Beispiel: UMTS in Schwarzenburg (Allgemein)

Kuddel, Samstag, 11.04.2015, 16:27 (vor 3523 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Samstag, 11.04.2015, 17:16

Sie haben Recht. Da ist der Wurm drin. (Asche auf mein Haupt)
Im Eifer des Gefechts habe ich den Begriff "Messunsicherheit" mit "Messabweichung" verwechselt.
Während die Messabweichung die absolute Differenz zwischen wahrem Wert und Anzeigewert angibt, ist die (erweiterte) Messunsicherheit eine statistisch geprägte Größe und gibt ein Konfidenzintervall an, in welchem mit hoher Wahrscheinlichkeit der wahre Wert liegt. Bei der Beurteilung von Grenzwerten macht das einen beträchtlichen Unterschied aus, da die Meßunsicherheit im Gegensatz zur Messabweichung bereits um systematische Fehler bereinigt ist, bzw bei der Messunsicherheit ist der Bezugspunkt (100%) immer der wahre Wert,bei der Fehlerbetrachtung mittels Meßabweichung ist als Bezugspunkt (100%) jedoch nur der Schätzwert selbst verfügbar was bei Grenzwertbeurteilungen zu einer erhöhten Fehlerschätzung führt.
Beispiel (auf falscher Annahme beruhend): Messabweichung ist -45% => 1V/m werden (worst case) als 0,55V/m angezeigt. Eine wahre Feldstärke von 1,8V/m würde von dieser Meßapparatur als 1V/m angezeigt.=> Möglicher Worst case Fehler 80% (statt 45%). Da die 45% aber von vornherein als Messunsicherheit spezifiziert waren und nicht als mögliche Messabweichung, war diese Rechung falsch bzw überflüssig, denn die 45% beinhalten bereits die Fehlerbetrachtung.
Ferner bin ich der Versuchung erlegen, die Anlagengrenzwerte auf Leistungsflußdichte zu beziehen, statt auf Feldstärken, was bei den Prozentangaben der Grenzwertausschöpfung aufgrund der Quadrierung (S=E²/377) zu kleineren Prozentwerten führt, als bei Bezugnahme auf Feldstärken.
Eine Grenzwertausschöpfung von worst case 14,5% (Feldstärke) entspricht 2,1% (Leistungsflußdichte), nicht wie von mir fälschlicherweise angegeben 3%.

Tags:
Anlagengrenzwert


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