Rufmord auch im Netz strafbar

Foren-Look, Montag, 17.05.2004, 00:44 (vor 7553 Tagen)

13. Mai 2004, 19:54 MEZ

Deutschland: Rufmord auch im Netz strafbar
Servicebetreiber haften für Äußerungen ihrer Kunden

Deutsches Teledienstgesetz (TDG)

Betreiber von Foren, Gästebüchern und Chats können für die Verbreitung falscher Tatsachen haftbar gemacht werden. Werden im Internet beleidigende, verleumdende oder falsche Tatsachen behauptet, kann das nicht nur für die Urheber der Äußerungen straf- oder zivilrechtliche Folgen haben, sondern auch für die Serviceanbieter.

Sofortiges Löschen

Laut deutschem Teledienstgesetz (TDG) ist der Serviceanbieter zwar nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen permanent zu überwachen, wenn er jedoch Kenntnis von einer rechtswidrigen Äußerung hat, muss er diese laut Gesetz sofort löschen. Bei Online-Chats, bei denen der Inhalt durch den Betreiber in der Regel nicht zu kontrollieren ist, sollte der Anbieter von seinem "virtuellen Hausrecht" Gebrauch machen und Teilnehmer ausschließen.

Servicebetreiber haften

Weil eine Identifikation des Internetusers oft nur möglich ist, wenn Logfiles bestehen und die IP-Adresse des Users bekannt ist, werden in Deutschland nun vor allem Betreiber von Foren und anderen Online-Diensten in die Pflicht genommen, um rechtswidrige Äußerungen einzudämmen. "Grundlage für die Rechtsprechung ist die Annahme, dass der Betreiber eines Gästebuches oder eines Forums sich fremde Einträge zu Eigen macht. Er haftet also, wenn diese beleidigend, falsch oder rechtswidrig sind", erklärt der Rostocker Rechtsanwalt Johannes Richard http://www.internetrecht-rostock.de .

Um sich juristisch abzusichern, rät die Handelszeitschrift ComputerPartner den Betreibern von Foren, Gästebüchern oder Chats deshalb, verbindliche Nutzungsbedingungen zu formulieren und ihre Services regelmäßig auf rechtswidrige oder beleidigende Inhalte zu überprüfen.(pte)

Rufmord auch im Netz strafbar

H. Lamarr @, München, Montag, 17.05.2004, 10:54 (vor 7552 Tagen) @ Foren-Look

Also: Seid nett zueinander!

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Rufmord auch im Netz strafbar

fred, Montag, 17.05.2004, 22:14 (vor 7552 Tagen) @ H. Lamarr

Also: Seid nett zueinander!

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. (Schiller)

fred :crying:

Rufmord auch im Netz strafbar

H. Lamarr @, München, Samstag, 22.05.2004, 19:15 (vor 7547 Tagen) @ fred

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. (Schiller)

Die Entscheidung in den Puff zu gehen wird wird nicht im Kopf, sondern in der Hose gefällt. (Udo Jürgens)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Rufmord auch im Netz strafbar

daisy, Sonntag, 23.05.2004, 17:46 (vor 7546 Tagen) @ H. Lamarr

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn

nicht gefällt. (Schiller)

Die Entscheidung in den Puff zu gehen wird wird nicht im Kopf, sondern in
der Hose gefällt. (Udo Jürgens)

Sexualforschung
Frauen haben Sex mit "Köpfchen":-)

21. Mai 2004 Für die unterschiedlichen Empfindungen von Männern und Frauen beim Sex gibt es jetzt eine weitere wissenschaftliche Bestätigung: Frauen aktivieren beim Geschlechtsverkehr und beim Orgasmus mehr Gehirn. Das haben Untersuchungen des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie der Universitätsklinik Essen ergeben.

"Den Verdacht hatten wir immer schon, jetzt ist es bewiesen", sagte Professor Michael Forsting. Die Wissenschaftler hatten mit Hilfe der funktionellen Magnetresonanztomographie die Hirnaktivität von Testpersonen während des Betrachtens hoch erotischer Filme beobachtet. Das Ergebnis: Bei den Männern zeigten sich nach Angaben Forstings Aktivierungen in beiden Schläfenlappen der Großhirnrinde, bei den Frauen zusätzlich ein Areal im rechten Stirnhirn. Welche Funktionen diese aktiven Bereiche haben, können die Forscher allerdings noch nicht sagen.

Wichtig für Verfolgung von Sex-Tätern?

Nach Einschätzung der Experten haben die Untersuchungen durchaus praktische Bedeutung - etwa für die Beurteilung von Sexualstraftätern. Diese seien sehr viel leichter erregbar als durchschnittliche Erwachsene. Für den Strafvollzug, den Gutachter und die Gesellschaft stelle sich die Frage, ob und wann diese Menschen wieder in die Freiheit entlassen werden dürften. Eine von mehreren Voraussetzungen dafür könnte es sein, bei den Betroffenen mit Hilfe solcher so genannter Hirnscans eine Normalisierung der Erregungsmuster nachzuweisen, betonte Forsting.

Text: AP

Rufmord auch im Netz strafbar

H. Lamarr @, München, Montag, 24.05.2004, 13:11 (vor 7545 Tagen) @ daisy

Wusste ich's doch, dass ich nicht ungeschoren davonkomme. :-)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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