SSK: Jahresbericht 2024 vorgelegt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.02.2025, 22:52 (vor 8 Stunden, 54 Minuten)

Jahresbericht 2024 der Strahlenschutzkommission.

Die folgenden beiden Abschnitte des 27 Seiten umfassenden Jahresberichts befassen sich mit nicht-ionisierender Strahlung:

2.13 Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus

Vor dem Hintergrund der Einführung des 5G-Mobilfunks wurde die SSK durch das Bundesumweltministerium im April 2019 beauftragt, zu beurteilen, ob aus aktueller Sicht der Forschung die Grundlagen, auf denen die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen (Sendeanlagen und Endgeräte) basieren, weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit besitzen.

Die resultierende erste Stellungnahme, die in der 317. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2021 verabschiedet und am 1. März 2022 veröffentlicht wurde, befasst sich mit den biologischen und gesundheitlichen Aspekten von Hochfrequenzfeldern im bisher bereits intensiv für die Mobilkommunikation genutzten Frequenzbereich bis etwa 7 Gigahertz (FR1). Diesen Bereich nutzen auch die Anlagen der bislang in Deutschland betriebenen 5G-Netze. Zusätzlich wurden besondere technische Aspekte der neuen 5G-Technologie betrachtet und ihre Auswirkungen auf die zu erwartende Hochfrequenzimmission und die Exposition der Bevölkerung beurteilt. Eine englische Übersetzung dieser Stellungnahme wurde am 15. Juli 2024 veröffentlicht.

Im März 2022 begann die für die Beratung eingesetzte Arbeitsgruppe des Ausschusses „Nicht- ionisierende Strahlen“ der SSK damit, eine entsprechende Bewertung von 5G-Anwendungen im künftig beim 5G-Standard zur Nutzung vorgesehenen Millimeterwellenbereich oberhalb von 20 Gigahertz (FR2) vorzunehmen. Das Ergebnis dieser noch andauernden Beratung soll in einer zweiten Stellungnahme der SSK zum 5G-Mobilfunk veröffentlicht werden.

Die Beratungen werden im Jahr 2025 fortgeführt.

2.14 Strahlenschutzgrundsätze für nichtionisierende Strahlung

Im Bereich der ionisierenden Strahlung besteht seit längerem ein in den grundlegenden Empfehlungen der ICRP dokumentiertes und anerkanntes System von Strahlenschutzgrundsätzen (Rechtfertigung, Dosisbegrenzung, Optimierung). Die Anwendung des aus diesen Prinzipien abgeleiteten Schutzsystems hat sich bewährt; es ist die Grundlage für die internationalen und nationalen Regelungen. Die Übertragung und Umsetzung dieser Prinzipien im Kontext nicht- ionisierender Strahlung sind jedoch herausfordernd, insbesondere im Hinblick auf das Prinzip der „Optimierung“, z. B. wenn keine spezifischen Grenzwerte vorhanden sind (wie bei solarer UV-Strahlung).

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesumweltministerium die SSK am 19. September 2022 beauftragt, Anwendbarkeit, Begründung und Anwendungsbereich der Grundsätze des Strahlenschutzes im Bereich der nichtionisierenden Strahlung zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Eine hierzu eingesetzte Arbeitsgruppe hat im November 2023 ihre Beratungsarbeit aufgenommen und im Jahr 2024 fortgeführt.

Die Beratungen werden im Jahr 2025 fortgeführt.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum