Nibelungentreue unter Schweizer Sendemastengegnern (Allgemein)

Fee @, Freitag, 09.07.2010, 22:43 (vor 5273 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Fee, Freitag, 09.07.2010, 23:17

Soso, finden Sie also unangebracht. Wie schön wäre es, würden Sie bei den Verbalentgleisungen Ihres Vorturners doch auch einmal nur ansatzweise so etwas wie "unangebracht" verlauten lassen, damit deutlich wird, dass Sie zwei Augen haben. Aber dieser Zug ist abgefahren, Sie wissen das, ich weiß es und alle anderen wahrscheinlich auch.

Hier geht es jedoch im Unterschied dazu um IHRE EIGENEN und nicht diejenigen anderer mMn unangebrachten Aeusserungen gegenüber der Bürgerwelle Schweiz.

Selbstverständlich, wie konnte ich das nur übersehen.

Gemäß unserer neuen Forumregeln 11+12 würde ich gerne eine Beleg für Ihre Behauptung haben, Elektrosensibilität gelte in Schweden als "functional impairment".

Außerdem frage ich Sie, was aus "functional impairment" denn nun den EHS konkret für Rechtsansprüche erwachsen, sollte es diese überhaupt geben. Mit dem Märchen der "staatlich garantierten Schutzzonen in den Wäldern Schwedens" meine ich, hat zuletzt sogar Olle Johansson aufgeräumt. Also, was bringt "functional impairment" dann? Freies Parken auf Behindertenparkplätzen? Bitte nur Fakten, keine Mutmaßungen oder Gerüchte - und hoffentlich nicht nur Olle als Quelle.

Quelle dazu ist der Vortrag von Olle Johansson am letzten Gigaherz-Kongress. Functional impairment bringe z.B. das Bezahlen von Abschirmungen gegen Mobilfunkstrahlung für Elektrosensible durch den Staat.

Aha, das also ist Ihre Interpretation von Olle Johansson, einem Wissenschaftler, der seit Jahren die Sache der EHS verficht und von Sendemastengegnern als Referent gebucht wird. So weit so gut.

Und jetzt im Kontrast dazu das, was die EU-Kommissarin für Gesundheit über die Schwedenstory zu berichten weiß, im (übersetzten) Originaltext, ohne Interpretation durch mich:

Dem Schwedischen Verband elektrosensibler Menschen wurde als Behindertenorganisation finanzielle Unterstützung gewährt. Dies wird zuweilen so missverstanden, als sei elektromagnetische Überempfindlichkeit in Schweden eine anerkannte medizinische Diagnose.

So, und nun zurück zur Bürgerwelle Schweiz, die sich weder um das schert, was Sie an Information gebracht haben, noch um das was ich geschrieben habe, sondern frech behauptet:

Elektrosensibilität ist in Schweden eine offiziell anerkannte Behinderung

Wahnsinn, merken Sie es wirklich nicht mehr, "Fee", wie hier die Leute nach Strich und Faden verarscht werden? Wie passt denn die Behauptung der BW Schweiz zu dem was Sie hier ausgeführt haben? Oder anders gesagt: Was bitte ist eigentlich das "Unangebrachte" an meiner Kritik an dem Machwerk der BW Schweiz? Erklären Sie's mir bitte.

Mich hat insbesondere Ihr letzter Satz in diesem Zusammenhang "Der größte Schuft im ganzen Land das ist und bleibt der Desinformant" gestört. Beim Link zur Kommission schreiben sie von "anerkannten medizinischen Diagnose", während die BW schreibt von "offiziell anerkannter Behinderung", d.h. es kann auch eine Behinderung mit noch nicht anerkannten medizinischen Diagnose sein. Ich habe nun jedoch noch eine Anfrage an Bürgerwelle Schweiz gestellt.


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