Bayerische Gesundheitsämter gesetzeswidrig? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 19.01.2008, 01:31 (vor 6188 Tagen)

Auszug aus einer am 18.1.2008 versandten Pressemeldung von Dr.-Ing. H. Schmidt, Sprecher Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.

Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem Verhalten

Am gestrigen Abend fand eine Veranstaltung unserer Bürgerinitiative statt, zu der auch der Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, Herr Dr. Franz Hartmann, eingeladen war. Es ging um die Forderung nach einer amtsärztlichen Untersuchung von Anwohnern um den geplanten Mobilfunksender auf dem Gelände der Straßenmeisterei. Das Gesundheitsamt war von den Anwohnern aufgefordert worden, eine medizinische Untersuchung ihres Gesundheitszustandes vor und einige Monate nach Inbetriebnahme dieses Senders durchzuführen, um zu dokumentieren, dass von den Anwohnern geplante Abschirmmaßnahmen gerechtfertigt sind. Dies war die Forderung des Bundesfinanzhofes München (Entscheidung III B 137/06 vom 29.01.07) der in letzter Instanz eine Klage auf steuerliche Absetzbarkeit solcher Abschirmmaßnahmen abgelehnt hatte mit der Begründung, dass bei Einhaltung der Grenzwerte ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse, um die Schädigung durch die Bestrahlung durch einen Mobilfunksender zu belegen.

Dr. Hartmann wurde von den Betroffenen gefragt, warum das Gesundheitsamt es abgelehnt hat, solche amtsärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Er führte aus, dass die Bayerische Staatsregierung per behördeninternem Schreiben den Gesundheitsämtern untersagt hat, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden. Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen. Die Staatsregierung argumentiere damit, dass Gerichtsurteile keine Aufgaben der Gesundheitsämter begründen könnten.
Er spreche hier als Sprachrohr des Ministeriums und habe eine Loyalitätspflicht. Das behördeninterne Schreiben könne er nicht weitergeben, aber es stehe den Anwesenden frei, das Ministerium deswegen anzuschreiben.
Er habe zwar Sympathie für die Bürgerinitiativen, könne aber aufgrund seiner Loyalitätspflicht keinerlei Unterstützung geben.

Kommentar: Der hier geschilderte Fall ist zwar mit dem von Sonthofen nicht 1:1 vergleichbar, aber doch ähnlich. Wir haben deshalb a) Dr. Franz Hartmann um Auskunft gebeten, ob die Schilderung von Schmidt zutreffend ist und b) bei der Bayerischen Staatsregierung angeklopft, dass wir gerne ein Exemplar des besagten Schreibens auf der Website veröffentlichen möchten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Anfrage, Schmidt, Diagnose-Funk, Fanatiker, Gesundheitsamt

Wenn das mal gut geht!

H. Lamarr @, München, Samstag, 19.01.2008, 22:47 (vor 6187 Tagen) @ H. Lamarr

Dr.-Ing. H. Schmidt steht mit der Bayerischen Staatsregierung auf Kriegsfuß. Ein Motiv dafür ist in einer kurzen Notiz zu finden, die er unter seine Presse-Erklärung klemmte:

Unsere Bürgerinitiative musste vor einem Monat 400 Euro an die Bayerische Staatskasse zahlen, weil wir es unterlassen hatten, eine innerhalb von 12 Stunden spontan beschlossene Demonstration auf Privatgrund polizeilich anzumelden. Und auf der anderen Seite dieses kriminelle Verhalten der Staatsregierung! Ist diese die gelebte Demokratie, wie es sich die Politik und die Regierungen vorstellen?

Tatsächlich ist es so, wie eine Nachfrage bei der Münchener Stadtpolizei bestätigte, dass auch Demonstrationen auf Privatgrund dann mit 48 Stunden Vorlauf anmeldepflichtig sind, wenn von der Demo eine Außenwirkung auf öffentlichen Grund ausgeht. Eine solche anmeldepflichtige Außenwirkung könnte z.B. ein Sprecher sein, der mit einem Megaphon von Privatgrund aus öffentlichen Grund beschallt. Oder ein Protest-Plakat auf Privatgrund, das von öffentlichem Grund aus gesehen werden kann. Allerdings ist Schmidt mit 400 Euro noch glimpflich davon gekommen, es hätten auch 1000 Euro sein können - sagte uns die Polizei.

Kein gutes Gefühl habe ich dabei, dass Schmidts Presse-Erklärung jetzt durch alle Verteiler geistert und die Hauptperson Dr. Franz Hartmann noch gar keine Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen. Denn bei einer Sache von solcher Tragweite wird Hartmann möglicherweise mit kompromittierenden Äußerungen konfrontiert, die jedoch aus dem Zusammenhang gerissen sind. Dr. Schmidt ist ja nun nicht gerade für seine Detailtreue bekannt und er neigt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, leicht zu kapitalen Fehlschlüssen. Ich kann ihm deshalb nur wünschen, dass Dr. Hartmann kein Dementi abgibt und der Wortlaut der momentan uns noch unbekannten Dienstanweisung bald ans Licht kommt. Denn sonst heißt es für Schmidt: zurückrudern.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Extreme Wortwahl ohne Grund

AnKa, Sonntag, 20.01.2008, 19:42 (vor 6186 Tagen) @ H. Lamarr

Und auf der anderen Seite dieses kriminelle Verhalten der Staatsregierung!

Die leichtfertig verwendete schwerwiegende Unterstellung "kriminell" hat hier etwas Hetzerisches. Das ist wieder mal das gewisse Portiönchen unangenehmes Extremistendeutsch. Welche Geisteshaltung steckt wohl hinter diesem Mangel an zivilisiertem Benimm?

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

Tags:
Unterstellung, Extremismus, Fundi, Kriminelle

Antwort Dr. Hartmann

H. Lamarr @, München, Montag, 21.01.2008, 11:05 (vor 6186 Tagen) @ H. Lamarr

Sehr geehrter Herr Schall,

Herr Dr. Schmidt gibt meine Ausführungen völlig falsch wieder.
Das angebliche Zitat enthält überwiegen vollständigen Unsinn.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Hartmann

***********************************

Nachfolgend die Anfrage, auf die Dr. Hartmann antwortet


Sehr geehrter Herr Dr. Hartmann,

in der beigefügten Presse-Erklärung schildert Dr.-Ing. H. Schmidt (Sprecher der Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.), folgende Begebenheit mit Ihnen, in der es um amtsärztliche Gutachten geht, mit denen Betroffene eine Schädigung wegen Bestrahlung durch Mobilfunksender belegen könnten:

Zitat Anfang

"Dr. Hartmann wurde von den Betroffenen gefragt, warum das Gesundheitsamt es abgelehnt hat, solche amtsärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Er führte aus, dass die Bayerische Staatsregierung per behördeninternem Schreiben den Gesundheitsämtern untersagt hat, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden. Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen. Die Staatsregierung argumentiere damit, dass Gerichtsurteile keine Aufgaben der Gesundheitsämter begründen könnten. Er spreche hier als Sprachrohr des Ministeriums und habe eine Loyalitätspflicht. Das behördeninterne Schreiben könne er nicht weitergeben, aber es stehe den Anwesenden frei, das Ministerium deswegen anzuschreiben."

Zitat Ende

Meine Frage an Sie ist nun: Gibt Dr.-Ing. H. Schmidt in obiger Textpassage den Sachverhalt zutreffend wieder oder sehen Sie Anlass zu einer Berichtigung?

Viele Grüße aus München
IZgMF

Stephan Schall

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Tags:
, Unsinn, Klarstellung, Falschmeldung, Gerichtsurteil. Schmidt, Ziatverfälschung

Kommentar von G. Mayrock (Sonthofen)

H. Lamarr @, München, Montag, 21.01.2008, 11:11 (vor 6186 Tagen) @ H. Lamarr

Guten Morgen,

ein derartiges Schreiben ist mir unbekannt. Ich hätte allerdings bereits Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie die Feststellung getroffen werden könnte "dass bei Einhaltung der Grenzwerte ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse, um die Schädigung durch die Bestrahlung durch einen Mobilfunksender zu belegen". Meines Wissens ist es bislang noch nie gelungen beweiskräftig, einen derartigen Schaden nachzuweisen, noch da zu im Einzelfall.

Mit freundlichen Grüßen

G. Mayrock


***********************


Nachfolgend die Frage zur Antwort


Sehr geehrter Herr Mayrock,

wie der Zufall es will, hat sich beim Gesundheitsamt Bad Tölz/Wolfratshausen offenbar ein ähnlicher Fall zugetragen, wie der in Kempten, wegen dem wir kürzlich Kontakt hatten. Mehr dazu finden Sie hier: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&id=18133
Wenn es zutrifft, was Dr.-Ing. Schmidt schreibt, dann gibt es offenbar doch eine Weisung der Staatsregierung in Sachen Mobilfunk an die Gesundheitsämter. Möchten Sie zu dieser aktuellen Entwicklung etwas sagen?

Viele Grüße
IZgMF

Stephan Schall

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Anfrage

Nicht überzeugend

Fee, Montag, 21.01.2008, 12:01 (vor 6186 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von unbekannt, Montag, 21.01.2008, 12:25

Guten Morgen,

ein derartiges Schreiben ist mir unbekannt. Ich hätte allerdings bereits Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie die Feststellung getroffen werden könnte "dass bei Einhaltung der Grenzwerte ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse, um die Schädigung durch die Bestrahlung durch einen Mobilfunksender zu belegen". Meines Wissens ist es bislang noch nie gelungen beweiskräftig, einen derartigen Schaden nachzuweisen, noch da zu im Einzelfall.

Diese beiden Antworten sowohl von Herrn Hartmann wie von Herrn Mayrock überzeugen mich nicht.
Herr Hartmann begründet nicht, was Dr. Schmidt falsch wiedergegeben haben soll, weshalb das Zitat überwiegend völliger Unsinn sein soll und welcher Teil von "überwiegend" richtig ist.
Herr Mayrock scheint dies hier nicht zu kennen und macht ansonsten die üblichen Sprüche wegen der fehlenden Beweise mit dem seltsamen Nachsatz vom Einzelfall (und dass diese Beweise ja nie gefunden werden, soll schon mal nicht untersucht werden). Da scheint was faul im Staate Dänemark bzw. in diesem Fall Bayern.

Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen sind steuerlich absetzbar.

München/Würzburg (dpa/tmn) - Aufwendungen zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen können bei der Steuer nur dann geltend gemacht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht. Das meldet das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg.
Diese müsse vor Beginn von Abwehrmaßnahmen durch ein amtliches Gutachten belegt werden. Das Institut bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in München hervor (Az.: III B 137/06).
http://www.steuermelder.de/gate.dll?jnid=213B93C2C28D&access=0&op=jnfs&sid=$sid&fsid=$fsid

Eine "konkrete Gesundheitsgefährdung" liege zum Beispiel vor, wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Liegen die Werte darunter, müsse ein amtsärztliches Gutachten bestätigen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlen verursacht worden sind.

(Quelle: http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=2187593)

Nicht überzeugend - aber punktuell erhellend

H. Lamarr @, München, Dienstag, 22.01.2008, 00:22 (vor 6185 Tagen) @ Fee

Diese beiden Antworten sowohl von Herrn Hartmann wie von Herrn Mayrock überzeugen mich nicht.

Da verlangen Sie vielleicht jetzt auch etwas viel. Ich finde es ist bereits eine wichtige Information, dass Franz Hartmann der Darstellung von Hans Schmidt nicht etwa zustimmt, sondern vehement widerspricht. Klar, eine Begründung wäre nun schön gewesen, ich bin aber zuversichtlich, dass diese noch kommen wird. Die Geschichte dürfte noch nicht zu ende sein und ein Nachspiel haben.

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Dr. Schmidt an Dr. Beckstein

Gast, Dienstag, 22.01.2008, 00:27 (vor 6185 Tagen) @ H. Lamarr

20. Januar 2008

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

im Rahmen einer Veranstaltung berichtet der Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, Dr. Hartmann, dass ein Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz existiert, das den Umgang der Gesundheitsämter mit dem Thema Mobilfunk vorschreibt. Die Gesundheitsämter dürfen danach nicht aktiv werden bei Gesundheitsproblemen im Umfeld von Mobilfunk-Sendeanlagen und von DECT-Schnurlostelefonen und WLAN.

Dies steht im krassen Widerspruch zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, wie sie im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (Fassung vom 24.07.2003) festgeschrieben sind. Da Sie die breite öffentliche Diskussion um potentielle Gesundheitsgefahren beim Mobilfunk wissen, besteht ein großes öffentliches Interesse, die Haltung des vorgesetzten Ministeriums zu erfahren. Dr. Hartmann verneinte die Frage, ob wir dieses Schreiben von ihm erhalten könnten und gab uns den Hinweis, dieses Schreiben direkt bei der Staatsregierung anzufordern.

Bitte stellen Sie uns deshalb alle Schreiben der Staatsregierung, die Dienstanweisungen an die Gesundheitsämter zum Thema Mobilfunk betreffen, umgehend zur Verfügung.

Vielen Dank für eine baldige Antwort

Dr.-Ing. Hans Schmidt

Tags:
, Schmidt, Brief, Geltungssucht

Dr. Schmidt ´s Lachnummer

helmut @, Nürnberg, Dienstag, 22.01.2008, 10:23 (vor 6185 Tagen) @ Gast

Bittestellen Sie uns deshalb alle Schreiben der Staatsregierung, die Dienstanweisungen an die Gesundheitsämter zum Thema Mobilfunk betreffen, umgehend zur Verfügung.

Ich höre da nur Sachbearbeiter(in) zu Mitarbeiter (in) sagen:
"Was bilden sich den diese Leute, wie Schmidt, bloß ein?"

:rotfl:

Meinen solche Leute wie Schmidt wirklich, daß sie an den kompetenten Stellen überhaupt ernst genommen werden?

MfG
Helmut

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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

Antwort Dr. Hartmann an elektrosmognews

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 23.01.2008, 00:07 (vor 6184 Tagen) @ H. Lamarr

Eine ausführlichere Antwort von Franz Hartmann ging am 22.01.08 bei elektrosmognews ein:

http://www.elektrosmognews.de/news/20080120_presseerklaerung.html

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Jetzt schaltet sich die Poltik ein (Grüne)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 23.01.2008, 22:02 (vor 6183 Tagen) @ H. Lamarr

Da sieht man wieder einmal mehr, wie wichtig es ist, wenn die richtigen Leute an den richtigen Stellen sitzen, z.B. im Bayerischen Landtag.

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Runge
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gesundheitliche Risiken durch Mobilfunk und staatliche Gesundheitsämter in Bayern

[Anm. spatenpauli: Ganz schön doppeldeutig formuliert, die Überschrift!]

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk sind weiterhin unklar und strittig. Mehr und mehr Ärzte und andere Wissenschaftler machen allerdings auf ernstzunehmende Hinweise auf Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog aufmerksam. Vor diesem Hintergrund mahnt auch das Bundesamt für Strahlenschutz einen möglichst behutsamen Umgang mit Mobilfunk, schnurlosen Digitaltelefonen, WLAN und allen anderen mikrowellenbasierten Funktechniken an. Nach dem Bayerischen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz gehören Gesundheitsförderung und Prävention, Risikoanalysen und Risikokommunikation, Gesundheitliche Aufklärung und Beratung sowie Umweltbezogener Gesundheitsschutz zu den Aufgaben der staatlichen Gesundheitsämter in Bayern. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Entspricht die Aussage, die Bayerische Staatsregierung hätte per behördeninternem Schreiben den staatlichen Gesundheitsämtern bzw. den dort beschäftigten Amtsärzten untersagt, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden, den Tatsachen?

2. Entspricht die Aussage, die Bayerische Staatsregierung hätte per behördeninternem Schreiben den staatlichen Gesundheitsämtern bzw. den dort beschäftigten Amtsärzten untersagt, amtsärztliche Gutachten über mögliche Schädigungen der Gesundheit durch Elektrosmog zu erstellen, den Tatsachen?

3. Hat die Staatsregierung auf anderem Wege als über behördeninterne Schreiben den staatlichen Gesundheitsämtern bzw. den dort beschäftigten Amtsärzten untersagt, im Zusammenhang mit Elektrosmog wie in den Fragen 1 und 2 beschrieben, aktiv zu werden?

4. Wie häufig sind staatliche Gesundheitsämter in Bayern in den letzten fünf Jahren generell im Zusammenhang mit der Frage Mobilfunk/Elektrosmog/Gesundheit aktiv geworden, was waren Inhalt und Art des jeweiligen Tätigwerdens und wer hat das jeweilige Tätigwerden veranlasst?

5. Wie sollen staatliche Gesundheitsämter den Aufgaben nach Art. 9 des Bayerischen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes (Gesundheitsförderung und Prävention) im Zusammenhang mit der Thematik Mobilfunk/Elektrosmog/Gesundheit nach Vorstellung der Staatsregierung nachkommen?

6. Wie sollen staatliche Gesundheitsämter den Aufgaben nach Art. 10 (Risikoanalyse, Risikokommunikation, Gesundheitsberichterstattung) und nach Art. 13 (Gesundheitliche Aufklärung und Beratung) des Bayerischen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Thematik Mobilfunk/Elektro­smog/Gesundheit nach Vorstellung der Staatsregierung nachkommen?

7. Wie sollen staatliche Gesundheitsämter den Aufgaben nach Art. 15 des Bayerischen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes (Umweltbezogener Gesundheitsschutz) im Zusammenhang mit der Thematik Mobilfunk/Elektrosmog/Gesundheit nach Vorstellung der Staatsregierung nachkommen?

8. Wie sollen Bürgerinnen und Bürger, die meinen durch Mobilfunk in ihrer Gesundheit geschädigt zu sein, der Forderung des Bundesfinanzhofes München (Entscheidung III B 137/06 vom 29.01.07) nach Nachweis dieser Schädigung über ein amtsärztlichen Gutachten entsprechen können?

Martin Runge


Um Beantwortung innerhalb der üblichen Frist und um Aufnahme in die Landtagsdrucksachen wird gebeten.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Risikokommunikation, Die Grünen, Runge

Antwort Dr. Hartmann an elektrosmognews

Doris @, Donnerstag, 24.01.2008, 17:02 (vor 6183 Tagen) @ H. Lamarr

Eine ausführlichere Antwort von Franz Hartmann ging am 22.01.08 bei elektrosmognews ein:


....die Dr. Schmidt nicht unwidersprochen hinnimmt!


Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.

Dr.-Ing. Hans Schmidt

1. Vorsitzender

Gebhardtstr. 2d WOR, den 22.01.08

82515 Wolfratshausen

Tel: 08171/29751 (privat) 089/7445-3555 (Büro) Fax: 08171/911035

An die mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen

Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem Verhalten

Die Erwiderung des Leiters des Gesundheitsamtes, Dr. Hartmann, auf meine Presseerklärung vom 18.01.08 und die Bitte von elektrosmognews um eine Stellungnahme:

"ein Verbot der Bayerischen Staatsregierung im Bezug auf Aktivitäten im Bereich Mobilfunk ist mir nicht bekannt.

Es besteht aber Übereinstimmung in der Gesundheitsverwaltung, dass der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs bezüglich des Auftretens von Gesundheitsstörungen und EMF unterhalb des gesetzlichen Vorsorgewertes derzeit nicht geführt werden kann. Amtsärztliche Gutachten bzw Untersuchungen können daher zu keinen vernüftigen Ergebnissen führen."

Meine Kommentare:

"ein Verbot der Bayerischen Staatsregierung im Bezug auf Aktivitäten im Bereich Mobilfunk ist mir nicht bekannt."

Ich habe nicht von einem "Verbot der Bayerischen Staatsregierung in Bezug auf Aktivitäten im Bereich Mobilfunk" geschrieben, sondern: "Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen."

- Was wohl einen großen Unterschied macht, da er von allen Aktivitäten der Gesundheitsämter redet.

"Es besteht aber Übereinstimmung in der Gesundheitsverwaltung, …"

Sie wissen, was die Formulierung "es besteht Übereinstimmung in der Gesundheitsverwaltung" bedeutet: Nämlich dass diese Übereinstimmung von der Leitung der Gesundheitsverwaltung, dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, angeordnet wurde. Wie sonst könnte bei allen Behörden der Gesundheitsverwaltung "Übereinstimmung" herrschen? Dr. Hartmann bestätigt also indirekt mein Zitat.

"… unterhalb des gesetzlichen Vorsorgewertes …"

Als verantwortlicher Leiter eines Gesundheitsamtes sollte Dr. Hartmann wissen, dass die 26. BImSchV keine "gesetzlichen Vorsorgewerte" enthält, sondern "Grenzwerte".

"Amtsärztliche Gutachten bzw Untersuchungen können daher zu keinen vernüftigen Ergebnissen führen."

Wie soll denn nach Meinung der Staatsregierung herausgefunden werden, ob Mobilfunk im Umkreis von Mobilfunkanlagen oder DECT-Schnurlostelefonen und WLAN gesundheitlich bedenklich ist, wenn nicht durch ärztliche Beobachtungen und Untersuchungen, zu denen das Gesundheitsamt per Gesetz verpflichtet ist? Wann endet das "derzeit nicht geführt werden kann", wenn solche Untersuchungen nicht unternommen werden?

Die Argumentation von Dr. Hartmann geht übrigens an unserem Antrag völlig vorbei:

Wir haben um individuelle amtsärztliche Untersuchungen gebeten, um spätere Abschirmmaßnahmen steuerlich geltend machen zu können. Wir wollten also keine Studien, sondern ein einfaches amtsärztliches Attest über unseren derzeitigen Gesundheitszustand - und später, einige Monate nach Inbetriebnahme des geplanten

Senders, ein zweites Attest über unseren Gesundheitszustand.

Für meine Formulierungen habe ich 22 Zeugen, die alle den Atem angehalten haben ob der ungeheuren Aussagen von Dr. Hartmann, und sich diese gut gemerkt haben.

Hans Schmidt

Tags:
Gesundheitsstörung, Gutachten, Klarstellung, Deutungshoheit

Jetzt schaltet sich die Poltik ein (Grüne)

Doris @, Montag, 31.03.2008, 17:32 (vor 6116 Tagen) @ H. Lamarr

Da sieht man wieder einmal mehr, wie wichtig es ist, wenn die richtigen Leute an den richtigen Stellen sitzen, z.B. im Bayerischen Landtag.

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Runge Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gesundheitliche Risiken durch Mobilfunk und staatliche Gesundheitsämter in Bayern

Der aktuelle STand der Dinge sieht so aus:

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