Wer erklärt EHS offiziell für psychisch krank? (Allgemein)

Eva Weber, Mittwoch, 29.09.2010, 01:19 (vor 5206 Tagen) @ Eva Weber

Meinung

Antwort: Die selbst diagnostizierte EHS Frau W.

Alles dreht sich um Ihren Glauben. Um damit nicht alleine dazustehen wird dann ein WIR daraus gemacht. Durch die Verallgemeinerung wird aus dem Sie sind psychisch krank, EHS werden von offiziellen Stellen für psychisch krank erklärt.

Mit meinem Posting http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=42349 "Wer erklärt EHS offiziell für psychisch krank?" gab ich Antwort auf die Forderung von Prof. Lerchl, meine Aussage zu belegen.

Ihre obige Meinung ist mir relativ unverständlich. Vielleicht könnten Sie diese ein wenig plausibler gestalten und mir eine Verständnis-Nachhilfe zuteil werden lassen.

KlaKla, obwohl Sie Ihre Aussage als "Meinung" deklariert haben, verlange ich von Ihnen eine Erklärung!

KlaKla, ich frage Sie jetzt zum dritten Mal, wären Sie denn so nett und würden Sie mir Ihre geäußerte Meinung in Bezug auf mich und die anderen EHS, "WIR" wie Sie schreiben, näher erläutern? Ist das möglich?

KlaKla, welche Freude widerfährt mir noch am späten Abend!

Zwar nicht meiner Wenigkeit, sondern Spatenpauli gaben Sie Antwort auf meine dreimalig geäußerte Bitte, mir Ihre "geschätzte Meinung" auf meine Schreiben an Prof. Lerchl näher zu erläutern. Sie schreiben an Spatenpauli: "Wer sich dumm stellt darf mit so einer Reaktion von mir rechnen."

Ich "durfte" also noch mit Ihrer Reaktion rechnen, wenn auch auf Umwegen! Ich weiß dies umso mehr zu schätzen, KlaKla, da mir doch voll bewusst ist, Ihnen in keinster Weise das Wasser reichen zu können. Dass ich, obwohl ich hier mWn weder jemanden beschimpfte, noch schweinische Witze erzählte, mit einer Rampensau verglichen werde, spricht eindeutig für Sie, und gibt meiner uralten Tante recht, die behauptet: "Man lernt nicht aus und wenn man alt wird wie ein Haus." Den Begriff der Rampensau kannte ich tatsächlich noch nicht und hilfsbereiterweise stellte Herr Prof. Lerchl die Definition ein.

Nun, wie erklärt sich Ihr Posting:

Alles dreht sich um Ihren Glauben.

Es ist also mein ureigenster Glaube, dass ich unter Mobilfunk leide. Richtig?

Um damit nicht alleine dazustehen wird dann ein WIR daraus gemacht.

D.h. ich bin weltweit die Einzige die unter EMF leidet. Ich dehne das nur auf andere aus, um nicht alleine dazustehen. Es gab also vor Dez. 2004 niemanden der über Beschwerden durch EMF klagte. Richtig? Das BfS hatte vor diesem Datum keinerlei Briefe von Betroffenen erhalten. Richtig?

Durch die Verallgemeinerung wird aus dem Sie sind psychisch krank, EHS werden von offiziellen Stellen für psychisch krank erklärt.

Sie bezeichnen mich hier eindeutig als psychisch krank (Sie sind psychisch krank). Richtig? Durch die Verallgemeinerung - damit ich nicht alleine dastehe - wird dann ein "EHS werden von offiziellen Stellen für psychisch krank erklärt."

Herr Prof. Nowak hätte also in seinem Gutachten einen Unterschied zwischen mir, der psychisch Kranken und den anderen, den nicht psychisch Kranken, deren Fallbeschreibungen nur eingereicht wurden, damit ich mich nicht alleine fühle, machen müssen. Richtig?

Hat er aber nicht! Sie sollten bei der LMU München intervenieren!

Eva Weber

Tags:
Geltungsdrang


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