Öffentliche Anhörung: trügerische Problemlösung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 19.09.2015, 00:30 (vor 3362 Tagen) @ H. Lamarr

Der Petitionsausschuss hat aber wegen der großen Zahl der übergebenen Unterschriften beschlossen, eine öffentliche Anhörung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Thüringer Petitionsgesetz durchzuführen.

§ 16
Anhörung
(1) Der Petitionsausschuss kann im Rahmen seiner Zuständigkeit die Beteiligten sowie Zeugen und Sachverständige anhören. Hat eine Petition zur Veröffentlichung das Quorum von mindestens 1 500 Mitzeichnern erreicht, so soll die Vertrauensperson der Petenten öffentlich angehört werden. Die zuständigen Fachausschüsse sollen hinzugezogen werden. Der Petitionsausschuss kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen, dass von einer Anhörung abgesehen wird.
(2) Ein Rechtsanspruch des Petenten auf Anhörung besteht nicht.
(3) Zeugen und Sachverständige, die vom Petitionsausschuss geladen worden sind, werden entsprechend dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz entschädigt, Petenten können nach diesem Gesetz entschädigt werden. Die Verwaltung des Landtags setzt die Entschädigung fest.

Damit dürfte fest stehen, Frau Keller wird angehört. Doch was ist mit den sogenannten Sachverständigen? Von der Anhörung in München weiß ich noch, "Sachverständige" können von den Fraktionen (Ausschüssen) nach Gutdünken eingeladen werden. Der fachliche Sachverstand eines Wunschkandidaten spielt dabei eine untergeordnete Rolle, wichtiger ist, ob er die "Linie" der Fraktion oder eines innerfraktionellen Meinungsmachers vertritt, also z.B. Mobilfunk für Krebs und Kinderlosigkeit verantwortlich machen kann. Zwei Fraktionen im Thüringer Landtag sind vor diesem Hintergrund mMn anfällig dafür, auf hinlänglich bekannte "Experten" der Anti-Mobilfunk-Szene herein zu fallen, es sind dies die Fraktionen von "Bündnis 90/Die Grünen" und von "Die Linke".

Auch diese Mobilfunk-Anhörung wird deshalb aus meiner Sicht ausgehen wie das Hornberger Schießen. Warum? Weil sich der Petitionsausschuss einer scheinbaren Pattsituation der Pro- und Kontra-Mobilfunklager gegenübersehen wird, die einen sagen so, die anderen so. Dabei gibt es diese Pattsituation in Wirklichkeit gar nicht. Verloren geht bei so einer Anhörung das tatsächliche Kräfteverhältnis von schätzungsweise 10:1 zwischen Pro und Kontra. Verloren geht, dass weltweit wissenschaftliche Expertenkommissionen regelmäßig den aktuellen Wissensstand bewerten und bislang einhellig immer wieder zum gleichen Ergebnis kommen: kein Grund zur Sorge. Verloren geht der Niveauunterschied zwischen Pro und Kontra: Auf der Pro-Seite sehe ich mehrheitlich anerkannte Experten aus Wissenschaft und Forschung, bei den Mobilfunkgegnern mehrheitlich fachfremde selbsternannte Experten mit nicht selten dubiosen Motiven und handfesten Interessenkonflikten.

Von alledem bekommt der Petitionsausschuss nichts mit. Und er meint wahrscheinlich, mit drei Pro- und drei Kontra-Referenten eine blitzsaubere Expertenrunde zusammengestellt zu haben. Ja, ausgewogen ist diese Runde schon, doch sie ist ein krasses Zerrbild der Realität, das Mobilfunkgegner aufwertet und ihnen völlig unverdient ein viel zu hohes Gewicht in der Debatte einräumt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Patt


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