Swiss-Re-Beitrag: Dr. C. Newman starb mit 47 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.03.2014, 01:25 (vor 3905 Tagen) @ H. Lamarr

In dem Beitrag heißt es:

Der Schadenersatzanspruch von 800 Mio. Dollar ist nicht willkürlich gewählt. Im Jahr 2000 zog der amerikanische Neurologe Christopher Newman in Baltimore, Maryland, vor Gericht. Der damals 41-Jährige verklagt nicht weniger als sieben Unternehmen aus der Mobilfunkbranche, darunter auch Motorola, auf 800 Mio. Dollar Schadenersatz. Er behauptete, sechs Jahre Telefonieren mit einem Mobiltelefon hätte ihm einen bösartigen Hirntumor eingebracht. Eine Bundesrichterin wies seine Klage jedoch ab, die vorgelegten Beweise belegten keine Kausalität zwischen seiner Erkrankung und dem Gebrauch des Mobiltelefons.

Im Herbst 2002 verweigerte Richterin Catherine C. Blake der wissenschaftlichen Begründung von Newmans Klage die Anerkennung. Gut vier Jahre später, am 9. Mai 2006 verstarb der Neurologe im Alter von nur 47 Jahren.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Gehirntumor, Motorola, Hardell, Baltimore, Schadensersatz, Daubert, Newman, Hirntumorklage, Blake


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