Lügen & Verdrehen: Hans-Uelis letztes Gefecht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.03.2014, 18:53 (vor 3922 Tagen) @ KlaKla

Und er begründet dies damit: "In den letzten 3 Jahren wurde in der Schweiz nicht eine einzige Mobilfunk-Sendeanlage gebaut, die mit ihren Strahlungswerten nicht weniger als 1-2% an den erlaubten Grenzwert heranreichte."

Vielleicht will er damit sagen, dass seit drei Jahren keine Antenne errichtet wurde, die unter 1-2% des erlaubten Grenzwert an Strahlung abgibt.

Will er nicht. Heute schreibt Herr Jakob:

Die Sendeleistungen der Funkzellen wurden in den letzten 3 Jahren in der ganzen Schweiz nirgends reduziert. Dazu liegen mir 180 Standortdatenblätter aus allen Landesgegenden vor.

Einspruch euer Ehren. Aus den Standortdatenblättern geht lediglich die "beantragte maximale Sendeleistung" hervor, mit der tatsächlichen Sendeleistung hat diese nur insofern zu tun, dass die tatsächliche Sendeleistung stets kleiner ist als die beantragte. Aus unveränderten maximal beantragten Sendeleistungen lässt sich nicht ableiten, es gäbe keine Reduzierung der tatsächlichen Sendeleistung im Zuge der Netzverdichtung.

Wären irgendwo Sendeleistungen reduziert worden, würden nicht landesweit die Strahlungswerte in den Wohnungen bis 50m vom den Senderstandorten entfernt, nach wie vor nur gerade 1-2% unterhalb dem Schweizer Grenzwert liegen.

Danke für diese Präzisierung. Allerdings wird der behauptete Stuss dadurch nicht weniger, denn es stimmt nie und nimmer, dass in Wohnungen, die 50 Meter weit von Sendemasten weg liegen, die Schweizer Anlagenwerte generell zu 98 % bis 99 % ausgeschöpft werden. Das mag in Einzelfällen in ungünstigen Lagen zutreffen, und selbst dann nur in Wohnungen, wenn die Fenster sperrangelweit geöffnet sind. Die Regel aber ist es mit Sicherheit nicht, zumal die Schweizer Anlagewerte nur an Orten mit empfindlichen Bewohnern gelten (Omen), also nicht überall. Allein deshalb schon wird es, wenn auch selten, Situationen geben, wo die Schweizer Anlagewerte zu mehr als 100 Prozent ausgeschöpft werden - und dennoch alles seine Ordnung hat.

Omen sind z.B.
• Wohnräume
• Schulräume und Kindergärten
• Spitäler, Alters- und Pflegeheime
• Ständige Arbeitsplätze. Als ständiger Arbeitsplatz gilt gemäss Definition des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO ein Arbeitsbereich, wenn er während mehr als 2 ½ Tagen pro Woche durch einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin oder auch durch mehrere Personen nacheinander besetzt ist.

Keine Omen sind z.B.:
• Balkone und Dachterrassen
• Autogaragen und -einstellplätze
• Treppenhäuser
• Nichtständige Arbeitsplätze
• Lager- und Archivräume
• Kirchen, Konzert- und Theatersäle
• Campingplätze
• Sport- und Freizeitanlagen sowie Badeanstalten
• Aussichtsterrassen
• Tierställe

Die Augenwischerei, die der Gigaherz-Präsident mit den unteren drei Bildchen in seinem Artikel betreibt ist: Das sind dort keine Messwerte, sondern unter allen nur denkbaren ungünstigen Umständen berechnete Prognosewerte! In der Realität werden diese Prognosewerte nie erreicht, sondern um mindestens Faktor 10 unterschritten. Von prognostizierten 5,92 V/m bleiben so im Alltag nur 0,6 V/m übrig. Der Trick von Jakob ist alt, aber nicht alt genug, als dass völlige Laien nicht darauf hereinfallen würden. Betreiber prognostizieren ausnahmslos gnadenlos zu hoch, um Hans-Ueli niemals die Genugtuung zu geben, dass ein realer Messwert höher ist als der prognostizierte Wert. So einfach ist das. Das gigantische Fass, das der Gigaherz-Präsident bei so einem Anlass aufmachen würde, lässt sich leicht ausmalen, doch es bleibt für ihn außer Reichweite.

Hans-Ulrich Jakob, Sie versuchen auf höchst unseriöse Weise die schwindenden Ängste in der Bevölkerung gegenüber Sendemasten wach zu halten, damit Ihr Verein nicht seine selbst erteilte Existenzberechtigung verliert. Sie nehmen damit billigend inkauf, dass labile Menschen vor Angst krank werden. Aus dem Suizid von Pfarrer H. haben Sie nicht das Geringste gelernt. Mögen Sie dafür in der Hölle braten!

Stuss ist auch die Behauptung:

"Wenn das Einstein-Team im Film bereits unten auf Strassenniveau 1.3-1.9V/m gemessen hat, muss im 3-6 Stockwerk eher mit massiven Grenzwertüberschreitungen gerechnet werden."

Stuss deshalb, weil die NIS-Berechnung, aus der die zulässigen Sendeleistungen bzw. Sicherheitsabstände eines Standorts hervorgehen, sehr wohl auch die oberen Stockwerke berücksichtigen damit es eben zu keiner Grenzwertüberschreitung kommt. Die Vollzugsempfehlung für die NIS-Verordnung sieht vor, bei Innenräumen die Immission 1,50 m über dem Fussboden des betreffenden Stockwerks zu berechnen.

Hintergrund
Vollzugsempfehlung zur NISV (PDF, 111 Seiten)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Unsinn, Sicherheitsabstand, Grenzwertlüge, Immissionsprognose, Elektriker, Anlagenwert, Unglück


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