EHS: EU-Abgeordnete kann ICD-Forderung nachvollziehen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.05.2012, 11:55 (vor 4581 Tagen) @ H. Lamarr

Ein Posting im hese-Forum hat mich zu folgender Spontan-Mail veranlasst:


Sehr geehrter Herr Bühler,

in einem Internetforum wurde Ihre Mail eingestellt, in der Sie schreiben:

"Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie eine Aufnahme der EHS in die ICD-Klassifizierung der WHO fordern."

Meine Fragen an Sie wäre nun:

1) Haben Sie die Veröffentlichung Ihrer Mail autorisiert?
2) Warum können Sie die Forderung sehr gut nachvollziehen?

Nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand gibt es objektiv kein Krankheitsbild "Elektrosensibilität" (EHS). In mehr als 45 seriösen Studien ist es ein keinem Fall gelungen, die Behauptungen von überzeugten Elektrosensiblen zu verifizieren , sie könnten schwache Funkfelder mit körperlichen Symptomen "erspüren" (Rubin et al.). Elektrosensibilität ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine neue physische Erkrankung, der eine ICD-Klassifizierung zusteht, sondern eine gewöhnliche psychische Erkrankung (Hypochondrie, Phobie ...). Möglicherweise ist der Hintergrund der Forderung nach ICD-Klassifizierung kommerzieller Natur, denn die Klassifizierung wäre eine indirekte Anerkennung des Krankheitsbildes und damit vorteilhaft für Branchen (Baubiologie, Alternativmedizin, Esoterikprodukte ...), die mit der Angst vor Funkwellen gute Geschäfte machen.

Viele Grüße aus München
IZgMF

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Anfrage, Alternativmedizin, Psychische Erkrankung


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