Schweiz erlaubt EMF-Grenzwertüberschreitungen! (Allgemein)

Kuddel, Sonntag, 12.04.2015, 12:55 (vor 3522 Tagen) @ Trebron
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 12.04.2015, 14:12

Verstehe ich als Laie das richtig? Sprachliche „Ungenauigkeit“: 1% vom oder 1% unter dem Grenzwert.
Der Unterschied, 1% oder 99%, entspricht der Größenordnung 10². Also Faktor 100.
Da spielen dann die 45% Messunsicherheit eher eine untergeordnete Rolle, im Falle von 1% vom Grenzwert überhaupt keine.
Wer klärt mich in einfacher Sprache auf?

Die Immission kann auf 2 Arten angegeben werden
Als Feldstärke "E" in Volt/Meter oder als Leistungsflußdichte "S" in Watt/Quadratmeter
Die Formel zur Umrechnung lautet S=E²/377Ohm

Es gibt in der Schweiz offenbar 2 Grenzwerte:
1) Personenschutzwert (von ICNIRP übernommen) , der bei UMTS z.B. einer Feldstärke von 61V/m entspricht ,bzw einer Leistungsflußdichte von 10W/m².

2) Vorsorgewert für Bereiche empfindlicher Nutzung (Wohnbereiche)
Hier wurde ein ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor von 10 (Feldstärke) bzw von Faktor 100 (Leistungsflußdichte) vorgesehen. (Da S proportional zu E² ist, werden aus Faktor 10 => Faktor 100)
Mithin beträgt der Vorsorgewert 10% der Feldstärke (6V/m) bzw 1% der Leistungsflußdichte (0,1W/m²) bezogen auf den Personenschutz-Grenzwert.

Bei der Meßtechnischen Beurteilung von Personenschutzgrenzwert und Vorsorgewert wird die Meßunsicherheit nun unterschiedlich gehandhabt:

Bei meßtechnischer Überprüfung des Personenschutzwertes (61V/m bzw 10W/²) besagt die Meßvorschrift, daß die Messunsicherheit auf das Meßergebnis aufgeschlagen werden muß, um sicherzustellen, daß der Grenzwert keinesfalls überschritten wird.

Beispiel: An einem Prüfort X werden 30V/m (bei Anlagenvollauslastung) gemessen
Addition der Messunsicherheit 30V/m + 45% => 43,5V/m
Ergebnis: 43,5<61 => Personenschutzwert von 61V/m wird eingehalten.

Bei meßtechnischer Überprüfung des Vorsorgewertes (6V/m bzw 0,1W/m²) hingegen wird eine Meßunsicherheit bis zu 45% (bez auf die Feldstärke) akzeptiert, mit der Begründung, daß es sich um einen Vorsorgewert (Einführung eines zusätzlichen Sicherheitsfaktors) handelt, der nicht auf wissenschaftlicher Grundlage basiert.

Bei selten auftretenden, ungünstigen Meßtoleranzen und nahe dem "Limit" reduziert sich also der Sicherheitsfaktor zwischen Vorsorgewert und Personenschutzgrenzwert. Und zar um ...(6V/m*1,45=8,7V/m) => 61/8,7 = 7 => Faktor 7 statt "typisch" Faktor 10. (Oder in % => "nur" noch 14,5% statt 10% vom Personenschutz-Grenzwert)
Bezüglich Leistungsflußdichte (8,7V/m entspr. 0,2W/m² )=> Faktor 50 statt Faktor 100 ( "nur noch" 2% statt 1% vom Personenschutzgrenzwert.)

Aus Sicht des niedrigen Vorsorgewertes ist die akzeptierte Meßunsicherheit natürlich riesig (worst case +45% bei Feldstärke bzw +100% bei Leistungsflußdichte), was die Alpenfestung nun als "Skandal" hinstellt.

K


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