Vorsicht: Desinformation Mietminderung (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 29.10.2008, 14:36 (vor 5878 Tagen) @ Gast
bearbeitet von KlaKla, Mittwoch, 29.10.2008, 16:33

Mietminderung wegen Mobilfunkantenne ist eine alte Leier die längst überholt ist.
Der BUND sieht das längst überholte Urteil aus München aus der Mottenkiste.
Zitat: Das Amtsgericht München zieht eine Mietkürzung als angemessen an, da die Mieter einen Anspruch darauf haben, " das sein Vermieter nicht nachträglich das Anwesen in einer bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Weise nutzt und dem Mieter die Angst aufbürdet, hierdurch (mindestens langfristig) gesundheitlich geschädigt werden zu können." 432C7381/95 Amtsgericht München

Heute entscheiden Gerichte anders. Sie stützen sich auf die Grenzwerte.
Familie Kind ist ein Opfer der Fehleinschätzungen geworden.
Hier finden sie mehr Info, Urteile Mietminderung.

2006 BGH: Vermieter dürfen Mietern Mobilfunkantenne aufs Dach setzen
Vermieter dürfen auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Mobilfunk-Antenne auf dem Dach des Mietshauses installieren lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das selbst dann, wenn einer der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich deshalb durch die elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht. Entscheidend sei, dass die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten würden. (geklaut bei RDW ;-) )

Die Zeit geht weiter auch wenn alte Mobilfunkgegner sich an uralte Urteile klammern. Letzt endlich zeigen sie damit, sie können nicht mehr Schritt halten und neu gewonnene Erkenntnisse nicht mehr verarbeiten. Inkompetent?

Interessanter Link zu Rechtssprechungen.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Klage, Wertverlust, Warnung, Desinformation, Inkompetenz, Tatsachenverdrehung, Aufklärung, Immobilien, Herzschrittmacher, Mottenkiste, Mietminderung


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