Schweiz erlaubt EMF-Grenzwertüberschreitungen! (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.04.2015, 11:49 (vor 3524 Tagen)

Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?

In der Schweiz verbreitet ein Anti-Mobilfunk-Verein die Sorge, wegen ungenauer Abnahmemessungen an neuen Mobilfunk-Basisstationen, könnte die Bevölkerung weit übers erlaubte Maß hinaus bestrahlt werden. Mit Duldung durch die Behörden! Die Bedenken sind für technische Laien glaubhaft begründet, doch treffen sie auch zu? Wir sind der Sache auf den Grund gegangen und können sagen: Nein, kein Eidgenosse muss sich fürchten. Zugleich ergab die Recherche: Die vermeintlich einfache EMF-Grenzwertregelung der Schweiz hält Überraschungen parat, die freilich erst bei genauem Hinsehen sichtbar werden. mehr ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Grenzwert, Schweiz

Schweiz erlaubt EMF-Grenzwertüberschreitungen!

Kuddel, Freitag, 10.04.2015, 21:48 (vor 3524 Tagen) @ H. Lamarr

HUJ: “Bezeichnend für alle Fälle ist, dass die NIS-Fachstelle des Kantons Bern [...] die Schwindeleien stets deckt. Etwa mit dem Hinweis, dass die Strahlung bei den Anwohnern immer noch 1 % unter dem Grenzwert liege. Es werde ja dann eine amtliche Abnahmemessung durchgeführt. Dass diese Messungen Unsicherheiten bis ±45 % aufweisen, sagt das BECO natürlich nicht.”

Eine typische Schwindelei unseres Alpenelektrikers
(vielleicht auch bedingt durch Unverständnis der Zusammenhänge, Mißverständnis der Größenordnungen oder Dyskalkulie bei der Prozentrechnung)

Fassen wir Zusammen:
Bei (äußerst unwahrscheinlichen) 45% Messunsicherheit liegt die Immissionen in Bereichen mit empfindlicher Nutzung schlimmstenfalls bei 3% vom Grenzwert und typisch bei weit unter 1% vom Grenzwert.
Während HuJ seine Leser Glauben macht, sie läge 1% unter dem Grenzwert (was 99% vom Grenzwert entspräche) züglich 45% Messunsicherheit" ....was im Kopf der Leser den Wert von 143,5% des Grenzwertes suggeriert.

Zwischen HUJ's Suggestion (=143,5% vom Grenzwert) und Tatsache (3%vom Grenzwert) liegt ein kleiner aber nicht unbedeutender Unterschied.

K

Tags:
, Messunsicherheit, Elektriker, Dyskalkulie

Beispiel: UMTS in Schwarzenburg

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.04.2015, 23:46 (vor 3524 Tagen) @ Kuddel

Bei (äußerst unwahrscheinlichen) 45% Messunsicherheit liegt die Immissionen in Bereichen mit empfindlicher Nutzung schlimmstenfalls bei 3% vom Grenzwert und typisch bei weit unter 1% vom Grenzwert.

Die Prozentwerte, "Kuddel", kann ich nicht nachvollziehen. Könnten Sie es mal konkret durchrechnen, z.B. mit UMTS? Der Immissionsgrenzwert wäre für UMTS 61 V/m, der Anlagegrenzwert 6 V/m.

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Beispiel: UMTS in Schwarzenburg

Kuddel, Samstag, 11.04.2015, 16:27 (vor 3523 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Samstag, 11.04.2015, 17:16

Sie haben Recht. Da ist der Wurm drin. (Asche auf mein Haupt)
Im Eifer des Gefechts habe ich den Begriff "Messunsicherheit" mit "Messabweichung" verwechselt.
Während die Messabweichung die absolute Differenz zwischen wahrem Wert und Anzeigewert angibt, ist die (erweiterte) Messunsicherheit eine statistisch geprägte Größe und gibt ein Konfidenzintervall an, in welchem mit hoher Wahrscheinlichkeit der wahre Wert liegt. Bei der Beurteilung von Grenzwerten macht das einen beträchtlichen Unterschied aus, da die Meßunsicherheit im Gegensatz zur Messabweichung bereits um systematische Fehler bereinigt ist, bzw bei der Messunsicherheit ist der Bezugspunkt (100%) immer der wahre Wert,bei der Fehlerbetrachtung mittels Meßabweichung ist als Bezugspunkt (100%) jedoch nur der Schätzwert selbst verfügbar was bei Grenzwertbeurteilungen zu einer erhöhten Fehlerschätzung führt.
Beispiel (auf falscher Annahme beruhend): Messabweichung ist -45% => 1V/m werden (worst case) als 0,55V/m angezeigt. Eine wahre Feldstärke von 1,8V/m würde von dieser Meßapparatur als 1V/m angezeigt.=> Möglicher Worst case Fehler 80% (statt 45%). Da die 45% aber von vornherein als Messunsicherheit spezifiziert waren und nicht als mögliche Messabweichung, war diese Rechung falsch bzw überflüssig, denn die 45% beinhalten bereits die Fehlerbetrachtung.
Ferner bin ich der Versuchung erlegen, die Anlagengrenzwerte auf Leistungsflußdichte zu beziehen, statt auf Feldstärken, was bei den Prozentangaben der Grenzwertausschöpfung aufgrund der Quadrierung (S=E²/377) zu kleineren Prozentwerten führt, als bei Bezugnahme auf Feldstärken.
Eine Grenzwertausschöpfung von worst case 14,5% (Feldstärke) entspricht 2,1% (Leistungsflußdichte), nicht wie von mir fälschlicherweise angegeben 3%.

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Anlagengrenzwert

Schweiz erlaubt EMF-Grenzwertüberschreitungen!

Trebron, Samstag, 11.04.2015, 20:28 (vor 3523 Tagen) @ Kuddel

… liegt die Immissionen in Bereichen mit empfindlicher Nutzung schlimmstenfalls bei 3% vom Grenzwert und typisch bei weit unter 1% vom Grenzwert.

Während HuJ seine Leser Glauben macht, sie läge 1% unter dem Grenzwert (was 99% vom Grenzwert entspräche) züglich 45% Messunsicherheit" ....was im Kopf der Leser den Wert von 143,5% des Grenzwertes suggeriert.

Verstehe ich als Laie das richtig? Sprachliche „Ungenauigkeit“: 1% vom oder 1% unter dem Grenzwert.
Der Unterschied, 1% oder 99%, entspricht der Größenordnung 10². Also Faktor 100.
Da spielen dann die 45% Messunsicherheit eher eine untergeordnete Rolle, im Falle von 1% vom Grenzwert überhaupt keine.
Wer klärt mich in einfacher Sprache auf?

Schweiz erlaubt EMF-Grenzwertüberschreitungen!

Christopher, Samstag, 11.04.2015, 20:36 (vor 3523 Tagen) @ H. Lamarr

Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?

In der Schweiz verbreitet ein Anti-Mobilfunk-Verein die Sorge, wegen ungenauer Abnahmemessungen an neuen Mobilfunk-Basisstationen, könnte die Bevölkerung weit übers erlaubte Maß hinaus bestrahlt werden. Mit Duldung durch die Behörden! Die Bedenken sind für technische Laien glaubhaft begründet, doch treffen sie auch zu? Wir sind der Sache auf den Grund gegangen und können sagen: Nein, kein Eidgenosse muss sich fürchten. Zugleich ergab die Recherche: Die vermeintlich einfache EMF-Grenzwertregelung der Schweiz hält Überraschungen parat, die freilich erst bei genauem Hinsehen sichtbar werden. mehr ...

Was mir in dem Kontext nicht klar ist: Was passiert eigentlich, wenn bei einer Abnahmemessung der Grenzwert (trotz niedrigerer Immission in der Simulation) überschritten wird? Rein rechnerisch müßte das ja mindestens genauso häufig vorkommen wie eine unerkannte Überschreitung des Grenzwerts...
Oder ist es wegen der Randbedingung "volles Feld nur bei Vollauslastung der Basisstation" einfach sowieso sehr unwahrscheinlich, dass man bei der Abnahmemessung auch nur in die Nähe der Grenzwerte kommt?

Das Geheule aus Schwarzenberg ist natürlich auch schon losgegangen, interessant an der Sache ist nur eins: Wenn er schon rumkrittelt daran, wie die Abnahmemessungen durchgeführt werden, warum schlägt HUJ nicht eine Methode vor, wie man es besser machen könnte? Oder kann er es auch nicht besser, und seine eigenen Messungen sind genauso ungenau? Ich tippe auf Zweiteres - jemandem, der anderen weismachen möchte, aus einigen 10W am Antenneneingang könnte man draußen Kilowatts machen, möchte ich im Bereich der Physik einfach keinerlei Vertrauen schenken.

Schweiz erlaubt EMF-Grenzwertüberschreitungen!

Kuddel, Sonntag, 12.04.2015, 12:55 (vor 3522 Tagen) @ Trebron
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 12.04.2015, 14:12

Verstehe ich als Laie das richtig? Sprachliche „Ungenauigkeit“: 1% vom oder 1% unter dem Grenzwert.
Der Unterschied, 1% oder 99%, entspricht der Größenordnung 10². Also Faktor 100.
Da spielen dann die 45% Messunsicherheit eher eine untergeordnete Rolle, im Falle von 1% vom Grenzwert überhaupt keine.
Wer klärt mich in einfacher Sprache auf?

Die Immission kann auf 2 Arten angegeben werden
Als Feldstärke "E" in Volt/Meter oder als Leistungsflußdichte "S" in Watt/Quadratmeter
Die Formel zur Umrechnung lautet S=E²/377Ohm

Es gibt in der Schweiz offenbar 2 Grenzwerte:
1) Personenschutzwert (von ICNIRP übernommen) , der bei UMTS z.B. einer Feldstärke von 61V/m entspricht ,bzw einer Leistungsflußdichte von 10W/m².

2) Vorsorgewert für Bereiche empfindlicher Nutzung (Wohnbereiche)
Hier wurde ein ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor von 10 (Feldstärke) bzw von Faktor 100 (Leistungsflußdichte) vorgesehen. (Da S proportional zu E² ist, werden aus Faktor 10 => Faktor 100)
Mithin beträgt der Vorsorgewert 10% der Feldstärke (6V/m) bzw 1% der Leistungsflußdichte (0,1W/m²) bezogen auf den Personenschutz-Grenzwert.

Bei der Meßtechnischen Beurteilung von Personenschutzgrenzwert und Vorsorgewert wird die Meßunsicherheit nun unterschiedlich gehandhabt:

Bei meßtechnischer Überprüfung des Personenschutzwertes (61V/m bzw 10W/²) besagt die Meßvorschrift, daß die Messunsicherheit auf das Meßergebnis aufgeschlagen werden muß, um sicherzustellen, daß der Grenzwert keinesfalls überschritten wird.

Beispiel: An einem Prüfort X werden 30V/m (bei Anlagenvollauslastung) gemessen
Addition der Messunsicherheit 30V/m + 45% => 43,5V/m
Ergebnis: 43,5<61 => Personenschutzwert von 61V/m wird eingehalten.

Bei meßtechnischer Überprüfung des Vorsorgewertes (6V/m bzw 0,1W/m²) hingegen wird eine Meßunsicherheit bis zu 45% (bez auf die Feldstärke) akzeptiert, mit der Begründung, daß es sich um einen Vorsorgewert (Einführung eines zusätzlichen Sicherheitsfaktors) handelt, der nicht auf wissenschaftlicher Grundlage basiert.

Bei selten auftretenden, ungünstigen Meßtoleranzen und nahe dem "Limit" reduziert sich also der Sicherheitsfaktor zwischen Vorsorgewert und Personenschutzgrenzwert. Und zar um ...(6V/m*1,45=8,7V/m) => 61/8,7 = 7 => Faktor 7 statt "typisch" Faktor 10. (Oder in % => "nur" noch 14,5% statt 10% vom Personenschutz-Grenzwert)
Bezüglich Leistungsflußdichte (8,7V/m entspr. 0,2W/m² )=> Faktor 50 statt Faktor 100 ( "nur noch" 2% statt 1% vom Personenschutzgrenzwert.)

Aus Sicht des niedrigen Vorsorgewertes ist die akzeptierte Meßunsicherheit natürlich riesig (worst case +45% bei Feldstärke bzw +100% bei Leistungsflußdichte), was die Alpenfestung nun als "Skandal" hinstellt.

K

Schweiz erlaubt EMF-Grenzwertüberschreitungen!

Kuddel, Sonntag, 12.04.2015, 14:47 (vor 3522 Tagen) @ H. Lamarr

Wahrscheinlich kommt es selbst bei 45% Messunsicherheit trotzdem zu keiner Überschreitung der Vorsorgewerte, denn die zur Schätzung der Feldstärkeimission angewendete Schwenkmethode führt zu einer systematischen Überschätzung (ist bereit eine "worst case" Betrachtung) welche sich mit der Meßunsicherheit gegenrechnen ließe.

[image]
(Quelle)

K

Beispiel: UMTS in Schwarzenburg

H. Lamarr @, München, Sonntag, 12.04.2015, 15:21 (vor 3522 Tagen) @ Kuddel

Asche auf mein Haupt

Nicht weiter schlimm, Ihre Beiträge lese ich wegen des substanziellen technischen Mehrwerts immer gerne. Und mit den Schweizer Vorsorgewerten hatte auch ich meine liebe Not.

Als ich mich 2002 als frisch gebackener Mobilfunkgegner mit dem Gigaherz-Präsidenten noch vertragen habe, das liegt gefühlt allerdings 3800 Jahre zurück, hieß es mal zu den Vorsorgewerten, sie lägen um Faktor 10 unter unseren Grenzwerten, mal um Faktor 100. Bis ich die Differenz überhaupt wahrnahm, verstrich schon geraume Zeit. Dann dachte ich eine zeitlang, es sei ein schnöder (Abschreib)fehler und erst 2003 kam ich drauf: der eine bezieht sich auf Feldstärke, der andere auf Leistungsflussdichte.

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Beschwerdebrief an den Direktor des Bafu

H. Lamarr @, München, Montag, 13.04.2015, 18:48 (vor 3521 Tagen) @ H. Lamarr

In der Schweiz verbreitet ein Anti-Mobilfunk-Verein die Sorge, wegen ungenauer Abnahmemessungen an neuen Mobilfunk-Basisstationen, könnte die Bevölkerung weit übers erlaubte Maß hinaus bestrahlt werden.

Dem Präsidenten des Vereins gefällt mein Artikel gar nicht. Er hat Beschwerde beim Bafu eingelegt. Was genau den Ex-Elektriker aus Schwarzenburg so erzürnt lässt sich nicht sagen, denn er hat nur einen kleiner Teil seines Beschwerdebriefes an den Direktor des Bafu veröffentlicht. Schade, das nimmt mir die Möglichkeit, mich gegen Anwürfe zu verteidigen.

Hintergrund
Die 127 Unterstellungen des Hans-U. Jakob
Die Denunziationen des Hans-Ulrich Jakob

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Bafu

Direktor des Bafu antwortet Gigaherz-Präsident

H. Lamarr @, München, Montag, 25.05.2015, 23:57 (vor 3479 Tagen) @ H. Lamarr

Dem Präsidenten des Vereins gefällt mein Artikel gar nicht. Er hat Beschwerde beim Bafu eingelegt.

Am 25.05.2015 teilte Hans-U. Jakob der Gemeinde mit:

Das Ergebnis der internen Untersuchung im schweizerischen Bundesamt für Umwelt, beantragt durch den Verein Gigaherz.ch, ob dort mit einer ausländischen kriminellen Organisation zusammengearbeitet wurde, liegt uns nun vor.
Mit Brief vom 19. Mai bestätigt Direktor Oberle, dass tatsächlich eine intensive Zusammenarbeit seiner Fachleute mit der Agentur Heidrun und Stefen Schall in München stattgefunden habe. Dies obschon wir das BAFU zuvor eingehend über deren Tätigkeitsfeld und die verschiedenen Gerichtsurteile, die bereits über die dort Tätigen ergangen sind, ausführlich informiert hatten.
Ob der Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäss Art. 312 StgB, begangen durch die Fachleute des BAFU, welcher für ein solches Vergehen immerhin Zuchthaus bis zu 5 Jahren vorsieht, nun gegeben ist, werden die oberen Instanzen zu entscheiden haben. Uns stehen zu einer solchen Klage, resp. Beschwerde verschiedene Wege offen. Welchen davon wir beschreiten werden, wird an unserer nächsten Vorstandssitzung Mitte Juni entschieden.
Die Notwendigkeit zu diesem Schritt scheint uns gegeben, da im BAFU wenig Bereitschaft zu einer Kursänderung zu erkennen ist.
Wir werden die Oeffenlichkeit an dieser Stelle laufend über den Stand des Verfahrens informieren.

Kommentar: Soso, "Die Notwendigkeit zu diesem Schritt scheint uns gegeben", schreibt der Gigaherz-Präsident vergleichsweise milde und bescheiden im Pluralis Majestatis. Am 11. April wütete Herr Jakob noch: "Gigaherz wird, sollte sich dieser Verdacht bestätigen, keine Minute zögern, beim Bundesstrafgericht die erforderliche Strafanzeige einzureichen." Na gut, aus "keiner Minute zögern" wurde jetzt immerhin schon mal fast einen Monat zögern. Und nur wenige Tage später, am 13. April, stand der Schaum schon ein bisschen tiefer, damals tönte der Noch-Chef der bröckelnden Alpenfestung: "Im Falle, dass tatsächlich eine Zusammenarbeit Schall/BAFU stattfindet oder stattgefunden hat, würden wir nicht zögern, gegen den fehlbaren Mitarbeiter beim Bundes-Strafgericht eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gemäss Art.312 StgB einzureichen."

Also: Ich freue mich auf Mitte Juni, wenn Herr Jakob mit hoffentlich unterhaltsamer Nachricht an die Öffentlichkeit geht. Was es auch sein wird, es wird Auskunft darüber geben, wie es - nach der Insolvenz der Bürgerwelle Deutschland - um die letzte Diktatur in der Anti-Mobilfunk-Szene bestellt ist. Als Chronist der größten Gigaherz-Pleiten wäre es mir am liebsten, Gigaherz würde klagen. Allerdings sitzt im Vorstand des Vereins mit Vital Burger ein Rechtsanwalt, einer, der sich mit "Schall & Rauch" bestens auskennt, der könnte HUJ stoppen und mir so die erhoffte ulkige Realsatire-Vorstellung womöglich noch vermasseln. Schaunmermal.

Nächster Halt: Mitte Juni.

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Klage, Jakob, Denunzieren, Gigaherz, Rufmord, Cyber-Mobbing, Dissozial, Bafu, Vital Burger

Der Denunziant im Alpenland

H. Lamarr @, München, Dienstag, 26.05.2015, 11:21 (vor 3478 Tagen) @ H. Lamarr

Dies obschon wir das BAFU zuvor eingehend über deren Tätigkeitsfeld und die verschiedenen Gerichtsurteile, die bereits über die dort Tätigen ergangen sind, ausführlich informiert hatten.

Ein klassischer Fall von Denunziation. Nicht gut für die Sympathiewerte des Vereins Gigaherz, sollte dieser überhaupt noch welche haben.

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Gigaherz' Aufsichtsbeschwerde gegen das Bafu

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 30.07.2015, 18:49 (vor 3413 Tagen) @ H. Lamarr

[Admin: Posting am 06.08.2015 hierher verschoben]

Also: Ich freue mich auf Mitte Juni, wenn Herr Jakob mit hoffentlich unterhaltsamer Nachricht an die Öffentlichkeit geht. Was es auch sein wird, es wird Auskunft darüber geben, wie es - nach der Insolvenz der Bürgerwelle Deutschland - um die letzte Diktatur in der Anti-Mobilfunk-Szene bestellt ist. Als Chronist der größten Gigaherz-Pleiten wäre es mir am liebsten, Gigaherz würde klagen. Allerdings sitzt im Vorstand des Vereins mit Vital Burger ein Rechtsanwalt, einer, der sich mit "Schall & Rauch" bestens auskennt, der könnte HUJ stoppen und mir so die erhoffte ulkige Realsatire-Vorstellung womöglich noch vermasseln. Schaunmermal.

Nächster Halt: Mitte Juni.

The show must go on - verspätet zwar, aber immerhin ...

Am 29. Juni 2015 verkündte der scheidende Gigaherz-Präsident Jakob:

Die Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Umwelt wegen Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation, resp. mit der Agentur Schall in München, wurde heute, am 29.6.2015 der Post übergeben. Amtsmissbrauch nach Art 312 Strafgesetzbuch. Die Beweislage ist eindeutig.
Bei unbefriedigendem Ergebnis steht uns immer noch der Weg einer Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft offen. Mal sehen, was jetzt passiert.
Wir werden die Oeffenlichkeit an dieser Stelle laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Nötigenfalls mit Originaldokumenten auf unserer Hauptseite.

Auslöser dieses Schubs war der IZgMF-Beitrag Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?, der dem Gigaherz-Präsidenten nicht zugesagt hat.

Was hat es nun mit so einer Aufsichtsbeschwerde auf sich, muss das Bafu zittern? Nein, niemand dort muss vor Hans-U. Jakob zittern, denn das Schwert, mit dem sich das tapfere Schneiderlein wütend auf das Bundesamt stürzt, ist stumpf. Prof. Andreas Kley, Uni Zürch, schreibt über die Aufsichtsbeschwerde:

Die Auf­sichts­be­schwer­de (auch Auf­sichts­an­zei­ge) ge­mäss Art. 71 VwVG ist ein blos­ser Rechts­be­helf, mit wel­chem die Auf­sichts­be­hör­de auf Miss­stän­de hin­ge­wie­sen wer­den kann. Wer ei­ne sol­che An­zei­ge ein­reicht, hat kein An­spruch dar­auf, dass sei­ne Ein­ga­be be­han­delt wird oder dass in der Fol­ge An­ord­nun­gen ge­trof­fen wer­den; der An­zei­gen­de hat mit­hin kei­ne Par­tei­rech­te (Art. 71 Abs. 2 VwVG). Die Mög­lich­keit der Auf­sichts­an­zei­ge be­steht un­ab­hän­gig von ei­ner ge­setz­li­chen Grund­la­ge und zu je­dem Zeit­punkt. Je­des staat­li­che Han­deln oder Un­ter­las­sen kann an­ge­pran­gert wer­den, so­lan­ge die­ses in Er­fül­lung ho­heit­li­cher Auf­ga­ben er­folg­te.

Schon jetzt wage ich daher voraus zu sagen: Das tapfere Schneiderlein und sein Schwert werden leise vor sich hin fluchend weiter ziehen müssen zum Bundesgericht nach Lausanne. Gut für das Schneiderlein, denn der Drache dort ist noch größer als der in Bern. Viel Feind, viel Ehr'. Wie im Flurfunk zu hören ist, freut man sich dort bereits auf den Poltergeist aus Schwarzenburg, denn dessen Unterhaltungswert, das hat sich auch an der Av. du Tribunal fédéral 29 herum gesprochen, ist beträchtlich. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir von dem alten Recken anlässlich seines voraussichtlich letzten Gefechts noch mit reichlich Glückshormonen versorgt werden.

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Querulant, Kriminelle, Geltungssucht, Strafanzeige, Scheinriese

Gigaherz' Aufsichtsbeschwerde gegen das Bafu zurück gewiesen

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.08.2015, 14:14 (vor 3403 Tagen) @ H. Lamarr

Die Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Umwelt wegen Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation, resp. mit der Agentur Schall in München, wurde heute, am 29.6.2015 der Post übergeben.

Am 8. August 2015 teilt Gigaherz-Präsident Jakob zähneknirschend mit: Seine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bafu wurde von der schweizerischen Umweltministerin Doris Leuthard zurück gewiesen.

Etwas anderes war nicht zu erwarten gewesen.

Herr Jakob müht sich redlich, seine Niederlage in einem opulenten Artikel unter sehr vielen Worten zu verstecken, frei nach dem Prinzip Tintenfisch: mit allerlei belanglosen Nebensachen den Blick auf die Hauptsache versperren.

Auffällig an dem Beitrag des wütenden Elektrikers im Ruhestand sind zwei Punkte:

  • Vom angekündigten Weiterzug vors Bundesgericht im Falle eines Nichteintretens auf seine Aufsichtsbeschwerde spricht der Gigaherz-Präsident jetzt nicht mehr. Auf diese diskrete Weise will er offenbar mitteilen, dass er diesen verrückten Plan aufgegeben hat.
  • Der Gigaherz-Präsident hat noch immer nicht die Bedeutung der Anlage- und Immissionsgrenzwerte in seinem Land begriffen, starrsinnig trägt er seine bekannt unsinnige Interpretation als die einzig wahre vor. Die überall in der Schweiz praktizierte Bewilligungsprozedur von Mobilfunk-Sendeanlagen ist hingegen vernünftig, nachvollziehbar und steht im Einklang mit höchstrichterlichen Urteilen. Nachzulesen ist dies in dem IZgMF-Beitrag: Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?, der dem Gigaherz-Präsidenten so schwer im Magen liegt.

Was die frechen Behauptungen übers IZgMF anbelangt, so weise ich diese als böswillige Verleumdung zurück. Warum nicht mehr? Ausnahmsweise bin ich mit Prof. Franz Adlkofer einmal einer Meinung: Gegen Narren führt man keine Kriege. Soll heißen: Da den Gigaherz-Präsidenten sowieso niemand ernst nehmen kann, erfordert seine sträflich einfältige Behauptung, das IZgMF sei eine "kriminelle Organisation" kein Eintreten. Es würde einen Spinner nur unverdient wichtig machen. Mit Jean Paul Sartres Worten lautet diese Botschaft griffiger so:

Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen

Aus dieser Sicht heraus erwägt das IZgMF keine rechtlichen Schritte gegen das tapfere Schneiderlein von Schwarzenburg, sondern dokumentiert lediglich dessen gröbste Pöbeleien, damit jeder der es wissen will, erfahren kann, was das für einer war, dieser Hans-U. Jakob – bis Anfang 2016 Präsident des Vereins Gigaherz sowie einziger Mitarbeiter der NIS-Schwachstelle dieses Vereins.

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Game over, Hetze, Argumentationsnotstand, Narrenhaus, Rufmord, Paniktreiber, Diffamieren

UMTS-Strahlung zuverlässig messen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 25.08.2015, 17:39 (vor 3387 Tagen) @ H. Lamarr

Medienmitteilung des UVEK (Schweiz):

Bern-Wabern, 23.01.2007 - Vom Bundesamt für Metrologie (METAS) organisierte Vergleichsmessungen haben ergeben, dass die Signale von UMTS-Antennen zuverlässig gemessen werden können. Die Resultate bestätigen, dass die in der Messempfehlung der Bundesämter für Metrologie (METAS) und Umwelt (BAFU) aus dem Jahr 2003 vorgeschlagene, code-selektive Messung für die Beurteilung der UMTS-Strahlung von Basisstationen geeignet ist. mehr ...

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