In Schweden ist Elektrosensibilität amtlich anerkannt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 09.09.2009, 20:29 (vor 5585 Tagen) @ H. Lamarr

Behauptung: Elektrosensibilität ist in Schweden amtlich anerkannt. Oder: Elektrosensible sind in Schweden amtlich anerkannt.

Diese Behauptung ist in zahlreichen diffusen Varianten anzutreffen, die im wesentlichen alle auf zwei Grundaussagen aufbauen: Anerkannt als "Behinderung" (mit Rentenansprüchen) und anerkannt in dem Sinne, dass für Elektrosensible in Schweden angeblich staatlich garantierte "Schutzzonen" (frei von Elektrosmog) eingerichtet wurden.

Da Schweden weit weg ist lassen sich die Umstände dort nur mit erheblicher Mühe selbst in Augenschein nehmen. Augenzeugenberichte von Skeptikern gibt es deshalb keine, Anhänger der Behauptung kolportieren dagegen jeden Bericht, der aus Kreisen der Elektrosensiblen zum Thema irgendwo auf der Welt publiziert wird. Daraus resultiert eine relativ hohe Publikationsdichte, weil eher unbedeutende lokale Publikationen durch Übersetzung und Kolportage eine größere Reichweite erlangen.

Ziel: Schweden soll als (vermeintliche) Musterlösung im Umgang mit Elektrosensiblen aufgebaut werden. Durch wiederholt in Medien und einschlägigen Websites eingestreute Hinweise auf die angeblich fortschrittliche Haltung in Schweden gegenüber Elektrosensibilität, versuchen Elektrosensible auch in anderen europäischen Ländern Druck auf Politiker zu schaffen, die vermeintliche schwedische Musterlösung z.B. auch für Deutschland zu übernehmen.

Entgegnung von Frau Vassiliou [EU-Kommissarin für Gesundheit] am 19. Juni 2009 im Namen der EU-Kommission (Quelle). Hierbei handelt es sich um offizielle Antworten auf die Anfrage einer Abgeordneten der Grünen, die 2009 den Sprung ins EU-Parlament nicht mehr geschafft hat (siehe auch hier):

Der Kommission liegen keine Daten über die Anzahl von Personen in der EU vor, die behaupten, von Elektrohyposensibilität betroffen zu sein. Auch sind der Kommission keine Angaben über die Anzahl von Leuten bekannt, die aus diesem Grunde ihren Aufenthaltsort gewechselt haben. Die Kommission plant aktuell nicht, eine entsprechende Erhebung durchzuführen.

Der Kommission liegen keine Informationen vor, dass Länder Strahlenschutzgebiete einrichten, die frei von menschenverursachter elektromagnetischer Strahlung sind.

Im Falle Schwedens ist das Swedish National Board of Health and Welfare (NBHW — Schwedisches Zentralamt für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge) die Behörde, die Behindertenvertretungsorganisationen finanzielle Unterstützung gewähren kann. Die schwedischen Behörden verstehen darunter Organisationen, deren Mitglieder (zumindest mehrheitlich) im täglichen Leben aufgrund einer Behinderung erhebliche Schwierigkeiten haben. Daher trifft das NBHW seine Entscheidungen auf der Grundlage einer tatsächlichen Behinderung der betroffenen Personen und nicht auf der Grundlage einer bekannten Ursache dieser Behinderung.

Dem Schwedischen Verband elektrosensibler Menschen wurde als Behindertenorganisation finanzielle Unterstützung gewährt. Dies wird zuweilen so missverstanden, als sei elektromagnetische Überempfindlichkeit in Schweden eine anerkannte medizinische Diagnose. Hinsichtlich der Gesundheitsbeeinträchtigungen, die von betroffenen Personen im Zusammenhang mit einer „elektrischen/elektromagnetischen Überempfindlichkeit“ angegeben werden, fehlen bisher Diagnoseverfahren, und es stehen auch keine Methoden zur Verfügung, um festzustellen, ob eine Person tatsächlich von Überempfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern betroffen ist. Die Erfahrungen der betroffenen Personen können somit bedauerlicherweise nicht von Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung gestützt werden.

Die Kommission beabsichtigt — wie im Vertrag gefordert —, ein hohes Schutzniveau in der gesamten EU für die Bevölkerung zu gewährleisten. Dies soll mit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates in Bezug auf elektromagnetische Felder erreicht werden. Die meisten Mitgliedstaaten stimmen darin überein, dass die in der Empfehlung vorgeschlagenen Expositionsgrenzwerte ein hohes Schutzniveau sicherstellen. Mitgliedstaaten, die beschlossen haben, strengere Expositionsgrenzwerte zu erlassen, taten dies ohne entsprechende wissenschaftliche Grundlage; die Kommission erwartet nicht, dass sich aus diesen Maßnahmen Vorteile für die öffentliche Gesundheit ergeben.

Bislang haben die neuesten verfügbaren unabhängigen Gutachten, einschließlich des jüngsten im Januar 2009 abgegebenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) keine wissenschaftlichen Gründe nennen können, die eine Änderung der in der Empfehlung des Rates vorgesehenen Grenzwerte rechtfertigen könnten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweden, Lüge, Elektrosensibilität, Behinderung, EU-Kommission, Kolportage, Rentenansprüche


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