Schreiben IZgMF vom 03.01.07 (Elektrosensibilität)

Fee, Donnerstag, 04.01.2007, 17:12 (vor 6543 Tagen) @ H. Lamarr

Dass diese Begebenheit sich so zugetragen hat, wie beschrieben, nehme ich Ihnen voll ab.

Danke, das erleichtert die Diskussion merklich.

Beim Lesen dieser Begebenheit denke ich, dass ähnlich wie in diesem Forum das entsprechende Vorgehen in einem solchen Fall den Erfolg oder eben nicht ausmacht. Am Anfang bei einer solchen Messung sollte jeweils ein einfühlsames Gespräch stehen über die Symptome, Beobachtungen usw., das gibt schon etwas Hinweise, ob es sich vor allem um Besorgnis handelt, um Nachbarschaftskonflikte usw. oder Elektrosensibilität. Es existieren sogenannte baubiologische Richtwerte, wo auch empfindliche Personen beschwerdefrei sein sollten. Davon muss doch nicht die betroffene Frau Kenntnis haben. Nach Angabe der gemessenen Werte schreibt man diese Werte z.B. in Klammer hin. Dann versucht man, wo man mit einfachen Massnahmen den Elektrosmog minimieren kann, das halte ich für grundsätzlich gut, egal ob elektrosensibel oder nicht, auch niederfrequente Felder können eine Rolle spielen. Dann sollte man der betroffenen Frau die Angaben schriftlich geben, samt Adressen z.B. von Abschirmmaterialien, Schnurlostelefonen, die nicht strahlen, wenn das Mobilteil aufgegt wird, Info-Material für ein Gespräch mit der Nachbarin, weiterführende Adressen für Messungen durch Spezialisten. So fühlen sich Betroffene geholfen und verstanden, hilft unnötige Panik verhindern zugunsten von konkreten Massnahmen, vermindert den Einfluss von Scharlatanen. Was man nicht vergessen sollte, alle Minimierungsmassnahmen sind nur Notlösungen, wichtig wäre der Einsatz gegen weitere Verstrahlung. Vermutlich kommen jetzt dann gleich kritische Einwände, denn das letztere scheint im izgmf an einen kleinen Ort geraten zu sein.


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