheizung für Wasserbetten
Anbieter: T. B. D.
Nutzen für Anbieter: Alleinstellungsmerkmal für das Produkt
Nutzen für Kunden: Weniger niederfrequenter Elektrosmog. Wissenschaftliche Belege dafür, dass dieser unterhalb gesetzlicher Grenzwerte schädlich ist, gibt es nicht. Bei dauerhafter Einwirkung von Magnetfeldern mit mehr als 0,2 µT Flussdichte (Median, gemittelt über 24 Stunden) gibt es den Verdacht, dass diese das Risiko für Kinderleukämie erhöhen. Da die Leistung der Heizungen mit etwa 300 Watt oder weniger nur schwach und kein direkter Körperkontakt vorhanden ist, sollte die Magnetfeld-Immission für alle Schläfer unter dem genannten 24-Stunden-Durchschnittswert sein.

Beleg: "Das Heizsystem funktioniert mit Niederspannung (12 Volt o. 24 Volt) bzw. Gleichstrom", erklärt Andrejel Zajac, "dadurch entstehen erst keine elektrischen Wechselfelder (Elektrosmog) und zudem sorgt es für maximale Sicherheit.

Quelle: http://www.schlafen-aktuell.de/accessoires-und-textilien/matratzenheizung.28012011-02.htm
Datum: 03. Mai 2011

Ergänzung: Ein anderer Anbieter einer Matratzenheizung wirbt so für sein Produkt: "Als bisher einziges Wasserbetten-Heizsystem auf dem Markt ist die Sigma K durch ein Gutachten über die Strahlungsarmut von der Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung zertifiziert. Die von der Sigma K Heizung erzeugten Strahlungen liegen somit weit unter verschiedenen Norm- Werten."

Der Gutachter, die sogenannte "Internationale Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF" ist eine Kapitalgesellschaft der Rechtsform "Limited" (Ltd.) mit Sitz in Birmingham (gegründet um 2000 hatte die IGEF bis 2010 ohne Rechtsform ihren Sitz in Kitzbühel, Österreich). Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ohne Mindestkapital der Gesellschaft macht den größten Vorteil der Ltd. aus. Das Hauptargument ist durchaus reizvoll. So kann man eine Limited theoretisch ab einem Pfund Mindesteinlage gründen und zugleich die Haftung darauf begrenzen. Einher geht damit ein Haftungsausschluss mit dem Privatvermögen (Quelle). Die IGEF hat demzufolge keinerlei Risiko zu tragen, per Haftung für ihre Gutachten schwer in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Die IGEF fördert zugleich mit ihrer Website seit langen irrationale Ängste vor Elektrosmog, beispielsweise durch anonyme anekdotische Fallschilderungen, deren Wahrheitsgehalt höchst zweifelhaft ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
IGEF, Haftungsbeschränkung, Wechselfelder


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