Schweiz: Regierung äußert sich zum Ausbau der Mobilfunknetze (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 24.08.2017, 20:01 (vor 2659 Tagen)

Am 6. Juni 2017 reichte der Abgeordnete Christian Wasserfallen im Nationalrat folgende Anfrage an die Regierung der Schweiz ein (Bundesrat):

Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat den Bericht "Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft" verabschiedet. Für die Digitalisierung der Schweiz sind die Mobilfunknetze ein wesentlicher Pfeiler. Eine qualitativ hochstehende Mobilfunk-Infrastruktur ist für Privatpersonen, die Wirtschaft sowie die Sicherheitsorganisationen unabdingbar. Im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und zu den Strassennetzen werden Mobilfunknetze aber grundsätzlich durch Private aufgebaut, unterhalten und finanziert. Für die Beschaffung von Standorten für Mobilfunkanlagen müssen die Anbieter mit Grund- und Hauseigentümern Verträge abschliessen und Mietpreise aushandeln. In der Wahl der Standorte sind diese keineswegs frei und müssen oft langwierige Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Danach sind sie an diesen Standort gebunden und können nicht einfach ein alternatives Angebot auf dem Nachbargebäude einholen. Angebot und Nachfrage spielen hier leider nicht und das macht die Betreiber von Mobilfunkanlagen erpressbar. Bei Neuabschlüssen und Vertragsverlängerungen wird das leider zunehmend ausgenutzt, um die Mietpreise in die Höhe zu treiben.

Aufgrund diesen Überlegungen wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie gedenkt er, den für die Digitalisierung der Schweiz benötigten Ausbau der Mobilfunknetze weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen?

2. Wo sieht er Möglichkeiten, um das Aufrüsten von bestehenden Anlagen mit neuen Technologien und Frequenzen zu erleichtern?

3. Ist er der Meinung, dass die Position der Mobilfunkanbieter gegenüber den Hauseigentümer gestärkt werden müsste, so dass sie ihrem Versorgungsauftrag nachkommen können?

4. Welche Möglichkeit sieht er, um konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes zu schaffen, die die Höhe und Anpassung der Mietpreise für Antennenanlagen präzisieren?

5. Wo sieht er Handlungsoptionen betreffend die Unterstützung der Mobilfunkanlagen von Seiten der Behörden sowie der Bundesbetriebe und staatsnahen Betriebe wie z.B. die SBB?

Am 23. August 2017 antwortete der Bundesrat [Anm. Spatenpauli: die wichtigsten Stellen habe ich farbig markiert]:

Dem Bundesrat ist eine gute Versorgung der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft mit leistungsfähigen Mobilfunkdiensten ein wichtiges Anliegen, um die Ziele der Digitalisierung zu erreichen. Er hat sich auch bereits mit der Problematik des Auf- und Ausbaus der Mobilfunknetze befasst und am 25. Februar 2015 in Erfüllung der Postulate 12.3580 Ruedi Noser "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" und 14.3149 FDP-Liberale Fraktion "Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen" einen Bericht dazu verabschiedet. Darin hat er die notwendigen Rahmenbedingungen für einen Ausbau zukunftstauglicher Mobilfunknetze dargelegt und festgestellt, dass die Kapazität der Netze aufgrund des starken Wachstums des zu übertragenden Datenvolumens stetig erhöht werden muss. Kapazitätserweiterungen sind insbesondere durch die Nutzung zusätzlicher Frequenzen, die Einführung neuer und effizienter Technologien sowie durch den Bau zusätzlicher Antennenanlagen im Rahmen der Verdichtung der Netze möglich.

Der Ausbau bestehender Antennenanlagen mit neuen Frequenzen und die Einführung zusätzlicher Technologien führen in der Regel zu einer Erhöhung der Sendeleistung. Aufgrund der heute geltenden Vorsorgewerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist eine Erhöhung der Sendeleistung bei einem grossen Teil der bestehenden Anlagen nicht mehr möglich. Wo dies der Fall ist, kann eine Erhöhung der Netzkapazitäten nur durch den Bau zusätzlicher Antennenanlagen erreicht werden.

Die Motion 16.3007 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR "Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen" bezweckte, den Bundesrat zur Anpassung der NISV zu bewegen und insbesondere die NIS-Vorsorgewerte anzuheben. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat abgelehnt.

Zur Frage 1

Im Rahmen der Verabschiedung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) im Herbst 2017 wird der Bundesrat zusätzliche Frequenzen für den Ausbau der Mobilfunknetze verfügbar machen. Die für die Vergabe dieser Frequenzen zuständige Eidg. Kommunikationskommission ist daran, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Zudem schlägt der Bundesrat im Rahmen der anstehenden Revision des Fernmeldegesetzes eine Flexibilisierung der Frequenznutzung vor (Network-Sharing, Frequenzhandel).

Zur Frage 2

Die Kapazität der bestehenden Anlagen kann erhöht werden, indem alte Mobilfunktechnologien, welche die Frequenz- und Strahlungsressourcen ineffizient nutzen, ausser Betrieb genommen werden. Alle drei schweizerischen Mobilnetzbetreiber haben angekündigt, diesen Schritt in den nächsten Jahren zu tun und die veraltete GSM-Technologie abzuschalten. Dadurch entsteht Spielraum für den Einsatz neuer Frequenzen und Technologien. Für eine weiter gehende Kapazitätssteigerung wäre eine Lockerung der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen der NISV erforderlich, was der Ständerat am 8. Dezember 2016 mit Blick auf ungewisse Langzeitauswirkungen der Mobilfunkstrahlung abgelehnt hat. Das UVEK plant jedoch, den heute vorhandenen Spielraum für die Berechnung und Messung der Strahlung besser zu nutzen, was den Betreibern eine moderate Kapazitätserhöhung unter Einhaltung der aktuell gültigen NIS-Vorsorgewerte ermöglichen wird.

Sollte sich die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV beim weiteren Ausbau der Mobilfunknetze als technisch oder betrieblich nicht möglich oder als wirtschaftlich nicht tragbar erweisen, wäre eine Erhöhung der Werte ins Auge zu fassen, sofern dadurch keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen resultieren (Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983, SR 814.01).

Zu den Fragen 3 und 4

Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben. Die Verhandlungen zwischen Hauseigentümern und Mobilfunkanbietern betreffend die zu entrichtenden Mietpreise sind privatrechtlicher Natur. Der Bundesrat hat diesbezüglich keine Handhabe.

Falls im Rahmen der anstehenden Revision des Fernmeldegesetzes Massnahmen bezüglich der Mietpreise für Antennenstandorte thematisiert würden, wäre zu bedenken, dass entsprechende Regelungen einen massiven Eingriff in die Privatautonomie darstellen und eigentumsrechtlich bedenklich sein könnten.

Das geltende Fernmelderecht sieht in Art. 36 FMG bereits das Enteignungsrecht zur Erstellung von Fernmeldeanlagen vor. Im Bereich des Mobilfunks wurde von diesem Recht jedoch bis anhin kein Gebrauch gemacht. Die Durchführung von Enteignungsverfahren beinhaltet insbesondere die Gefahr, dass die Akzeptanz von Mobilfunkantennen in der Bevölkerung weiter abnehmen könnte.

Zur Frage 5

Die Zuständigkeiten für die Erteilung von Baubewilligungen für Mobilfunkantennen liegen im Kompetenzbereich der kantonalen und kommunalen Behörden. Diese stützen sich bei ihren Entscheiden jeweils auf die entsprechenden bau- und planungsrechtlichen Vorgaben. Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 16. November 2016 zur Organisation der Bahninfrastruktur einen neuen Absatz 1bis zu Artikel 18 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) vorgeschlagen, der bezüglich Versorgung der Eisenbahnlinien deutliche Verbesserungen brächte. Darüber hinaus erachtet er Handlungsoptionen, welche die geltende föderalistische Zuständigkeitsordnung in Frage stellen würden, als nicht zielführend.

Hingegen begrüsst der Bundesrat allfällige Vereinbarungen zwischen den Mobilfunkanbietern und Bundesbetrieben sowie staatsnahen Betrieben, welche zum Ziel haben, den Bau von Digitalisierungsinfrastrukturen wie etwa Mobilfunkanlagen zu fördern. Entsprechende Vereinbarungen liegen im Kompetenzbereich der einzelnen Betriebe. Der Bundesrat nimmt keinen Einfluss auf die operativen Tätigkeiten der bundesnahen Betriebe.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Anlagengrenzwert, Mobilfunk, Fernmeldegesetz, Frequenzen, GSM, Netzausbau, Nationalrat

Schweiz: HUJ for ever

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 24.08.2017, 21:30 (vor 2659 Tagen) @ H. Lamarr

Sollte sich die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV beim weiteren Ausbau der Mobilfunknetze als technisch oder betrieblich nicht möglich oder als wirtschaftlich nicht tragbar erweisen, wäre eine Erhöhung der Werte ins Auge zu fassen, sofern dadurch keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen resultieren (Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983, SR 814.01).

Ach du meine Güte!

Wenn mein bester Freund bei Gigaherz das mitkriegt, hängt er womöglich noch einmal ein paar Jahre als Präsident dran, um als Oberbefehlshaber (GröMog) seiner Geistertruppen jeglichen Angriff auf die NISV abzuwehren. Wenn dies zutreffen sollte, hätte der Bundesrat mit seiner obigen freimütigen Ankündigung der Bevölkerung der Schweiz einen wahren Bärendienst erwiesen. Wir alle müssten dann HUJ und seine schädliche oder lästige Einwirkung ab 2019 noch weitere vier lange Jahre aushalten. *schluck*

Es ist also zu hoffen, dass die eidgenössischen Netzbetreiber die erforderlichen Kapazitäten mit allem bereit stellen, nur nicht mit Hilfe einer Lockerung der NISV. Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass HUJ auch gedroht hat, gegen jegliche Netzverdichtung mobil zu machen. Der Hansdampf aus Schwarzenburg hätte sich damit wieder einmal in eine ausweglose Situation manövriert, die seinen Rückzug unter keinen Umständen erlaubt :-(.

Am 9. März 2015 weckte Jakob mit der Ankündigung seines Rückzugs noch frohe Erwartungen, die sich leider nicht erfüllen sollten:

Der Verein Gigaherz ist finanziell infolge der anhaltenden und stets zu erwartenden Spenden so aufgestellt, dass er sicher noch ein paar Jahre durchhalten kann. Dies dann unter neuer Präsidentschaft. Hans-U. Jakob wird in diesem Jahr 77 Jahre alt und möchte sich auf die nächste GV im Februar 2016 nach 16 Dienstjahren, das heisst nach 4 Amtsperioden zurückziehen um endlich seine seit Jahren geplanten Kriminalromane über die Korruption im Schweizerischen Mobilfunk- und Stromnetz zu schreiben, bevor ihn sein heute bereits schwer beschädigtes Augenlicht endgültig im Stich lässt.

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Schweiz: HUJ for ever

hans, Freitag, 25.08.2017, 01:54 (vor 2659 Tagen) @ H. Lamarr

Wir alle müssten dann HUJ und seine schädliche oder lästige Einwirkung ab 2019 noch weitere vier lange Jahre aushalten. *schluck*

Ach komm, jetzt sei nicht so. Es wäre Dir doch langweilig wenn es HUJ und seine rüstige Sturmtruppe nicht mehr gäbe :rotfl:

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Hunde die bellen beissen nicht. Wuff.
Ein Gnadenschuss wäre eine schnelle und menschliche Lösung (Zitat Eva Weber, München)

Schweiz: HUJ for ever

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.08.2017, 11:53 (vor 2658 Tagen) @ hans

Ach komm, jetzt sei nicht so. Es wäre Dir doch langweilig wenn es HUJ und seine rüstige Sturmtruppe nicht mehr gäbe :rotfl:

Stimmt!

Noch ist bei Gigahetz auf der Website alles ruhig. Doch wenn du gaaanz leise bist, hörst du, wie HUJ in Schwarzenburg in die Tasten haut. Ich schätze, er wird noch heute einen seiner flammenden Nonsense-Beiträge gegen die Ankündigungen des Bundesrates ins Gefecht werfen – und dabei das IZgMF in bekannter Weise würdigen.

Das Leben ist schön :-).

Hintergrund
Hans-U. Jakob vs. IZgMF: 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure

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Schweiz: Regierungschefin Leuthard forciert 5G

H. Lamarr @, München, Samstag, 26.08.2017, 09:24 (vor 2657 Tagen) @ H. Lamarr

Bundesrätin Doris Leuthard will der Schweiz möglichst schnell zu 5G verhelfen. Der neue Mobilfunkstandard müsse in dem Alpenstaat in vier Jahren etabliert sein, fordert Leuthard. mehr ...

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Schweiz: "Die Lobbyisten lassen nicht locker"

H. Lamarr @, München, Montag, 28.08.2017, 13:10 (vor 2655 Tagen) @ H. Lamarr

Ich schätze, er wird noch heute einen seiner flammenden Nonsense-Beiträge gegen die Ankündigungen des Bundesrates ins Gefecht werfen – und dabei das IZgMF in bekannter Weise würdigen.

Es hat ein bisschen länger gedauert, aber heute hat mein bester Freund bei Gigaherz die Prophezeiung erfüllt. Leider ist das Ergebnis ziemlich trist und lustlos und das IZgMF gewürdigt hat Herr Jakob auch nicht. Es bröselt in Schwarzenburg. Immerhin hat HUJ ein neues Wort abgeschaut: Lobbyisten.

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UVEK: Spielraum bei Sendeanlagen-Beurteilung besser nutzen

H. Lamarr @, München, Montag, 28.08.2017, 22:42 (vor 2655 Tagen) @ H. Lamarr

Das UVEK plant jedoch, den heute vorhandenen Spielraum für die Berechnung und Messung der Strahlung besser zu nutzen, was den Betreibern eine moderate Kapazitätserhöhung unter Einhaltung der aktuell gültigen NIS-Vorsorgewerte ermöglichen wird.

Was meint die Regierung der Schweiz mit "Spielraum für die Berechnung und Messung der Strahlung" besser nutzen?

Ich fragte beim Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nach, was es mit dieser Aussage auf sich hat, und bekam folgende Auskunft:

Bei dem in der bundesrätlichen Antwort erwähnten Spielraum geht es darum, die Methoden für die Berechnung und Messung der Strahlung von Mobilfunksendeanlagen so anzupassen, dass die Ergebnisse beider Beurteilungsmethoden [1. Berechnung der Strahlung und 2. Messung der Strahlung; Anm. Spatenpauli] besser übereinstimmen. Insbesondere soll die in gewissen Konstellationen festgestellte rechnerische Überschätzung der elektrischen Feldstärke reduziert werden. Details dazu sind in Erarbeitung und werden zu gegebener Zeit kommuniziert.

Hintergrund
Die Verteilung des elektrischen Feldes an einem OMEN ist in der Regel nicht homogen. Die Feldstärke nimmt mit zunehmendem Abstand von der Sendeanlage ab und weist zusätzlich eine räumliche Feinstruktur mit Verstärkungen und Abschwächungen auf. Diesem Umstand wird bei Abnahmemessungen mit der so genannten „Schwenkmethode“ Rechnung getragen. Mit dieser Methode wird der räumlich höchste Wert der elektrischen Feldstärke erfasst.
Die Netzbetreiber kritisieren die Schwenkmethode als zu konservativ, weil die so festgestellten Maxima kleinräumiger seien als der menschliche Körper. Ausserdem sei sie schlecht reproduzierbar und deren Ergebnisse lägen systematisch höher als die berechneten Feldstärken.

Systematische Abweichungen zwischen zwei Beurteilungsmethoden, der rechnerischen Prognose und der messtechnischen Überprüfung sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Aus theoretischen Überlegungen ist zu erwarten, dass ein über ein gewisses Volumen gemittelter Messwert mit der rechnerischen Prognose besser übereinstimmen sollte, weil auch letztere eher einen homogenen Wert liefert. Der räumlich gemittelte Messwert ist in der Regel niedriger als der mit der „Schwenkmethode“ erfasste Höchstwert in einem Raum. Dies würde es den Netzbetreibern erlauben, gestützt auf eine Abnahmemessung die Anlagen mit mehr Sendeleistung und damit mehr Kapazität auszustatten. Gleichzeitig würde aber auch die NIS-Belastung ansteigen. Inwieweit die Übereinstimmung zwischen der rechnerischen Prognose und der Abnahmemessung durch eine räumliche Mittelung verbessert werden könnten und welches Mittelungsvolumen sinnvoll wäre, müsste im Detail untersucht werden. Weil keine fundierten Kenntnisse über diese Messmethode vorliegen, können dazu zurzeit nur Mutmassungen geäussert werden. Wichtig ist, zu beachten, dass momentan keine praxistaugliche, genügend schnelle Messmethode für die Bestimmung eines räumlichen Mittelwerts existiert. Ob sich eine solche überhaupt entwickeln lässt, und falls ja, ob sie besser reproduzierbare Resultate als die „Schwenkmethode“ liefert, ist ungewiss (Quelle).

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Wie CH-Netzbetreiber zu mehr Sendeleistung kommen werden

H. Lamarr @, München, Montag, 28.08.2017, 23:27 (vor 2655 Tagen) @ H. Lamarr

Ganz im Gegensatz zu Spekulationen bei Gigaherz stehen den Schweizerischen Behörden auch nach dem Scheitern der Motion 16.3007 (Lockern der Anlagegrenzwerte) noch eine ganze Reihe anderer Maßnahmen zur Verfügung, den Netzbetreibern höhere Sendeleistungen zu bewilligen, damit diese mehr Datenvolumen abwickeln können. Als da wären:

  • Getrennte Beurteilung der Sendeantennen jedes einzelnen Netzbetreibers an einem gemeinsam genutzten Standort.
  • Neufestlegung des massgebenden Betriebszustandes.
  • Räumliche Mittelung der Strahlung bei Abnahmemessungen.
  • Einführung der Ausnahmemöglichkeit.

Die aufgeführten Anpassungen könnten einzeln oder in Kombination vorgenommen werden, wobei die Auswirkungen sowohl bezüglich der Kapazität der Anlagen als auch der Strahlungsbelastung kumulativ wären.

Geheime eidgenössische Quellen, auf die nur das IZgMF Zugriff hat? Mitnichten! Sämtliche Angaben sind dem 29-Seitigen Bericht Zukunftstaugliche Mobilfunknetze des Bundesrates zu entnehmen, der vom 25. Februar 2015 datiert. Ironie des Schicksals: Der Link oben führt nicht zum Bafu, sondern zu den Mobilfunkgegnern der AefU, die das Dokument auf ihrem Webserver hosten. Die Gegner sind seit gut 2 Jahren im Besitz dieses erhellenden Dokuments, doch gelesen hat es augenscheinlich keiner von ihnen, sonst müsste Gigaherz-Präsident Jakob nicht seine unqualifizierten Mutmaßungen in die Welt hinaus posaunen.

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CVP-Anfrage: Was tut der Bundesrat für schnelle 5G-Einführung

H. Lamarr @, München, Montag, 18.09.2017, 22:16 (vor 2634 Tagen) @ H. Lamarr

Am 6. Juni 2017 reichte der Abgeordnete Christian Wasserfallen im Nationalrat folgende Anfrage an die Regierung der Schweiz ein (Bundesrat) ...

Und am 13.09.2017 wollte Karl Vogler (CVP) vom Bundesrat wissen:

Für eine erfolgreiche Digitalisierung wird die neue Mobilfunktechnologie 5G von grosser Bedeutung sein. Folglich ist in naher Zukunft ein leistungsfähiges 5G-Netz wichtiger Standortfaktor für die Schweiz und wichtiges Kriterium für die Ansiedlung neuer Unternehmen.

Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz diese Technologie so rasch als möglich einsetzen kann?

Der Bundesrat antwortete am 18.09.2017 (die mMn wichtigste Passage habe ich rot markiert):

Damit ein mobiles Kommunikationssystem Erfolg hat, muss es weltweit standardisiert sein. Eine Version des Standards, der die Markteinführung von 5G ermöglicht, wird für 2018 erwartet. Mit den ersten kommerziellen Anwendungen wird 2020 gerechnet. Ein weiteres Schlüsselelement für die 5G-Einführung ist die Verfügbarkeit von Frequenzen. Das 700-MHz- und das 3,5-GHz-Band wurden letzten Herbst von der Europäischen Kommission als Bänder für die 5G-Einführung in Europa identifiziert. In der Schweiz werden diese im Rahmen der Genehmigung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (Nafz) durch den Bundesrat im November 2017 dem Mobilfunk zugewiesen. Diese Frequenzen können 2018 von der Comcom zugeteilt und ab 2019 von den Anbieterinnen genutzt werden. Schliesslich hängen die Rahmenbedingungen für die Mobilfunknetze auch von den bundesrechtlichen Vorschriften zur nichtionisierenden Strahlung und den kantonalen und kommunalen Baubewilligungsverfahren für die Errichtung neuer Basisstationen ab. Der Bundesrat hatte die Motion 16.3007 der KVF-NR befürwortet, die eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verlangt hatte, da die Grenzwerte in der Schweiz wesentlich strenger sind als im europäischen Umfeld. Die Motion wurde vom Ständerat im Dezember 2016 knapp abgelehnt. Mit der geltenden NISV ist eine 5G-lmplementierung nur mit einer grösseren Anzahl neuer Basisstationen möglich, was zeitlich und kostenmässig nachteilig ist. Im Rahmen der Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) möchte der Bundesrat ein NIS-Monitoring einführen, das heisst ein System mit Informationen zur Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung.

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Tags:
Fernmeldegesetz, Revision, 5G

Schweiz: KVF-SR bereitet Lockerung der Vorsorgewerte vor

H. Lamarr @, München, Montag, 04.12.2017, 23:17 (vor 2557 Tagen) @ H. Lamarr

Am 29.11.2017 wollte FDP-Nationalrat Peter Schillinger in einer Fragestunde von der Regierung der Schweiz wissen:

Demnächst werden die Mobilfunkfrequenzen neu vergeben. In diesem Zusammenhang betont der Bundesrat, wie wichtig die kommende 5G-Technologie ist. Die Umsetzung dieser Technologie bedingt aber eine Lockerung der Grenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).

Dazu zwei Fragen:

1. Wann möchte der Bundesrat die Anpassung der NISV-Grenzwerte an die Hand nehmen?

2. Sieht er eine Beziehung zwischen der Fragestellung um die NISV-Grenzwerte und der Neuvergabe der Mobilfunkfrequenzen?

Am 4.12.2017 beantwortete der Bundesrat die beiden Fragen wie folgt [Hervorhebung Spatenpauli]:

1. Der Bundesrat hat die Motion der KVF-NR [Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen im Nationalrat; Anm. Spatenpauli] 16.3007 befürwortet, welche eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verlangte. Er werde dabei darauf achten, dass die Strahlungsbelastung der Bevölkerung nicht wesentlich zunehme. Die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion wurde vom Nationalrat im Juni 2016 angenommen und vom Ständerat im Dezember 2016 abgelehnt. Die stetig zunehmende Auslastung der bestehenden Mobilfunkinfrastruktur und der bevorstehende Ausbau der Mobilfunknetze mit der 5G-Technologie haben dazu geführt, dass die KVF-SR [dto., jedoch im Ständerat; Anm. Spatenpauli] die Thematik erneut aufgegriffen hat. Anlässlich ihrer Sitzung vom 14. November 2017 führte die Kommission eine Diskussion über eine mögliche Revision der NISV. Sie hat dabei von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt und wird die Frage im ersten Quartal 2018 weiter behandeln. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als angezeigt, im Anschluss an die Beratung in der KFV-SR das weitere Vorgehen bezüglich einer Revision der NISV festzulegen.

2. Im Rahmen seiner Strategie Digitale Schweiz bezeichnet der Bundesrat eine hoch-, breitbandige, zuverlässige, international konkurrenzfähige Netzinfrastruktur als notwendige Voraussetzung für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft und Wirtschaft. Leistungsfähige Mobilfunknetze der fünften Generation sind Bestandteil dieser Netzinfrastruktur. Der Bundesrat hat am 8. November 2017 neue Frequenzbänder für die Einführung von 5G in der Schweiz freigegeben. Die Eidgenössische Kommunikationskommission bereitet zurzeit die Vergabe dieser Frequenzen vor. Für deren Nutzung wären aber bei einem Verzicht auf eine Lockerung der NISV mehr Antennen nötig. Der Bau von neuen Antennen kostet nach Angaben der Betreiber bis zu zehn Mal mehr als die Aufrüstung bestehender Antennen. Für die Teilnahme an der Frequenzvergabe und die Erstellung von entsprechenden Geschäftsplänen ist die künftige Ausgestaltung der NISV von grosser Bedeutung.

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EMF-Monitoring: Baldrian fürs Volk

H. Lamarr @, München, Dienstag, 05.12.2017, 13:13 (vor 2556 Tagen) @ H. Lamarr

Im Rahmen der Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) möchte der Bundesrat ein NIS-Monitoring einführen, das heisst ein System mit Informationen zur Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung.

Dieses Monitoring ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein politisches Geschenk an die Bevölkerung, faktisch aber zurzeit überflüssig wie ein staatliches Meteoriteneinschlagsbeobachtungsnetz. Warum zurzeit? Weil die EMF-Grenzwertausschöpfung (Immisionsgrenzwerte) für das Gros der Bevölkerung gegenwärtig im Promillebereich bis im einstelligen Prozentbereich liegt. Also meilenweit entfernt von bekannten (und unbekannten) Risiken. Etwas anderes wäre es, läge die durchschnittliche Grenzwertausschöpfung bei sagen wir mal 50 Prozent oder 60 Prozent. Das Monitoring ist mMn Baldrian fürs Volk, dem von selbsternannten Experten und organisierten Mobilfunkgegnern seit Jahren ein Risikoszenario eingeredet wird, das faktisch vollendeter Blödsinn ist (mit dem Geschäftemacher & Profilneurotiker aber ordentlich Profit machen). Und da sich ein Blödsinn am besten mit einem anderen Blödsinn bekämpfen lässt, hat das angestrebte Monitoring dann doch wieder seine Existenzberechtigung. Aber: Leute wie Jakob und Konsorten kosten den eidgenössischen Steuerzahlern Millionen Franken.

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