Landgericht Hamburg: das war erst die 1. Instanz! (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Donnerstag, 14.02.2013, 18:02 (vor 4306 Tagen) @ H. Lamarr

Das www gibt über die Verhandlung in Hamburg nicht viel her, lediglich auf dieser Seite wird sie kurz erwähnt, aus Franz Adlkofer wird dort allerdings Aldhofer, Frank. Immerhin wird deutlich, es ging um Unterlassung und dass der Entscheid so glatt nicht war, denn es war ein Vergleich im Gespräch.

Da ich dabei war, kann ich das bestätigen. Allerdings war es so, dass die Vorsitzende mehr oder weniger kritiklos die Ansicht von Adlkofer und seinem RA übernahm, dass an der Sache (gemeint waren DNA-Schäden) "was dran sei", und zwar weil in einem der Schriftsätze verschiedene Literaturstellen genannt waren. Eine sachliche oder gar wissenschaftliche Prüfung durch das Gericht fand m.E. nicht statt, jedenfalls war davon während der Verhandlung nicht die Rede. Interessant finde ich an dem o.a. Link, dass dort am Ende ein wenig verloren eine Datum steht: "18.03.13:" :confused:

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
DNA-Schäden, Erbgutschäden, Landgericht Hamburg


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