De-Exposition (Schirmung) steuerlich absetzbar (Forschung)

H. Lamarr @, München, Montag, 23.01.2017, 20:57 (vor 2864 Tagen) @ KlaKla

Vor Jahren noch habe ich die Forderung aufgestellt, dass Abschirmmaßnahmen steuerlich absetzbar sein sollten. Heute muss ich mich von der Forderung distanzieren, es wäre das falsche Signal.

Zu spät, das Finanzgericht Köln hat bereits 2012 deiner Forderung Genüge geleistet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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