Elektrosmog-Frühling: Antwort auf Anfrage vom 9. Mai (Allgemein)

Lilith, Sonntag, 20.05.2012, 22:23 (vor 4579 Tagen) @ H. Lamarr

Faschistische Denkweise (Ausgrenzung Andersdenkender)

Wenn man Andersdenkende ausgrenzt, die kraft ihres Andersdenkens Andere belästigen oder bedrohen oder noch Schlimmeres anrichten, dann unterliegt man mitnichten einer "faschistischen Denkweise".

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Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)


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