Irrationale Überzeugungen sickern ins Verwaltungsrecht (Elektrosensibilität)
Wenn sich Akademiker irrealen Überzeugungssystemen nicht entziehen können, schaffen sie es mMn mühelos, seitenweise höheren Blödsinn zu fabrizieren. So geschehen in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht", Heft 20-2015. Dort werden Bernd Irmfrid Budzinski und Wilfried Kühling auf den gesunden Menschenverstand und/oder auf Verwaltungsrechtler losgelassen.
Du lieber Himmel, das ist schon sehr schmerzhaft, was die beiden bekennenden Mobilfunkgegner da an Belegen heranziehen, qualitative Ansprüche haben sie offensichtlich keine. Zitiert wird, was zu den irrationalen Überzeugungen der Autoren passt, egal wie trübe die Quelle auch ist. In der Einleitung wird z.B. die Meldung kolportiert, ein ehemaliger Nokia-Entwicklungschef leide an "Elektrosensibilität" (EHS). Stimmt, so ähnlich stand es mal in einer finnischen Zeitung, auch das IZgMF hatte damals hingesehen. Rund ein Jahr später gibt es dieses Interview mit dem Mann und jetzt wird deutlicher: Matti Niemelä leidet schwer an Multiple-Sklerose (MS), die bei ihm schon 2001 diagnostiziert wurde. Ein Kausalzusammenhang zwischen MS und EHS ist nicht bekannt, da er beruflich viel mit Handys zu tun hatte glaubt Niemelä jedoch fest daran, dass die Funkfelder seines Handys seine MS-Symptome verstärkt haben. Glauben darf er das gerne. Problematisch wird es, wenn er seine persönliche Meinung öffentlich vervielfältigt und Leute wie Herr Budzinski daraus Kapital schlagen, indem sie eigene schräge Meinungen mit den schrägen Meinungen anderer stützen und damit ebenfalls an die Öffentlichkeit drängen. So entsteht ein Wust an Desinformation aus inkompetenten Quellen, der die Bevölkerung verunsichert und es ihr gezielt schwer macht, sich kompetent zu informieren. Im konkreten Fall ist das Risiko, sich mit Desinformation zu infizieren, glücklicherweise kleiner, da die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" glücklicherweise der Bevölkerung vorenthalten wird. Dummerweise nur hat die sogenannte Kompetenzinitiative ein Hintertürchen zu dem Artikel geöffnet, so dass der missglückte Artikel eben doch ins Freie entweichen kann.
Anderes Beispiel.
Der Artikel beginnt seine Schilderung der Ausgangslage mit folgenden Zeilen:
Dass für funkfreie Zonen kein Bedarf bestehe, wird nicht einmal behauptet. Seit Jahren wohnen zahlreiche Menschen wegen unerträglicher Beschwerden durch benachbarte Mobilfunkantennen im Keller ihres Hauses oder sogar im Wohnwagen im Wald. 2007 waren dies 25.000 Personen, wie das Bundesamt für Strahlenschutz in einer Studie – sicherlich sehr vorsichtig – schätzte.
Diese Story kennen wir hier nur zu gut.
Und wenn ich vor etwas keinen Respekt habe, dann sind das selbsternannte Experten, die sich an ihre eigenen Behauptungen auch dann noch klammern, wenn diese ohne Wenn & Aber widerlegt wurden. So hat das BfS das Märchen von der angeblichen Studie, die 25'000 Wald- und Kellerschläfer in Deutschland eruiert haben will, im August 2015 auf Nachfrage des IZgMF überzeugend dementiert. Dennoch tischen die Herrn Budzinski und Kühling diesen kolportierten Stuss jetzt abermals auf. Die Redaktion von "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, wieso dieser Artikel angenommen und publiziert wurde, anstatt bei der redaktionellen Prüfung durchzufallen.
Weiter habe ich das Werk der beiden Autoren nicht mehr gelesen. Der Beginn des Artikels war für mich abschreckend genug und bestätigt mich nachdrücklich in meiner Einschätzung:
Das größte Problem der Anti-Mobilfunk-Szene ist ihr Personal.
Und noch ein Verein hat mMn ein gravierendes Problem: Autor Wilfried Kühling sitzt dem wissenschaftlichen Beirat des BUND vor. Das ist schockierend. Wenn Herr Kühling für einen derart unqualifizierten Artikel, wie den besagten in Heft 20 von "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" seinen Namen hergibt, dann habe ich erhebliche Zweifel, ob der BUND in den richtigen Händen ist. Neu sind diese Zweifel nicht, denn auch für das unsägliche Positionspapier des BUND zu Mobilfunk ist Herr Kühling verantwortlich.
Hintergrund
BUND-Positionspapier Funktechnologien
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Mobilfunkfreie "Weiße Zonen" – irreal oder rechtlich geboten? -
Gast,
11.11.2015, 23:29
- Mobilfunkfreie "Weiße Zonen" – irreal oder rechtlich geboten? -
hans,
12.11.2015, 00:20
- Mobilfunkfreie "Weiße Zonen" – irreal oder rechtlich geboten? - H. Lamarr, 12.11.2015, 00:30
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12.11.2015, 12:46
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