Falsche Schlüsse (272): Magazin "Kompakt" verboten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.12.2024, 17:54 (vor 18 Tagen) @ H. Lamarr

Das deutsche Innenministerium hat das Diagnose-Funk-Magazin "Kompakt" verboten. Darüber berichteten heute hierzulande alle Medien an prominenter Stelle.

Ist der Stuttgarter Verein damit endlich am Ziel, auch außerhalb der Echokammern organisierter Mobilfunkgegner wahrgenommen zu werden?

Nein, selbstredend nicht. Denn verboten wurde nicht "Kompakt", sondern das Magazin "Compact". Die selbstgewisse Erklärung von Chefredakteur Jürgen Elsässer für das Verbot hätte allerdings auch von Diagnose-Funk kommen können. Elsässer meinte vor Journalisten, sein Magazin sei für die Mächtigen im Lande so gefährlich geworden, dass sie es verbieten mussten.

Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Compact-Verbots teilweise aus, weil sich zwar aus vielen Beiträgen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ herauslesen lasse, bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung jedoch Zweifel bestünden, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“. Damit darf das Magazin vorläufig weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht wird ab dem 10. Juni 2025 in der Hauptsache verhandeln. (Quelle)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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