Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 07.01.2008, 20:08 (vor 6176 Tagen) @ Gast

Der Bürger muss E-Smog-Belastungen unterhalb der Grenzwerte hin nehmen.

Leider trifft dies anscheinend auch für Wertverluste zu, wenn es heißt ...

Der Beschwerdeführer rügte abschließend nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention, dass der Wert seines Grundstücks durch die auf dem Nachbargrundstück vorhandene Mobilfunkanlage erheblich gemindert worden sei.

Unter Hinweis auf seine Feststellungen nach Artikel 8 der Konvention ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die Rechtssache eine eigene Frage nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 nicht aufwirft.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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