Weinviertelleitung: BvG, Wien, weist Beschwerden ab (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.01.2019, 21:08 (vor 2158 Tagen) @ H. Lamarr

Weit gefehlt, auch Anfang August 2018 steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Wien, noch aus.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Wien, über die "Salzburgleitung" ist noch immer nicht gefallen, für Hochspannungsmastengegner verdunkelte sich jedoch am 13.12.2018 in einem ähnlich gelagerten Streitfall (sogenannte Weinviertelleitung im Nordosten Wiens) der Himmel:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die zwölf Beschwerden gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20.02.2018, Zl. RU4-U-768/057-2017, in einer Angelegenheit nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 betreffend das Vorhaben "Ersatzneubau APG-Weinviertelleitung" (mitbeteiligte Partei: Austrian Power Grid AG), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung als unbegründet abgewiesen. Eine Revision gegen diesen Entscheid ist nicht zulässig.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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