BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil (Allgemein)

S. Raschke, Samstag, 14.02.2004, 10:20 (vor 7743 Tagen) @ H. Lamarr

Zitat: "... Bei diesem Forschungsstand war es nicht
verfahrensfehlerhaft
, daß das Berufungsgericht kein
Sachverständigengutachten
zu der Frage der gesundheitlichen
Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt hat. Ein solches
Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können und
ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln." (Zitat

Ende)

Eigentlich müsste der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz jetzt
abdanken: Der König ist tot - und mit ihm der Vorsorgegedanke.

Sowas von antiquierter Rechtssprechung!
Da fragt man sich wirklich, ob das statthaft ist.
S. Raschke


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