Grundanforderungen an Mobilfunkstandorte (Allgemein)

Raylauncher @, Montag, 09.06.2008, 20:35 (vor 6044 Tagen) @ Thomas

Hallo Raylauncher,

Wie sähe denn dann Ihr Konzept (grob skizziert) aus, das auch Netz-Betreiber damit klar kämen?

Das Mindeste, was Netzbetreiber erwarten könnten, wären Standorte, die vom Grundsätzlichen für zellulare Netze ausreichender Kapazität geeignet wären. Was das neben den Grundanforderungen bedeutet, bestimmen weitgehend die Geschäftsmodelle der Netzbetreiber

Im Wesentlichen heißt das für Standortvorschläge:
Dort wo sie benötigt werden; also nah beim Nutzer
Sinnvoll über das Versorgungsgebiet verteilt; also nicht schwerpunktmäßig außerhalb des Versorgungsgebietes
Objekte über der mittleren Bebauungshöhe, jedoch nicht extrem exponiert.
Möglichkeiten, die erforderlichen Antennen zu realisieren und ohne administrative Einschränkungen bezüglich Dienstenutzung und Erweiterung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
etc etc.

Wenn Standorte diese Bedingungen erfüllen und zu marktüblichen Konditionen angeboten werden, bestehen gute Chancen, dass sich die NB aus diesem Portfolio bedienen. Andernfalls werden Objekte angemietet, die den Bedürfnissen der NB besser entsprechen. Notfalls werden unrechtmäßig versagte Genehmigungen gerichtlich eingeklagt. Grundsätzlich gilt, dass sich NB nicht gleichschalten und Netzstrukturen vorschreiben lassen werden. Dazu sind die Anforderungen an die Netze und die Geschäftsmodelle zu heterogen. Keine Firma kann es sich von Dritten bieten lassen, ihnen ihr Geschäftsmodell vorzuschreiben. Nur beim Mobilfunk erheben diverse Kreise Anspruch darauf. Damit würden grundsätzliche Gestaltungs- und Marktregeln in einer freien Wirtschaft ausgehebelt.

Raylauncher


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