Update - Familie Kind wollte Mobilfunk-Grenzwerte erschüttern (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 28.06.2014, 01:25 (vor 3804 Tagen) @ H. Lamarr

Herr und Frau Kind verzichteten auf den Gang in die II. Instanz und zogen sich aus der Szene der Mobilfunkgegner ebenso schlagartig zurück, wie sie dieser 2004 beigetreten waren. In ihrer aktiven Periode waren die Kinds in der deutschen Anti-Mobilfunk-Szene phasenweise außerordentlich aktiv und öffentlich präsent gewesen.

Diese Darstellung ist nicht ganz zutreffend. Richtig ist, die Kinds haben sich 2007 aus der Öffentlichkeit zurück gezogen. Die gerichtliche Auseinandersetzung aber ging weiter, diesmal - in einem neuen Verfahren - um eine beträchtliche Schadenersatzforderung nebst Schmerzensgeld, zusammen rund 250'000 Euro. Doch auch damit scheiterte die Familie, zuerst im November 2007 vor dem Landgericht Dresden und dann im März 2013 vor dem OLG Dresden. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden den Klägern auferlegt, eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Die Familie, von Anfang an von überzeugten Mobilfunkgegnern schlecht beraten, steht vor einem Scherbenhaufen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, ödp, Spenden, Inszenierung, Dresden, Schadenersatzforderung, Gerichtsurteil, Kind, Schadenersatzklage, Fallgeschichte, Schmerzensgeld, Rechtssprechung


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