Schweiz: AefU nimmt Stellung zu NISSG-Entwurf (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 19.08.2014, 13:27 (vor 3758 Tagen)

NISSG ist das Akronym von "Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall". Zu dem Vorentwurf dieses neuen schweizerischen Bundesgesetzes hat der Verein "Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz" (AefU) am 18. Juli 2014 eine 11-seitige Stellungnahme (PDF) abgegeben, in der er sich darüber beklagt, dass im Gestzesentwurf der Vorsorgeaspekt fehlt.

Kommentar: Der Verein AefU sieht sich in seiner Selbstsicht als durchaus kompetenter Akteur in der Anti-Mobilfunk-Debatte. Doch daran habe ich große Zweifel. Denn der Verein blendet dieses vernichtende Ergebnis eines eigenen Pilotprojekts völlig aus und er differenziert vor allem nicht, was genau er denn nun fordert. Aus meiner Sicht ist eine Forderung ...

Schnelle gesetzliche Regelung nachweislicher Gesundheitsgefährdungen durch NIS und Schall-emittierende Geräte und mobile Anlagen

... ohne Erläuterung unverständlich. Das aber kann nicht Sinn und Zweck einer Forderung sein. Der schwammige Begriff NIS, für den es Vorsorge zu treffen gälte scheint den Ärzten zu gefallen, er deutet jedoch darauf hin, dass sich die Ärzte mit Detailkenntnissen über Mobilfunk noch immer schwer tun und sie sich hinter Akronymen verstecken. Denn NIS allein sagt gar nichts, man muss schon differenzieren in Ganz- und Teilkörper-SAR. Schließlich ist die einzige Grenzwertsenkung, die man heute unter Vorsorgeaspekten argumentativ vertreten kann, eine für Handys - und nicht für Basisstationen. Dies aber findet man bei den ungriffigen AefU-Forderungen nicht wieder ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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