Franz Adlkofer, der ewige ausserplanmäßige Professor (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Dienstag, 02.10.2012, 09:11 (vor 4454 Tagen)

Vorlesungsverzeichnisse sind so ziemlich das Drögeste, was es gibt. Manchmal sind sie aber aber auch erhellend :wink: . Zum Verständnis für diejenigen, die nie ein solches Ding in der Hand gehabt haben: dort werden neben allen möglichen Dokumenten, Satzungen, Vorschriften usw. Vorlesungen, Praktika und Personen gelistet, für jeden Fachbereich extra. Hunderte von Seiten. Am Ende ist eine alphabetische Liste zum einfachen Finden von Personen und deren Rolle in der jeweiligen Uni zu finden.


Franz Adlkofer hat in der Vergangenheit (zumindest seit 2008) zunehmend die Contenance verloren, wenn es um die REFLEX-Daten (Wien) bzw. meine Person geht, da ich derjenige war, der diesbezüglich für erheblichen Wirbel sorgte und - so Adlkofer - sein Nachfolgeprojekt MORPHORAD abwürgte. Dass der Mann einen Groll gegen mich hat, ist bekannt.

Franz Adlkofer nennt sich "Prof. Dr. med.". So auch hier.

Da ich zurzeit in Berlin bin, habe ich einen Abstecher in die Uni-Bibliothek gemacht und mir die Vorlesungsverzeichnisse der Freien Universität vorgenommen.

Dort ist Herr Adlkofer von 1972 (als wissenschaftlicher Assistent) bis 2003 (als apl. Prof.) mit einigen Unterbrechungen gelistet. Von 1976 bis Wintersemester 1980/81 war er als Privatdozent geführt (ca. 5 Jahre), danach als apl. Prof. (= ausserplanmäßiger Professor). Er hat in dieser Zeit fast ausschließlich eine Lehrveranstaltung pro Semester (sog. Titellehre, s.u.) durchgeführt, immer (wenn ich mich nicht irre) Freitags, 14-tägig, 2 Stunden. Er hatte also nie einen Lehrstuhl oder eine sonstige "richtige" Stelle als Professor an der FU.

Die Titel seiner Vorlesungen waren ab 1977/78 "Umweltfaktoren als Ursachen für Erkrankungen" und ab 1994/95 "Umwelt und Verhalten als Ursache von Erkrankungen". Als Adressen waren genannt: Hamburg bis 1991, danach Berlin und ab 1998 Verum (Verhalten und Umwelt).

Normalerweise führt man einen Titel als ausserplanmäßiger Professor als "apl. Prof." und nicht als "Prof.". Ob das in der Medizin oder in Berlin anders ist, kann ich gerade nicht sagen. Genau so wenig, ob ein Titel als "apl. Prof." an die Lehrtätigkeit gekoppelt ist und mit dieser endet (so wie in den Naturwissenschaften). Es kann natürlich auch sein, dass Herr Adlkofer noch einen weiteren Titel als "Prof. Dr. med." erworben hat. Dazu konnte ich allerdings nichts finden.

Wikipedia weiß zum Thema:
"Privatdozenten kann nach einer mehrjährigen (in Baden-Württemberg mindestens zweijährigen, in Bayern sechsjährigen, in Berlin vierjährigen, in Nordrhein-Westfalen fünfjährigen) Tätigkeit in Forschung und Lehre die Berechtigung zur Führung des Titels „apl. Prof.“ von der Universität mit Zustimmung der für Hochschulen zuständigen Ministerien oder Senatsverwaltungen erteilt werden. An einigen Fakultäten wird die Verleihung der Bezeichnung auch nicht mehr an einen bestimmten Zeitraum, sondern vielmehr die Erfüllung bestimmter wissenschaftlicher Kriterien (insbesondere die Zahl hochwertiger wissenschaftlicher Publikationen nach Erlangung der Habilitation) geknüpft.

Es handelt sich um eine Bezeichnung, die besonders häufig an humanmedizinisch tätige Privatdozenten verliehen wird. Mit der Verleihung dieses Titels können Oberärzte leichter zum Leitenden Oberarzt und zum Stellvertretenden Direktor in den Unikliniken aufsteigen. Oft sind dies leitende Ärzte (Dirigierende Ärzte, Leitende Oberärzte oder Chefärzte) in außeruniversitären Krankenhäusern oder niedergelassene Ärzte, die als nebenberufliche, nur korporative Hochschullehrer an Universitäten oder in akademischen Lehrkrankenhäusern Lehrveranstaltungen (sogenannte Titellehre) in geringem Umfang anbieten müssen. Sie können aber in angemessenem Umfang auch zu sonstigen Aufgaben von Hochschullehrern herangezogen werden."

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Klarstellung, Kompetenz, Mophorad, Satzung

Franz Adlkofer, der ewige ausserplanmäßige Professor

Sektor3, Dienstag, 02.10.2012, 10:35 (vor 4454 Tagen) @ Alexander Lerchl

Franz Adlkofer nennt sich "Prof. Dr. med.". So auch hier.

Da ich zurzeit in Berlin bin, habe ich einen Abstecher in die Uni-Bibliothek gemacht und mir die Vorlesungsverzeichnisse der Freien Universität vorgenommen.
Dort ist Herr Adlkofer von 1972 (als wissenschaftlicher Assistent) bis 2003 (als apl. Prof.) mit einigen Unterbrechungen gelistet. Von 1976 bis Wintersemester 1980/81 war er als Privatdozent geführt (ca. 5 Jahre), danach als apl. Prof. (= ausserplanmäßiger Professor).

Normalerweise führt man einen Titel als ausserplanmäßiger Professor als "apl. Prof." und nicht als "Prof.". Ob das in der Medizin oder in Berlin anders ist, kann ich gerade nicht sagen. Genau so wenig, ob ein Titel als "apl. Prof." an die Lehrtätigkeit gekoppelt ist und mit dieser endet (so wie in den Naturwissenschaften). Es kann natürlich auch sein, dass Herr Adlkofer noch einen weiteren Titel als "Prof. Dr. med." erworben hat. Dazu konnte ich allerdings nichts finden.

Am 17.05.1977 wurde Adlkofer als: "Priv.-Doz.Dr." tituliert
Am 05.05.1978 nennt sich Adlkofer selbst: "Priv. Doz. Dr."
Gegenüber seinen Chef nennt sich Adlkofer am 27.11.1979: "Dr."
Am 07.02.1980 nennt sich Adlkofer selbst: "Priv.-Doz. Dr."
Am 17.02.1980 nennt sich Adlkofer selbst: "Prof. Dr."
Am 11.03.1980 degradiert sich Adlkofer wieder zum: "Dr."
Am 11.06.1980 firmiert Adlkofer wieder als "Priv. Doz. Dr."
Am 15.07.1980 lässt sich Adlkofer von seinem Sekretariat in einem Brief an Dr. Neurath als: "Dr." titulieren
Am 03.09.1980 schreibt die Firma Reemtsma an: "Prof. Dr." Adlkofer
Am 06.10.1980 schreibt Adlkofer an Dr. Neurath als: "Prof. Dr."

Darf Dr. Franz Adlkofer sich "Professor" nennen?

Alexander Lerchl @, Freitag, 05.10.2012, 12:25 (vor 4451 Tagen) @ Alexander Lerchl

Franz Adlkofer nennt sich "Prof. Dr. med.". So auch hier.

Und auch im Impressum der Pandora-Stiftung.

Die Frage ist, ob Herr Adlkofer noch den Titel "Professor" führen darf. Ich meine, dass das nicht der Fall ist (jedenfalls nach den mir vorliegenden Informationen). Zu dieser Frage gibt es Antworten im Berliner Hochschulgesetz:

§ 119 Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Der Leiter oder die Leiterin der Hochschule können auf Vorschlag des Fachbereichs mit Zustimmung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Privatdozenten, die mindestens vier Jahre habilitiert sind sowie hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre erbracht haben, die Würde eines außerplanmäßigen Professors oder einer außerplanmäßigen Professorin verleihen.
Mit der Verleihung ist die Befugnis zur Führung der akademischen Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ verbunden. 3§ 103 Absatz 2, § 116 Absatz 1 Satz 3 und § 117 gelten entsprechend.

§ 117 Rechtsstellung der Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen

(1) Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen stehen als solche in keinem Dienstverhältnis zur Hochschule. Sie haben regelmäßige Lehrveranstaltungen durchzuführen; den Umfang ihrer Lehrverpflichtung regelt der Leiter oder die Leiterin der Hochschule. Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen können in angemessenem Umfang auch zu den sonstigen Aufgaben von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen gemäß § 99 herangezogen werden.

(2) Der Honorarprofessor oder die Honorarprofessorin wird verabschiedet

1.auf eigenen Antrag,

2.wenn er oder sie in zwei aufeinanderfolgenden Semestern ohne Zustimmung der Hochschule seinen oder ihren Lehrverpflichtungen nicht nachkommt,

3.wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen bei einem Beamten oder einer Beamtin gemäß § 24 des Beamtenstatusgesetzes das Beamtenverhältnis endet,

4.wenn er oder sie sich eines schweren Verstoßes gegen seine oder ihre Pflichten gemäß § 44 Absatz 1 schuldig macht.

Nach der Verabschiedung gemäß Nummer 2 bis 4 darf die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ nicht mehr geführt werden. Im Übrigen gilt § 103 Absatz 2 entsprechend.

Kommentar: da die Voraussetzungen der Verabschiedung gleich doppelt erfüllt sind (Herr Adlkofer hat laut Vorlesungsverzeichnis nur bis 2003 Vorlesungen gehalten, Wikipedia gibt "bis 2004" an, und er das Pensionsalter längst erreicht hat), dürfte er nach meiner Meinung des Titel "Professor" nicht mehr führen. Es kann natürlich andere Gründe geben, weswegen er den Titel nach wie vor tragen darf. Davon ist mir allerdings nichts bekannt, und fragen kann man ihn auch nicht, jedenfalls funktioniert die Email-Adresse der Pandora-Stiftung nicht.

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Tags:
Titel, Adlkofer, Pandora-Stiftung

Darf Dr. Franz Adlkofer sich "Professor" nennen?

H. Lamarr @, München, Freitag, 05.10.2012, 13:12 (vor 4451 Tagen) @ Alexander Lerchl

... und fragen kann man ihn auch nicht, jedenfalls funktioniert die Email-Adresse der Pandora-Stiftung nicht.

Doch, jetzt schon.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Darf Dr. Franz Adlkofer sich "Professor" nennen? Er darf.

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 14.08.2013, 10:32 (vor 4138 Tagen) @ Alexander Lerchl

Nach der Verabschiedung gemäß Nummer 2 bis 4 darf die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ nicht mehr geführt werden. Im Übrigen gilt § 103 Absatz 2 entsprechend.

Und da steht:

§ 103 Führung der Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“

(2) Auch nach Ausscheiden aus der Hochschule oder bei Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis als Professor oder Professorin darf die akademische Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ ohne Zusatz geführt werden, wenn der Professor oder die Professorin seine oder ihre Tätigkeit mindestens fünf Jahre lang ausgeübt hat; unmittelbar vorangegangene Tätigkeiten als Professor oder als Professorin an einer anderen Hochschule werden entsprechend angerechnet. Das Recht nach Satz 1 besteht nur, sofern nicht die Weiterführung aus Gründen, die bei einem Beamten oder einer Beamtin die Rücknahme der Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin rechtfertigen würde, durch die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung untersagt wird.

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Ausserplanmäßiger Professor Dr. Klaus Goebbels

KlaKla, Mittwoch, 26.12.2012, 10:30 (vor 4369 Tagen) @ Alexander Lerchl

Wikipedia weiß zum Thema:
"Privatdozenten kann nach einer mehrjährigen (in Baden-Württemberg mindestens zweijährigen, in Bayern sechsjährigen, in Berlin vierjährigen, in Nordrhein-Westfalen fünfjährigen) Tätigkeit in Forschung und Lehre die Berechtigung zur Führung des Titels „apl. Prof.“ von der Universität mit Zustimmung der für Hochschulen zuständigen Ministerien oder Senatsverwaltungen erteilt werden. An einigen Fakultäten wird die Verleihung der Bezeichnung auch nicht mehr an einen bestimmten Zeitraum, sondern vielmehr die Erfüllung bestimmter wissenschaftlicher Kriterien (insbesondere die Zahl hochwertiger wissenschaftlicher Publikationen nach Erlangung der Habilitation) geknüpft.

Prof. Dr. Klaus Goebbels, der zum erlesen Kreis der Berater der Kompetenzinitiative zählt, ist meiner Recherche nach auch ein apl. Professor. Siehe hier ...

Außerplanmäßige Professoren und Privatdozenten
GOEBBELS Klaus, Dr. rer. nat., Professor (Werkstoffwissenschaften). – HYDAC Technology GmbH, Justus-von-Liebig-Straße, 66280 Sulzbach, Tel. (0 68 97) 50 93 35. – Junkersstraße 4, 66117 Saarbrücken.

Demnach, verschweigen die Herausgeber Dr. Markus Kern und Dr. Karl Richter, dass genauso wie die Kennzeichnung der em. Professoren in ihren Broschüren. Meinem Verständnis nach ein bewusster Täuschungsversuch.

Wer wissentlich zu derartigen Mitteln der Täuschung greift, ist in seiner Arbeit mMn nicht weiter zu unterstützen. Die Berater der KO-Ini sollten sich gründlich überlegen, in wie weit es hilfreich ist mit derartigen unseriösen Praktiken der Herausgeber in Verbindung gebracht zu werden.

Dr. Karl Richter, Peter Hensinger und die em. Professoren haben nichts zu verlieren, sie sind raus aus dem Berufsleben.

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Meine Meinungsäußerung

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Warnke, Unseriös, Richter, Täuschung, Manipulation, Titel, Buchner, Ko-Ini, Kern, Trick, Titelmania, Silbergrauen, Forscher, Kolportage

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