Wenn "überragendes öffentliches Interesse" stört ... (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 08.06.2025, 18:55 (vor 5 Tagen) @ H. Lamarr

Der Bundestag berät am Donnerstag, 5. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ (TKG-Änderungsgesetz 2025).

Es geht auch andersherum. Ein einmal zugestandenes "überragendes öffentliches Interesse" kann sich auch als hinderlicher Bremsklotz erweisen, den Politiker wieder lockern möchten. Gegenwärtig davon betroffen ist die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck. Derweil die geltende Regelung nur sehr begrenzt Ausnahmefälle zulässt, etwa zur Landesverteidigung oder beim Ausbau erneuerbarer Energien, drohen zahlreiche Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern. Deshalb wollen die Koalitionsfraktionen den Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses mit einem Gesetzentwurf großzügiger fassen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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