"Festgesetzter Strahlenhöchstwert" ist eine Irreführung (Allgemein)

kureck @, Donnerstag, 22.03.2012, 21:11 (vor 4638 Tagen) @ Kuddel
bearbeitet von kureck, Donnerstag, 22.03.2012, 23:10

Der Begriff "vom Land Salzburg festgesetzter Strahlenhöchstwert" ist eindeutige Irreführung, denn offiziell (seitens Politik) war nur der Wert von 1mW/m² als Richtwert "festgesetzt" (empfohlen) und das wiederum "offiziell" nur bis 2005, als er von der Politik gekippt wurde. Seither gibt es nur noch unverbindliche Empfehlungen von Dr. Oberfeld, welche sich an den Empfehlungen des Baubiologenverbandes IBN orientieren.

Danke für den Link.

Nur zur Information: in Wolfau wären alle Standorte im schlimmsten Fall mit ~ 1 mW/m² belastet. Also quasi der Traum der in Salzburg nicht in Erfüllung gehen konnte. Hier von einer 57-fachen Überschreitung des "Festgesetzten Strahlenhöchstwertes" zu reden ist in der Tat Wahnsinn. 57 mal fast nichts ist eben immer noch sehr wenig. Das interessante: Die Grenzwerte seien "nicht nachvollziehbar" für die Bevölkerung. Aber wie nachvollziehbar ist der Salzburger Vorsorgewert? Gar nicht.

Das IBO distanziert sich daher ausdrücklich von diesem auf der Ideologie „Je mehr Angst ich mache, umso besser“ basierenden Richtwertekonzept und empfiehlt, diese sogenannten „Baubiologischen Richtwerte“ nicht für Gutachten etc. zu verwenden.

Aber diese Aussage lässt sich verwenden. Sehr gut sogar :yes:


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