Landesärztekammer BW ruft zu Ordnungswidrigkeit auf (Allgemein)

Doris @, Freitag, 29.01.2010, 13:25 (vor 5423 Tagen) @ H. Lamarr

Oooops! Die Stellungnahme scheint partiell aus alten Zeiten in die Neuzeit herübergerettet worden zu sein. Und dabei ist ein Missgeschick passiert, nämlich diese Passage aus der Stellungnahme:

"Im Hause, besonders in unmittelbarer Nähe von Kinderzimmern sollten möglichst analoge Systeme und nicht die digitalen DECT Standardgeräte eingesetzt
werden."

Mit analogem System war früher CT1+ gemeint, das analoge Schnurtelefon der 90er Jahre. Nur, dessen Gebrauch ist seit Anfang 2009 in Deutschland nicht mehr erlaubt, wer es dennoch probiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die teuer werden kann. Mehr dazu hier.

Über diese Passage bin ich auch gestolpert und dachte in dem Fall "hinkt" die LÄK wohl etwas hinterher.

Beim "Suchen" nach "analogen Telefonen" stieß ich dann u.a. auch auf die Seite von Siemens.

Die bezeichnen wohl die neuen ECO-DECT Telefone als analoge DECT-Telefone. Ich habe jetzt nicht alle aufgeführten Telefone nachgeprüft, aber die mir bekannten Siemens ECO-DECT sind da auf jeden Fall aufgeführt.
Warten wir mal auf "kuddel", der weiß sicherlich was dazu.

Und hier auf dieser Seite versteht man unter "analogen Telefonen" Schnurtelefone.

Was die LÄK letztendlich meint, wissen wir nicht. Der Verdacht liegt nahe, dass sie ihre Empfehlungen in diesem Punkt wohl nicht aktualisiert haben.

Ich werde mal nachfragen.

(Wollte ich nicht das Handtuch schmeißen) ;-)


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