"Kompetenzinitiative" mit neuer Vorständin (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 04.03.2025, 20:19 (vor 7 Stunden, 50 Minuten)

Mit Iris Süßenberger hat die sogenannte Kompetenzinitiative für ihren Vereinsvorstand eine "elektrosensible" Ex-Studienrätin hinzu gewonnen. Zweifelsfrei verbrieft ist dies aber nicht. Denn der Kemptener Verein präsentiert unter dem Decknamen "Team" seinen Vorstand auf zwei unterschiedlichen Seiten des Webauftritts. Einmal auf der Leitseite und einmal auf der Seite "Über uns". Bislang taucht Süßenberger nur auf der Leitseite als neue Vorständin auf.

Wer (derzeit) die Leitseite der "Kompetenzinitiative" aufruft und ganz nach unten scrollt, stößt seit wenigen Tagen auf ein mutmaßlich älteres Foto von Iris Süßenberger als siebtes Vorstandsmitglied des Vereins mit dem Begleittext:

Lehramtsstudium der evangelischen Theologie und Germanistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Frühpensionierung 2020 aufgrund einer EHS-Erkrankung nach Einführung von WLAN im schulischen Arbeitsumfeld.

Auf der Seite "Über uns", die im Kontext die wichtigere ist, fehlt momentan (Stand 4. März 2025, 19:45 Uhr) von Süßenberger jede Spur. Dort hat der Vorstand wie gehabt noch sechs Mitglieder.

Da sich "Elektrosensibilität" (EHS) bekanntlich seriös nicht diagnostizieren lässt, ist eine Frühpensionierung Süßenbergers wegen Unverträglichkeit mit W-Lan eine kaum zu schluckende Kröte.

Das IZgMF hat deshalb einen erfahrenen Fachmann aus dem schulischen Bereich um eine Einschätzung gebeten, ob er die Behauptung auf der Website der "Kompetenzinitiative" als realen Fakt sieht oder als alternativen Fakt. Unterm Strich hat der Fachmann eine klare Meinung: Nein, er kann sich nicht vorstellen, dass Frau Süßenberger wegen Unverträglichkeit mit W-Lan frühpensioniert wurde. Die Frühpensionierung könne gut und gerne stimmen, nur eben amtlich nicht wegen W-Lan, sondern aus einem anderen Grund. Vielleicht wegen hochgradiger Mittelohrschwerhörigkeit mit Tendenz zur Taubheit oder gar irgendetwas Psychisches. Bei endlosen unklaren Fehlzeiten denkbar wären auch schwierig zu diagnostizierende Leiden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Antriebslosigkeit und dergleichen.

Die "EHS-Erkrankung" wurde wahrscheinlich in die tatsächliche Diagnose hineininterpretiert, ob von Frau Süßenberger oder von der "Kompetenzinitiative" ist von untergeordneter Bedeutung. Mutmaßliches Motiv: Den Anschein erwecken, "Elektrosensibilität" (gegenüber W-Lan) sei als Anlass für Frühpensionierungen erfolgreich geltend zu machen. Alle mir bekannten Fälle der deutschen Sozialgerichtsbarkeit endeten allerdings ganz anders, Ansprüche "elektrosensibler" Antragsteller wurden samt und sonders abgewiesen.

Hintergrund
Detailaussagen des von uns befragten Fachmanns und eigene Recherchen zu Frau Süßenberger habe ich ChatGPT zur Zusammenfassung übergeben. Hier das Ergebnis der KI:

Die Studienrätin Frau Süßenberger war bis zu ihrer Frühpensionierung im Jahr 2020 als Lehrkraft tätig. Nach ihrer Versetzung im Jahr 2010 unterrichtete sie an der Integrierten Gesamtschule "Kurt Schumacher" in Ingelheim die Fächer Deutsch und Evangelische Religion. Ihre berufliche Laufbahn endete abrupt, als sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung – laut Angaben auf der Webseite der sogenannten Kompetenzinitiative im Zusammenhang mit der Einführung von WLAN im schulischen Arbeitsumfeld – vorzeitig in den Ruhestand trat.

Die Umstände ihrer Frühpensionierung werfen Fragen auf. Eine solche Maßnahme ist in Deutschland keineswegs leicht durchzusetzen und erfordert eine fundierte medizinische Begründung sowie ein aufwendiges Prüfverfahren. Dabei spielen das zuständige Regierungspräsidium und medizinische Gutachter eine zentrale Rolle. Grundsätzlich gilt, dass eine Frühpensionierung nur dann bewilligt wird, wenn die Dienstfähigkeit dauerhaft nicht wiederhergestellt werden kann. In der Regel werden vorher alternative Maßnahmen geprüft, beispielsweise eine Reduzierung der Arbeitsbelastung oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz.

Obwohl behauptet wird, dass ihre Erkrankung in direktem Zusammenhang mit der WLAN-Einführung stand, gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über die genaue medizinische Diagnose. Aufgrund des Datenschutzes sind solche Informationen in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Fest steht jedoch, dass eine medizinische Grundlage für die Frühpensionierung erforderlich war, wobei der tatsächliche Krankheitsgrund nicht zwangsläufig mit einer verlauteten Begründung der Betroffenen übereinstimmen muss.

Die Personalakte und das Verfahren zur Dienstunfähigkeit werden vertraulich behandelt. Auch Vorgesetzte erhalten lediglich eine Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens, jedoch ohne Details zur gesundheitlichen Situation der betroffenen Person. Dies bedeutet, dass äußere Spekulationen über die Hintergründe einer Frühpensionierung mit großer Vorsicht zu genießen sind.

Die berufliche und persönliche Geschichte von Frau Süßenberger bleibt somit ein interessantes Beispiel für die Herausforderungen und Bedingungen einer Frühpensionierung im öffentlichen Dienst. Ob und inwiefern gesundheitliche Beeinträchtigungen durch technische Neuerungen wie WLAN tatsächlich eine Rolle spielten, bleibt letztlich ungeklärt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

"Kompetenzinitiative": Vorstandskarussell eiert

H. Lamarr @, München, Dienstag, 04.03.2025, 22:08 (vor 6 Stunden, 1 Minuten) @ H. Lamarr

Auf der Seite "Über uns", die im Kontext die wichtigere ist, fehlt momentan (Stand 4. März 2025, 19:45 Uhr) von Süßenberger jede Spur. Dort hat der Vorstand wie gehabt noch sechs Mitglieder.

Und diese sechs sind laut momentaner Eigendarstellung auf der Website ...:

► Klaus Buchner
► Barbara Dohmen
► Monika Krout
► Wilfried Kühling
► Jo Marty
► Joachim Mutter

Laut dem derzeit jüngstem Eintrag vom 8.12.2022 am Registergericht sind jedoch die folgenden vier Personen Vorstände mit Vertretungsberechtigung

► Klaus Buchner
► Wilfried Kühling
► Peter Ludwig
► Klaus Scheidsteger

Ludwig und Scheidsteger fehlen auf der Website, möglicherweise deshalb, weil sie inzwischen keine Vorstände mehr sind. Davon weiß das Registergericht heute jedoch nichts, ebenso wenig ist bis heute dem Registergericht Iris Süßenberger als neue Vorständin nicht bekannt gegeben worden.

Die Diskrepanzen zwischen Registergericht und Website deuten darauf hin, dass die "Kompetenzinitiative" kürzlich eine Mitgliederversammlung hatte, inklusive Stühlerücken der Vorstände. Das ist Routine, nichts Besonderes. Allerdings sind Vereine verpflichtet, ausgeschiedene und neu gewählte Vorstände dem Registergericht "unverzüglich" kund zu tun, ChatGPT nennt dafür ein Zeitfenster von ein bis zwei Wochen. War die bewegende Mitgliederversammlung der "Kompetenzinitiative" erst vor wenigen Tagen, liegt keine schuldhafte Trödelei vor, liegt sie hingegen drei Wochen oder länger zurück, kann das Registergericht Ärger machen.

So oder so ist davon auszugehen, dass demnächst das Gericht Meldung von der "Kompetenzinitiative" erhält und damit das Chaos auf der Website, wer nun Vorstand des Vereins ist und wer nicht, ein Ende hat.

Was ChatGPT unterschlagen hat ...

ChatGPT hat in seiner Zusammenfassung (siehe Startposting) einige informative Passagen des befragten Fachmanns weggelassen. Das möchte ich mir nicht gefallen lassen und reiche deshalb die Passagen in Kurzform nach:

► Es ist alles andere als einfach, eine Frühpensionierung durchzubekommen. Dazu gehört eine krasse ärztliche Diagnose (Wiederherstellung der Dienstfähigkeit dauerhaft nicht möglich) und typischerweise eine mehrjährige Vorgeschichte.

► Es gibt [für die Frühpensionierung] zwei Varianten: Auf Antrag des Beamten und auf Antrag des Dienstherrn („von Amts wegen“). Von Amts wegen wird automatisch gestartet, wenn der Beamte mehr als drei Monate nicht dienstfähig war.

► Die Behörde ist auch verpflichtet, beamtenfreundliche Alternativen und niederschwellige Hilfen zu prüfen. Z.B. Reduzierung der Arbeitsbelastung, Status als Schwerbehinderter usw. (Bei WLAN-Problemen wäre z.B. die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz ohne diese „Belastung“ zu prüfen.)

► Bevor am Ende des Verfahrens ein Bescheid rausgeht, geht alles durch die personell gut aufgestellte Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums. Diese hat auch dafür zu sorgen, dass kein Präzedenzfall geschaffen wird, der „Trittbrettfahrer“ ermutigt ...

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"Kompetenzinitiative": mehrjährige Vorgeschichte

H. Lamarr @, München, Dienstag, 04.03.2025, 22:56 (vor 5 Stunden, 13 Minuten) @ H. Lamarr

► Es ist alles andere als einfach, eine Frühpensionierung durchzubekommen. Dazu gehört eine krasse ärztliche Diagnose (Wiederherstellung der Dienstfähigkeit dauerhaft nicht möglich) und typischerweise eine mehrjährige Vorgeschichte.

Im www hat Frau Süßenberger nur wenige Spuren hinterlassen. Eine davon ist ein Leserbrief zu dem Artikel "Strahlendes Experiment" von Florian Schumann in Ausgabe 4/2019 der "Zeit". In diesem Leserbrief, den sie ein bis zwei Jahre vor ihrer Frühpensionierung geschrieben hat, gibt sie zu erkennen, dass sie die Parolen der einschlägig bekannten Sprachrohre der Anti-Mobilfunk-Szene gut kennt. Originär Neues konnte ich nicht ausmachen. Ihre EHS oder eine andere gesundheitliche Betroffenheit erwähnt sie mit keinem Wort, möglicherweise litt sie Anfang 2019 noch nicht darunter. Sie sorgt sich eher um Kinder und gibt zu verstehen, dass sie sich vom Staat mit seiner Mobilfunkpolitik verstrahlt, verraten und verkauft fühlt. Offensichtlich erkennt sie nicht, dass die beiden Journalisten von "Investigate Europe" nur das repetieren, was sie zuvor in der Anti-Mobilfunk-Szene recherchiert haben. Das war alles schon bekannt und ist mMn ein Musterbeispiel fürs GiGo-Prinzip (Garbage in – Garbage out). Und schaut man sich den Wikipedia-Eintrag zu Harald Schumann an, kann man erahnen, warum Icnirp für Schumann nach dessen Zoff mit Aust ein gefundenes Fressen war.

Eine Hassrede ist der Leserbrief nicht, eher die Anklage einer Person, die sich von der Desinformation der Szene einfangen lässt, statt sie kritisch zu hinterfragen.

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