Schweiz: Änderungen an der NisV in Kraft (Allgemein)
Am 1. November 2023 traten in der Schweiz Änderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NisV) in Kraft. Mit den Neuerungen werden die Antennendatenbank des Bakom und die damit verbundenen Prozesse für den Vollzug der NisV rechtssicher verankert. Dies erleichtert die Kontrolle der Einhaltung der Emissionsbegrenzungen im Betrieb. Ausserdem erhält die bestehende Praxis die aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendige Rechtsgrundlage.
Die Datenbank für Mobilfunkanlagen (Antennendatenbank) des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) unterstützt die Kantone bei der Aufsicht über die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen von Mobilfunkantennen. Mit der Verordnungsrevision werden die Datenbank und die damit zusammenhängenden Abläufe rechtlich verankert. Zudem wird in der NisV eine Meldepflicht für Mobilfunkanlagen eingeführt. Inhaber von Mobilfunkanlagen müssen demnach sowohl Daten zum bewilligten als auch zum aktuellen Betrieb einer Anlage – zum Beispiel zur Sendeleistung – dem Bakom melden. Detaillierte Angaben zu den Änderungen der Verordnung sind in den Erläuterungen nachzulesen.
Künftig soll das Bakom die gemeldeten Daten in der Antennendatenbank erfassen und den Kantonen zur Kontrolle der Anlagen zur Verfügung stellen. Dies ermöglicht unter anderem eine bessere Information der Öffentlichkeit.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. September 2023
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –