ES: Streifall Semmelweis (Elektrosensibilität)

M. Hahn, Donnerstag, 04.01.2007, 11:07 (vor 6535 Tagen) @ H. Lamarr

Warum wir den Schriftwechsel veröffentlichen? Nun, wir möchten damit a) die Argumentation zur Diskussion stellen

Das Nicht-Zur-Verfügung-Stellen der Messwerte hätte ich nicht gemacht.
Sie können doch sämtliche Schwächen und Grenzen des Verfahrens schriftlich dazu aufzeigen. Selbstverständlich ist das nicht gerichtsfest, und selbstverständlich fehlt ohnehin die Rechtsgrundlage, den Nachbarn, Vermieter zu verklagen. Sie sind doch aber nicht verantwortlich, Frau Semmelweis davon abzuhalten, es doch zu versuchen!
Schreiben Sie nichts, was Sie nicht vertreten können, also nur Zahlen und die Art, wie sie zustandegekommen sind. Punkt.

Ich hätte allerdings auch gar nicht das Messegerät angemacht.
1. Die Frau wollte es ja gar nicht.
2. Sie hatte keinen Bewertungsmaßstab, an den sie die Messwerte dann anlegen wollte.

Da ist nicht zu helfen.

M.H.


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