Darf Dr. Franz Adlkofer sich "Professor" nennen? Er darf. (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 14.08.2013, 10:32 (vor 4130 Tagen) @ Alexander Lerchl

Nach der Verabschiedung gemäß Nummer 2 bis 4 darf die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ nicht mehr geführt werden. Im Übrigen gilt § 103 Absatz 2 entsprechend.

Und da steht:

§ 103 Führung der Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“

(2) Auch nach Ausscheiden aus der Hochschule oder bei Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis als Professor oder Professorin darf die akademische Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ ohne Zusatz geführt werden, wenn der Professor oder die Professorin seine oder ihre Tätigkeit mindestens fünf Jahre lang ausgeübt hat; unmittelbar vorangegangene Tätigkeiten als Professor oder als Professorin an einer anderen Hochschule werden entsprechend angerechnet. Das Recht nach Satz 1 besteht nur, sofern nicht die Weiterführung aus Gründen, die bei einem Beamten oder einer Beamtin die Rücknahme der Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin rechtfertigen würde, durch die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung untersagt wird.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert


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