Entschädigung für überzeugte EHS: Berufung abgelehnt (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.01.2016, 12:10 (vor 3257 Tagen) @ H. Lamarr

Die getroffene Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die für die Betreuung behinderter Menschen zuständige Stelle des Départements Ariège nach Angaben der Organisation Que Choisir (vergleichbar mit Stiftung Warentest) bereits Berufung eingelegt hat. Die letzte Entscheidung liegt nun bei der zuständigen Kammer des Berufungsgerichts.

Wenn ich dieses Dokument richtig verstehe, hat am 3. November 2015 ein französisches Gericht die Berufung im Fall von Marine Richard wegen eines Formfehlers nicht zugelassen. Der Prozessgegner MDPH (vergleichbar dem deutschen Versorgungsamt VdK) hatte die zulässige Berufungsfrist um drei Tage überzogen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: http://electrosensible.info/2015/10/27/electrosensibilite-la-justice-rejette-lappel-de-la-mdph/

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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