Esselbach: Bürgerinitiative unterliegt vor Gericht (Allgemein)

Gast, Mittwoch, 20.01.2016, 19:04 (vor 3239 Tagen) @ H. Lamarr

Nur der Vollständigkeit halber ...

http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Buergerinitiativen-Sendemasten-Stadtraete-und-Gemeinderaete-Verwaltungsgerichtshoefe;art776,8655440

Bericht auf BR 24:

Das von der Esselbacher "Bürgerinitiative Funkmast" ins Spiel gebrachte Bürgerbegehren ist in seiner ursprünglichen Form vom Tisch. Das Würzburger Verwaltungsgericht hat das Verfahren am Mittwoch (20.01.16) eingestellt. Damit gaben die Verwaltungsrichter der Gemeinde und auch der Telekom recht, die einen Abstand von 350 Metern zwischen Sendemast und nächster Wohnbebauung als ausreichend erachten. Die Bürgerinitiative, die nicht generell gegen einen Mast ist, wollte einen Mindestabstand von 750 Meter - und die Entscheidung darüber per Bürgerbegehren herbeiführen.

Grundstücksfrage noch offen

Wegen des anderen Punkts im Bürgerbegehren muss der Esselbacher Gemeinderat dagegen bald erneut abstimmen: Stellt die Gemeinde Esselbach eigene Grundstücke für einen Funkmast zur Verfügung oder nicht? Wird die Gemeinde keine zur Verfügung stellen, verzichtet die Bürgerinitiative darauf, das Begehren durchzuführen - dann nur mit dieser einen Frage. Andernfalls wird es wohl doch ein Bürgerbegehren geben, dann jedoch mit eingeschränktem Umfang.

Tags:
Bürgerbegehren


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