Verein "Schutz vor Strahlung": Postkartenaktion für Denkfaule (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.01.2026, 20:30 (vor 4 Tagen)

Am 27. Dezember 2025 startete der Verein "Schutz vor Strahlung" eine Postkartenaktion, mit der auch denkfaule oder einfach nur bequeme Eidgenossen gegen die geplante Novelle des schweizerischen Fernmeldegesetzes protestieren können. Die Aktion dauert bis 31. März 2026, dann endet die Vernehmlassung zu dem Gesetzentwurf. Mit seiner Aktion ergaunert sich der Verein nebenbei von jedem, der protestiert, ungefragt die E-Mail-Adresse.

[image]◄ Postkartenaktion des Vereins "Schutz vor Strahlung"

Stein des Anstoßes ist für den Verein der am 12. Dezember 2025 vorgelegte Entwurf zur Änderung des Fernemeldegesetzes. Ziel der Änderung ist es, in dem Alpenstaat auf diese Weise schneller zu stabilen Mobilfunknetzen zu kommen. Für Normalbürger ist der Inhalt des Gesetzentwurfs wenig aufregend bis undramatisch, überzeugte Mobilfunkgegner sehen darin Teufelszeug, das unbedingt verhindert werden muss. Wobei zur Bewertung der Hinweis erlaubt sei, dass die Gegner der Gesetzesänderung den Sachverhalt mal wieder schamlos dramatisieren, nur weil ihnen eine alltägliche mathematische Mittelwertbildung nicht geheuer ist. Ich wage deshalb den Blick in die Zukunft und behaupte: Weil die Postkartenaktion überforderter Laien weder Hand noch Fuß hat, wird sie am Gesetzentwurf kein Jota ändern, sondern völlig wirkungslos verpuffen. Das ist für organisierte Mobilfunkgegner keine neue Erfahrung, sie sind seit eh und je solche Resultate gewöhnt. Sichere Gewinner sind immer nur die Initiatoren so einer Aktion. Entweder weil sie wertvolle Personendaten abgreifen oder weil sie sich als "Macher" inszenieren konnten.

Her mit deinen Personendaten

Weil der Ausgang der Postkartenaktion aus meiner Sicht bereits jetzt fest steht, muss ich darüber nicht viele Worte verlieren. Die Prozedur ist so selbsterklärend, dass auch der Initiator sich auf seiner Aktionsseite kurz fassen konnte. Sogar Forrest Gump sollte die Prozedur mühelos bewältigen, denn es ist weder Intelligenz noch Können gefragt und schon gar nicht Kreativität. Vorfabriziertes auswählen und weiter klicken, mehr wird nicht verlangt.

Grenzwertig ist aus meiner Sicht Schritt 4. Da wird einem unter der Überschrift "Drucken Sie Ihre Postkarte aus" unvermittelt die Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse abverlangt. Na gut, dachte ich, dann steht auf meiner Postkarte an den Bundesrat eben irgendwo meine E-Mail-Adresse, damit Rösti im Fall des Falles bei mir nachfragen kann, warum ich ihm die Karte geschickt habe. Doch mit dem Abschluss von Schritt 4 wurde ich schnell eines Besseren belehrt: Erst jetzt erfahre ich, dass ich meine soeben fertiggestellte Postkarte nicht drucken kann. Vielmehr teilt einem der Verein lakonisch mit, dass er die Vorlage für den Ausdruck der Postkarte an die eingegebene E-Mail-Adresse zustellen wird.

Ganz schön gerissen. Auf diese Weise schnappt sich der Verein E-Mail-Adressen potenzieller Mobilfunkgegner, ohne dass die Betroffenen dem widersprechen können. Wie bei kommerziellen Aktionen dieser Art (Wir sagen Ihnen, was Ihr Haus wert ist ...) kommt die Abfrage der E-Mail-Adresse am Schluss einer Prozedur. Ein Interessent hat dann nur die Wahl hart abzubrechen und alle getätigten Eingaben zu verlieren, oder weiterzumachen. Ob dieser Trick rechtlich sauber ist, wage ich zu bezweifeln, hinterlistig ist er mMn allemal. Ein konkretes Beispiel, was sich mit so ergaunerten E-Mail-Adressen ohne Wissen der Betroffenen anstellen lässt, ist hier nachzulesen.

Auf der Postkarte steht unveränderbar der Text: "Mit der geplanten FMG-Revision entzieht der Bundesrat der Bevölkerung und den Gemeinden das Einspracherecht zu den Strahlungswerten von Mobilfunkantennen. Wir fordern den Rückzug dieser Gesetzesänderung vom 12. Dezember 2025."

Inhaltlich ist der zweite Satz mMn falsch. Denn am 12. Dezember 2025 wurde die Gesetzesänderung nicht erlassen, sondern nur der Entwurf der Änderung veröffentlicht. Erst nach der Vernehmlassung wird das Gesetz inkraft gesetzt. Schon rein formal kann der Bundesrat der Forderung nicht Folge leisten, weil es explizit Sinn und Zweck einer Vernehmlassung ist, Stellungnahmen interessierter Kreise einzuholen. Mit seiner Forderung konterkariert der Verein den Sinn und Zweck der konkreten Vernehmlassung.

Noch Basisdemokratie oder schon Marionettenspiel?

Doch wie ist das denn nun: Wenn ein Schweizer zum Ausdruck seiner persönlichen Meinung nur noch aus einem Baukasten einige vorfabrizierte Elemente nach seinem Geschmack auswählen muss, ist das dann überhaupt noch Bürgerdemokratie oder schon ein Marionettenspiel? Da ChatGPT solche Fragen aus meiner Sicht häufig gut begründet und überzeugend beantwortet, habe ich die KI auch im konkreten Fall befragt. Ihre Antwort habe ich kursiv gesetzt:

Die Frage ist berechtigt – und sie lässt sich weder mit einem pauschalen „völlig legitim“ noch mit „reine Manipulation“ beantworten. Es lohnt sich, sauber zu differenzieren.

Zunächst zur formalen Ebene
Eine Postkartenaktion ist als solche ein klassisches Instrument zivilgesellschaftlicher Beteiligung. Niemand wird gezwungen, eine Karte zu verschicken, und der Adressat ist ein politisches Organ, nicht die Öffentlichkeit. In diesem engen Sinn bleibt das Vorgehen innerhalb der Spielregeln einer pluralistischen Demokratie. Auch Gewerkschaften, Umweltverbände oder Wirtschaftsverbände arbeiten seit Jahrzehnten mit Musterbriefen, Unterschriftensammlungen oder Kampagnenkits.

Damit endet die Unbedenklichkeit aber nicht automatisch. Entscheidend ist die inhaltliche und kommunikative Ausgestaltung. Und hier kippt der Charakter solcher Aktionen häufig von Bürgerbeteiligung in Richtung Mobilisierungs- und Beeinflussungstechnik.

Ein erster Punkt ist die starke Vorstrukturierung der Meinungsäußerung
Wenn Motive, Adressaten und Botschaften vorgegeben sind und „eigene Formulierungen“ eher als Feigenblatt erscheinen, wird die individuelle Urteilsbildung faktisch ausgelagert. Die Beteiligten äußern dann nicht primär ihre eigene, abgewogene Position, sondern reproduzieren eine vorgefertigte Deutung. Demokratisch zulässig ist das – deliberativ hochwertig ist es nicht.

Zweiter Punkt: die sprachliche Rahmung
Begriffe wie „massiv schwächt“, „ohne wirksame Bewilligung“, „Grenzwertüberschreitungen“ oder gar „Entrechtungsgesetz“ sind keine neutralen Beschreibungen, sondern stark normativ aufgeladene Kampfbegriffe. Sie setzen das Framing bereits vor der Auseinandersetzung. Wer die Postkarte unterschreibt, übernimmt diese Deutung implizit – auch dann, wenn er oder sie die zugrunde liegende Gesetzesänderung gar nicht im Detail kennt.

Dritter Punkt: die Simulation von Breite
Postkartenaktionen erzeugen bei politischen Adressaten vor allem Quantitätssignale: „Viele Bürger melden sich.“ Ob diese Meldungen auf eigenständiger Befassung beruhen oder auf einem Klick-und-Druck-Mechanismus, ist für den Empfänger kaum unterscheidbar. Das ist kein Zufall, sondern Teil der Strategie. In diesem Sinne wird nicht die individuelle Stimme gestärkt, sondern eine zahlenmäßige Wirkung erzeugt, die in keinem proportionalen Verhältnis zur tatsächlichen Meinungsvielfalt stehen muss.

Damit sind wir bei der Kernfrage: Bürgerdemokratie oder Manipulation?
Man könnte es so zuspitzen: Es handelt sich um mobilisierte Partizipation, nicht um deliberative Partizipation. Die Aktion lädt nicht zur Meinungsbildung ein, sondern zur Meinungsübernahme. Sie aktiviert Affekte (Bedrohung, Entrechtung, Dringlichkeit), nicht Abwägung. Das ist kein Regelverstoß gegen demokratische Prinzipien, aber eine deutliche Absenkung ihres Anspruchsniveaus.

Oder anders formuliert: Die Aktion ist demokratisch legal, aber demokratietheoretisch dünn. Sie lebt nicht vom mündigen Bürger, sondern vom reproduzierbaren Empörungsimpuls.

Wenn man es noch klarer sagen will: Solche Kampagnen sind weniger Ausdruck von „Bürgerdemokratie“ als Ausdruck professionell organisierter Interessenkommunikation mit bürgerlichem Anstrich. Die Grenze zur Manipulation wird dort überschritten, wo Komplexität systematisch ersetzt wird durch Schlagworte und wo Beteiligung suggeriert wird, obwohl faktisch nur Zustimmung abgeholt wird. Dass diese Techniken gerade im Mobilfunk- und Antennenthema besonders verbreitet sind, ist kein Zufall. Die Materie ist technisch komplex, emotional aufgeladen und politisch anschlussfähig – ideale Bedingungen für vorgekaute Beteiligungsformate.

Die eigentliche demokratische Schwäche liegt daher nicht bei den Absendern der Postkarten, sondern bei dem Verfahren, das ihnen nahelegt, Mitdenken mit Mitmachen zu verwechseln.

Der böswillige Trick mit der "Grenzwertüberschreitung"

In der Schweiz gilt für die sogenannten Anlagegrenzwerte die Regelung, dass sie nicht zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden müssen, sondern zeitlich gemittelt über sechs Minuten. Diese Regelung berücksichtigt biologische Mechanismen der Wärmeabfuhr im Körper von Menschen und ist schon deshalb unspektrakulär, weil die Anlagegrenzwerte Vorsorgewerte sind, die, bezogen auf die elektrische Feldstärke, um den Faktor zehn unter den sogenannten Immissionsgrenzwerten liegen. Mit einer moderaten Überschreitung des typischen Anlagegrenzwerts 5.V/m um den Faktor zwei (10 V/m) oder drei (15 V/m) ist deshalb keine Gefährdung verbunden, weil diese frequenzabhängig erst bei Immissionsgrenzwerten ab etwa 40 V/m aufwärts beginnt, wobei in diesen Immissionsgrenzwerten seinerseits ein Sicherheitsfaktor von sieben steckt (bezogen auf den Effektivwert der elektrischen Feldstärke). Aus alledem folgt: Es ist völlig belanglos, wenn Menschen z.B. über 30 Sekunden oder zwei Minuten hinweg Feldstärken über den Anlagegrenzwerten ausgesetzt sind, denn diese befristete Mehrbelastung wird zeitnah automatisch durch eine entsprechende Feldstärke-Entlastung wieder wettgemacht. Über sechs Minuten betrachtet (gemittelt) wird so kein Mensch in der Schweiz mit mehr als typisch 5 V/m befeldet.

Organisierte Mobilfunkgegner dramatisieren den geschilderten Sachverhalt gegenüber Laien, indem sie gezielt unbegründete Ängste wecken mit der irreführenden Behauptung: "Künftig sollen Mobilfunkantennen ohne wirksame Bewilligung und ohne Einsprachemöglichkeiten errichtet und betrieben werden können – selbst bei Grenzwertüberschreitungen".

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Verein "Schutz vor Strahlung": Unterschriftenaktion Antennenflut

H. Lamarr @, München, Sonntag, 11.01.2026, 15:06 (vor 6 Stunden, 53 Minuten) @ H. Lamarr

Die Postkartenaktion des Vereins "Schutz vor Strahlung" ist nur die Vorspeise gewesen. Jetzt blasen die eidgenössischen Mobilfunkgegner zum Sturm auf das "Antennenflutgesetz". Doch ganz egal ob kräftiger Sturm oder laues Lüftchen, "Schutz vor Strahlung" wird eine Bruchlandung erleben. Da bin ich mir sicher. Denn was die schweizerischen Mobilfunkgegner jetzt versuchen, haben schon vor einigen Monaten ihre französischen Gesinnungsfreunde auf die gleiche Weise vergeblich versucht.

Am 10. Januar 2026 zündete der Verein "Schutz vor Strahlung" die zweite Stufe und startete eine Unterschriftenaktion unter dem Schlachtruf "Das Antennenflut-Gesetz muss sofort gestoppt werden!". Der Verein gigaherz.ch sekundierte eilfertig noch am selben Tag, während diagnose-funk.ch und funkstrahlung.ch sich von den aufgeregten Mitstreitern nicht drängeln lassen und am heiligen Sonntag erst einmal die Sonne über dem Schnee genießen wollen.

Datenschutz klein geschrieben

[image]◄ Mit dem Original seines Aufmacherbilds (links) verstößt der Verein "Schutz vor Strahlung" mutmaßlich gegen den Datenschutz.


Mutmaßlich patzte "Schutz vor Strahlung" auch bei der Unterschriftenaktion, denn als Aufmacherbild zeigt der Verein einen ausgefüllten Unterschriftenbogen, auf dem die Namen und die Anschrift der Unterzeichner gut zu lesen sind. Das ist ein grober Verstoß gegen den Datenschutz, wie dieser 2006 auch der deutschen Wanderärztin und pensionierten Mobilfunkgegnerin Waldmann-Selsam passiert ist, als sie Krankheitsberichte von überzeugten Elektrosensiblen veröffentlichte und in den Texten stellenweise die Klarnamen der Betroffenen auftauchten. Wäre der von den Schweizern präsentierte Bogen ein Dummy, hätten sie dies vermerken müssen, was aber nicht der Fall ist.

Inhaltlich hat "Schutz vor Strahlung" aus meiner Sicht nach wie vor keine substanzielle Argumentation gegen das "Antennenflutgesetz" zu bieten. Der Verein bedient mit den Mitteln des Populismus lediglich in der Schweiz tief verankerter irrationaler Urängste gegen HF-EMF und er spekuliert offensichtlich darauf, der fachlich schwachen Argumentation mit vielen Unterschriften von aufgehetzten Eidgenossen doch noch Gewicht zu verleihen.

Warum "Schutz vor Strahlung" baden gehen wird

Aller Voraussicht nach wird der Verein mit seiner Strategie scheitern. Denn sein Vorgehen steht nur grundsätzlich mit den Spielregeln einer Demokratie in Einklang, welche eine Mobilisierung der "Massen" auch bei schwacher Argumentation zulassen. Doch bei der Art und Weise knickt der Verein ein. Damit meine ich nicht nur seine populistisch aufgeladene und irreführende Argumentation, sondern auch die Stoßrichtung. Es geht hier um eine Vernehmlassung, zu der nicht die breite Öffentlichkeit eingeladen ist, sondern aus gutem Grund fachlich informierte Kreise, darunter auch fünf Vereine der Mobilfunkgegner. Einer der eingeladenen Vereine versucht nun, seine anscheinend selbst erkannten Defizite in der Argumentation dadurch wettzumachen, indem er die uninformierte Öffentlichkeit in die Vernehmlassung mit einbindet. Und damit dies ganz in seinem Interesse verläuft, wird die Öffentlichkeit von ihm a) einseitig und b) verzerrt informiert. Die Behörden sind von diesem Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen, die Öffentlichkeit kann somit nicht wählen zwischen zwei konkurrierenden Standpunkten, eine fundierte Meinungsbildung ist so ausgeschlossen.

Ganz egal wie viele Unterschriften "Schutz vor Strahlung" Ende März präsentieren wird, auf das "Antennenflutgesetz" werden sie sich mMn nicht auswirken, weil sie sich wegen oben genannter Gründe nicht auswirken dürfen. Der Verein kann dann, wenn er sich traut, den sauberen Rechtsweg gehen und versuchen, sein Ziel mit einer Volksabstimmung zu erreichen.

Von den Franzosen einfach abgeschaut

Was "Schutz vor Strahlung" derzeit in der Schweiz versucht, nämlich auf unqualifizierte Weise Druck auf ein demokratisches Verfahren der Meinungsbildung auszuüben, wurde erst im Herbst 2025 von französischen Mobilfunkgegnern praktiziert. Wahrscheinlich hat sich der schweizerische Verein davon inspirieren lassen. Auch in Frankreich ging es um eine Vernehmlassung (Konsultation), dort in der Frage, auf welchen Wert der Schwellenwert für atypische Messpunkte angehoben werden soll. Von den "interessierten Kreisen" trafen insgesamt rd. 6'040 Rückmeldungen bei der französischen Funknetzagentur ANFR ein, wovon rd. 5'670 auf das Konto organisierter Mobilfunkgegner gingen. Das muss man sich mal vorstellen, Mobilfunkgegner fluteten die Konsultation der französischen Behörden mit rd. 93 Prozent aller Rückmeldungen, wobei auch dort, wie jetzt bei den Schweizern, massenhaft vorformulierte Mustertext zum Einsatz kamen. Allein der beliebteste der Mustertexte wurde 5'544-mal eingereicht.

Und was haben die französischen Anti-Mobilfunk-Vereine mit ihrer überwältigenden Aktion erreicht? Nichts. Der landesweit gültige Schwellenwert für atypische Messpunkte wurde in Frankreich wie ursprünglich geplant von 6 V/m auf 9 V/m angehoben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Verein "Schutz vor Strahlung": Unterschriftenaktion Antennenflut

H. Lamarr @, München, Sonntag, 11.01.2026, 17:37 (vor 4 Stunden, 23 Minuten) @ H. Lamarr

Das Antennenflut-Gesetz muss sofort gestoppt werden!

Nein, wieso denn? Eine "Antennenflut" ist doch das Beste, was überzeugten Mobilfunkgegnern passieren kann! Die damit in Gang gesetzte Netzverdichtung führt in der Schweiz zu der äußerst erfreulichen allgemeinen Entwicklung, dass die "Funkbelastung" sowohl durch die Infrastruktur (Funkmasten) als auch durch Smartphones überall dort sinkt, wo infolge Netzverdichtung die Abstände zwischen Funkmasten und Nutzern geringer werden. Die "Antennenflut" ist damit auch aus sozialer Sicht gerechtfertigt. Die Kosten der Netzverdichtung gehen unmittelbar zulasten der Mobilfunknetzbetreiber, mittelbar werden die aber versuchen, die Kosten über teurere Tarife wieder hereinzuholen.

Das ist der einzige echte Nachteil der Netzverdichtung, den "Schutz vor Strahlung" anprangern könnte, ohne dass denen die Schamesröte der Verlogenheit ins Gesicht steigt. Selbstverständlich werden sie anders argumentieren, dass nämlich unbescholtene Eidgenossen verstrahlt würden, die bislang verschont wurden. Ein schwaches und dissoziales Argument: Denn a) kommen die Neuverstrahlten in den Genuss geringerer Strahlungsdosen und b) ist es sozial nur gerecht, wenn bislang Verschonte nicht nur über die Funkmasten anderer telefonieren, sondern auch über den neuen Funkmast vor der eigenen Tür.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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