Dr. Meissner entgegnet "KlaKla" (Allgemein)

Sektor3, Mittwoch, 30.12.2009, 13:41 (vor 5451 Tagen) @ Gast

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Warum sollten in dieser Situation mit Entfernungen von 160-200m zu 3 Schulen, einem Kindergarten und Kinderhort, wo die Kinder sich ganztags aufhalten, Einwände nicht berechtigt sein?
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mit freundlichen Grüssen
Dr. Herbert Meissner
Kinder- und Jugendarzt


Sehr geehrter Herr Dr. Meissner,

nachdem Ihre Stellungnahme den Weg ins Forum gefunden hat, möchte ich mich an der Diskussion beteiligen, auch wenn ich nicht direkt angesprochen bin.

Grundsätzlich treibt uns alle die Frage, ob, wieweit und wobei wir beim Thema Mobilfunk besorgt sein sollten.
Ich will dabei nicht auf die "Steckenpferde" der Forenteilnehmer eingehen, wie das Thema Elektrosensibilität oder Forschungsmanipulationen durch die Tabakindustrie. Auch das Gefährdungspotential des Mobilfunks kann man offensichtlich nicht einfach so darlegen und abhaken. Es scheint vielmehr ein langwieriger persönlicher Lernprozess dahinter zu stecken.

Einfacher ist die Frage, wie ein mögliches Gefährdungspotential minimiert werden kann => wie wird die Gesamtstrahlenbelastung minimiert?

Die Strahlenbelastung durch Handy-Masten ist abhängig von der Entfernung und den Funkausbreitungsbedingungen. Von daher denkt man an möglichst großen Abstand.

Die Strahlenbelastung durch Handys darf aber nicht außer Acht gelassen werden; und die ist umso höher, je schlechter der Empfang ist (je weiter der Handymast weg ist, bzw. je schlechter die Verbindung vom Handy bis zum Mast). Das Umweltinstitut München sagt hierzu:

# Da das Handy aus Innenräumen mit erhöhter Leistung senden muss, besser das schnurgebundene Festnetztelefon bevorzugen, besonders bei längeren Telefonaten
# Im Auto nur mit Außenantenne telefonieren. Die Auto-Karosserie verschlechtert die Verbindung und das Mobiltelefon sendet mit einer höheren Leistung

Leider sagt das Umweltinstitut nicht, dass die Strahlenbelastung vom Handy weit überwiegt. Die Gesamtstrahlenbelastung ist am niedrigsten, wenn eine gute Verbindung zum Handymast besteht. Der Abstand von 160m-200m ist für die Gesamtstrahlenbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich besser als ein Abstand über 500m (in jedem Fall ist die Belastung vom Mast in 160m Abstand sehr gering).

Das Umweltinstitut sagt auch nicht, dass die von ihm geforderte Grenzwertsenkung in der Regel zu mehr Handymasten und zu geringerem Abstand zu den Masten führt (aber dann zu deutlich mehr Aufträgen).

Das Umweltinstitut sagt auch nicht, dass die von ihm vorgeschlagenen Alternativstandorte häufig eine Strahlenmehrbelastung verursachen, weil nur die Netzbetreiber alle Funkparameter kennen und das Umweltinstitut nicht darauf achtet, ob sich mehrere Handymasten gegenseitig stören (dann sendet das Handy auch stärker als nötig).

Bleibt die Frage, weshalb das Umweltinstitut das nicht sagt. Gründe könnten sein, dass sie dann arbeitslos wären, und/oder dass sich das Umweltinstitut in erster Linie den Nichthandynutzern verpflichtet sieht. Die Gesamtbevölkerung muss hierfür aber nicht nur extra bezahlen, sondern wird auch noch als Handynutzer unnötig hoch bestrahlt.

Für die Einschaltung eines Umweltinstituts spricht, dass hierdurch oft Ängste und Konflikte innerhalb der Kommunen vermindert werden.

Zusammenfassend würde ich - an Ihrer Stelle, in Ihrer Situation - gar nichts tun.

Hoffentlich klappt Ihre Registrierung noch, ich würde gerne auch weiterhin mit Ihnen diskutieren.

Tags:
Kinder, Handy, Immissionsminimierung, Immission, Basisstation


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