IZgMF, das "diffamierfreudige" Mobilfunk-Forum (Allgemein)

Sektor3, Montag, 02.01.2012, 13:32 (vor 4718 Tagen) @ Christopher

(...), bei einem einzigen Posting wurde sogar gerichtlich festgestellt, dass es die Grenzen des Erlaubten überschritten hat.


Genau genommen ist nicht einmal das der Fall, gerichtlich festgestellt wurde einzig, daß eine Abmahnung zu diesem Posting rechtens war. Zur Wahrheit/Falschheit der Behauptung wurde überhaupt keine Stellung genommen.
Eine Prüfung, ob es sich bei dem Posting tatsächlich um eine strafrechtlich relevante (und falsche) Tatsachenbehauptung handelte, war gar nicht Thema des Verfahrens - Strafanzeige wurde nämlich gar nicht gestellt.

Das Gericht sah die Vorwürfe laut der von der Kompetenzinitiative veröffentlichten Entscheidung offenbar als unbelegt an:

"Der streitgegenständliche Forum-Beitrag Anlage B2 (Bl. 49 d.A.), aus dem die im Widerklageantragenthaltenen Textpassagen entnommen sind, verfolgt bei verständiger Gesamtschau ganz offensichtlich die alleinige Zielsetzung, den Beklagten im strafrechtlichen Sinne zu verleumden, indem unter besonders perfider Verwendung eines pseudo-objektiven Deckmantels auf die eigentliche, vollständig beleglose und daher unhaltbar formal beleidigende Kernaussage...hingeleitet wird."

Tags:
Verleumdung


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