Urteil Familie Kind aus Dresden (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 05.10.2007, 09:26 (vor 6269 Tagen) @ H. Lamarr

Die Kinds klagten dagegen, dass das Regierungspräsidium Dresden Ihren Widerspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung (für die Sendeanlage) zurückgewiesen hat. Bislang dachte ich, die Klage gehe eher in Richtung Körperverletzung (durch die Sendeanlage), was aber definitiv nicht der Fall ist.

Ich habe auch immer gedacht die gesundheitlichen Aspekte stehen klar im Vordergrund.
Mich verwundert der zeitlich knappe Reaktionsablauf. Errichtung der Antenne, Widerspruch einreichen, gesundheitliche Auswirkungen, Übernachten im Keller, Medien einbeziehen, Blutuntersuchungen, Auszug, Klagen, Schweigen.

Für mich sieht es so aus, als ob die Geschichte systematisch aufgebaut wurde und nun droht das Kartenhaus zusammen zu fallen.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Körperverletzung, Dresden, Kind, Urteil, Schmerzensgeld


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