Killinger befindet, dass die Grenzwerte [...] rechtswidrig sind (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 14.03.2025, 21:45 (vor 4 Stunden, 57 Minuten) @ H. Lamarr

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Sachsen über den Bundesrat von der Bundesregierung eine gesetzeskonforme Bundesstrahlenschutzverordnung verlangt?

Dies fragt am 20. Februar 2025 ein gewisser Hans-Werner K. auf abgeordnetenwatch.de den sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Mario Berger.

K. begründet seine Frage mit den folgenden Zeilen, die ihn zweifelsfrei als harmlosen Leichtmatrosen ausweisen:

Frau RAtin Killinger befindet, dass die Grenzwerte für elektromagnetische Felder (EMF) der 26. BImSchV nachweislich dem §5 BImSchG widersprechen und damit rechtswidrig sind.
Dies soll ein Gericht über eine Sachverhaltsaufklärung entscheiden. Das Verfahren über alle Instanzen kann Jahre dauern.(1)
Eine Studie weist Unwissenschaftlichkeit der geltenden ICNIRP-Grenzwerte nach. (2)
Die ATHEM-3-Studie zeigt das Schädigungspotential der EMF. (3)(4)
MfG
Hans-Werner K.

(1) diagnose:funk kompakt 3/2024 S. 7 ff. - Urteil des OVG Rheinland-Pfalz 1A 10814/23.OVG 3K222/22.MZ, Erläuterung von RAin Killinger: https://kurzlinks.de/1l1o
(2) http://diagnose-funk.org/1937
(3) Faktenblatt zu Chromosomenaberrationen – download PDF https://kurzlinks.de/fzex
(4) ATHEM-3 Bericht, deutsche Fassung als PDF (4,2 MB) S. 151 https://kurzlinks.de/oyi7

Seither sind 22 Tage ins Land gezogen und Berger hat die Frage nicht beantwortet. Mutmaßlich deshalb, weil sogar der AfD-Mann die Frage samt Quellen geistreich auf Sparflamme sieht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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