"Kompetenzinitiative" mit neuer Vorständin (Allgemein)
Mit Iris Süßenberger hat die sogenannte Kompetenzinitiative für ihren Vereinsvorstand eine "elektrosensible" Ex-Studienrätin hinzu gewonnen. Zweifelsfrei verbrieft ist dies aber nicht. Denn der Kemptener Verein präsentiert unter dem Decknamen "Team" seinen Vorstand auf zwei unterschiedlichen Seiten des Webauftritts. Einmal auf der Leitseite und einmal auf der Seite "Über uns". Bislang taucht Süßenberger nur auf der Leitseite als neue Vorständin auf.
Wer (derzeit) die Leitseite der "Kompetenzinitiative" aufruft und ganz nach unten scrollt, stößt seit wenigen Tagen auf ein mutmaßlich älteres Foto von Iris Süßenberger als siebtes Vorstandsmitglied des Vereins mit dem Begleittext:
Lehramtsstudium der evangelischen Theologie und Germanistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Frühpensionierung 2020 aufgrund einer EHS-Erkrankung nach Einführung von WLAN im schulischen Arbeitsumfeld.
Auf der Seite "Über uns", die im Kontext die wichtigere ist, fehlt momentan (Stand 4. März 2025, 19:45 Uhr) von Süßenberger jede Spur. Dort hat der Vorstand wie gehabt noch sechs Mitglieder.
Da sich "Elektrosensibilität" (EHS) bekanntlich seriös nicht diagnostizieren lässt, ist eine Frühpensionierung Süßenbergers wegen Unverträglichkeit mit W-Lan eine kaum zu schluckende Kröte.
Das IZgMF hat deshalb einen erfahrenen Fachmann aus dem schulischen Bereich um eine Einschätzung gebeten, ob er die Behauptung auf der Website der "Kompetenzinitiative" als realen Fakt sieht oder als alternativen Fakt. Unterm Strich hat der Fachmann eine klare Meinung: Nein, er kann sich nicht vorstellen, dass Frau Süßenberger wegen Unverträglichkeit mit W-Lan frühpensioniert wurde. Die Frühpensionierung könne gut und gerne stimmen, nur eben amtlich nicht wegen W-Lan, sondern aus einem anderen Grund. Vielleicht wegen hochgradiger Mittelohrschwerhörigkeit mit Tendenz zur Taubheit oder gar irgendetwas Psychisches. Bei endlosen unklaren Fehlzeiten denkbar wären auch schwierig zu diagnostizierende Leiden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Antriebslosigkeit und dergleichen.
Die "EHS-Erkrankung" wurde wahrscheinlich in die tatsächliche Diagnose hineininterpretiert, ob von Frau Süßenberger oder von der "Kompetenzinitiative" ist von untergeordneter Bedeutung. Mutmaßliches Motiv: Den Anschein erwecken, "Elektrosensibilität" (gegenüber W-Lan) sei als Anlass für Frühpensionierungen erfolgreich geltend zu machen. Alle mir bekannten Fälle der deutschen Sozialgerichtsbarkeit endeten allerdings ganz anders, Ansprüche "elektrosensibler" Antragsteller wurden samt und sonders abgewiesen.
Hintergrund
Detailaussagen des von uns befragten Fachmanns und eigene Recherchen zu Frau Süßenberger habe ich ChatGPT zur Zusammenfassung übergeben. Hier das Ergebnis der KI:
Die Studienrätin Frau Süßenberger war bis zu ihrer Frühpensionierung im Jahr 2020 als Lehrkraft tätig. Nach ihrer Versetzung im Jahr 2010 unterrichtete sie an der Integrierten Gesamtschule "Kurt Schumacher" in Ingelheim die Fächer Deutsch und Evangelische Religion. Ihre berufliche Laufbahn endete abrupt, als sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung – laut Angaben auf der Webseite der sogenannten Kompetenzinitiative im Zusammenhang mit der Einführung von WLAN im schulischen Arbeitsumfeld – vorzeitig in den Ruhestand trat.
Die Umstände ihrer Frühpensionierung werfen Fragen auf. Eine solche Maßnahme ist in Deutschland keineswegs leicht durchzusetzen und erfordert eine fundierte medizinische Begründung sowie ein aufwendiges Prüfverfahren. Dabei spielen das zuständige Regierungspräsidium und medizinische Gutachter eine zentrale Rolle. Grundsätzlich gilt, dass eine Frühpensionierung nur dann bewilligt wird, wenn die Dienstfähigkeit dauerhaft nicht wiederhergestellt werden kann. In der Regel werden vorher alternative Maßnahmen geprüft, beispielsweise eine Reduzierung der Arbeitsbelastung oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz.
Obwohl behauptet wird, dass ihre Erkrankung in direktem Zusammenhang mit der WLAN-Einführung stand, gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über die genaue medizinische Diagnose. Aufgrund des Datenschutzes sind solche Informationen in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Fest steht jedoch, dass eine medizinische Grundlage für die Frühpensionierung erforderlich war, wobei der tatsächliche Krankheitsgrund nicht zwangsläufig mit einer verlauteten Begründung der Betroffenen übereinstimmen muss.
Die Personalakte und das Verfahren zur Dienstunfähigkeit werden vertraulich behandelt. Auch Vorgesetzte erhalten lediglich eine Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens, jedoch ohne Details zur gesundheitlichen Situation der betroffenen Person. Dies bedeutet, dass äußere Spekulationen über die Hintergründe einer Frühpensionierung mit großer Vorsicht zu genießen sind.
Die berufliche und persönliche Geschichte von Frau Süßenberger bleibt somit ein interessantes Beispiel für die Herausforderungen und Bedingungen einer Frühpensionierung im öffentlichen Dienst. Ob und inwiefern gesundheitliche Beeinträchtigungen durch technische Neuerungen wie WLAN tatsächlich eine Rolle spielten, bleibt letztlich ungeklärt.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –