Dießen - Wenn's im Keller strahlt (Allgemein)

Gast, Sonntag, 17.06.2018, 07:13 (vor 2361 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug Kreisbote vom 01.06.2018

Wie einst Don Quijote gegen Windmühlen kämpft in der Marktgemeinde Johannes Walter gegen „den Spion im eigenen Haus“. Damit meint der laut Visitenkarte als „Berater, Therapeut und Radiästhet“ (Wünschelrutengänger) tätige Dießener die „funkenden und strahlenden Wasserzähler“, die in Dießen wie auch in anderen Kommunen seit Jahren verbaut werden. Mit Flugblättern versuchen er und einige Mitstreiter, die Bürger zu verunsichern und einen Einbau-Stopp sowie Rückaustausch zu erzwingen.

Dagegen wehrt sich jetzt die Gemeindeverwaltung vehement. Bürgermeister Herbert Kirsch: „Zu den elektronischen Wasserzählern kursieren einige, man muss es leider so deutlich sagen, unwahre und falsche Behauptungen, mit denen die Wasserabnehmer aus unserer Sicht unnötig verunsichert werden.“ Darum bemühe sich die Marktgemeinde in diesen Tagen, mit persönlichen Anschreiben die Wasserabnehmer darüber aufzuklären, weshalb elektronische Wasserzähler verwendet werden, welche Daten damit gesammelt werden, was mit diesen Daten geschieht und letztendlich, dass der Einsatz „gesundheitlich vollkommen unbedenklich“ ist. ...

Die Flugblatt-Behauptung, der Einbau der dauerfunkenden Wasserzähler in Dießen sei ein „riskanter Feldversuch an den Bewohnern ohne Rechtsgrundlage und Befugnis“ widerspricht die Aussage des iPerl-Herstellers Sensus, veröffentlicht auch auf der Webseite der Marktgemeinde Dießen. Um die Strahlendosis eines einminütigen Handyge­sprächs zu erreichen, müsste der iPerl 7,2 Jahre funken und der Mensch müsste die ganze Zeit (24 Stunden am Tag) neben dem Zähler stehen. Ein Wasserzähler ist in der Regel deutlich weiter als einen Meter von Personen entfernt und in der Regel dämpfen Wände und Stahlbetondecken die elektromagnetischen Felder zusätzlich ab. Die tatsächlich für den Menschen verbleibende biologische Einwirkungsdosis werde damit nochmals umso kleiner, dass sie rechnerisch nicht mehr sinnvoll dargestellt werden könne. Die beispielhafte Dosis eines einminütigen Handytelefonats könne in der 15-jähriges Einsatzzeit eines iPerl-Zählers demnach nicht erreicht werden.

Tags:
Wünschelrutengänger, Geistheiler, Feldversuch, DGH, Funkwasserzähler, Diessen


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