Landesärztekammer BW ruft zu Ordnungswidrigkeit auf (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 29.01.2010, 12:32 (vor 5421 Tagen) @ Doris

Oooops! Die Stellungnahme scheint partiell aus alten Zeiten in die Neuzeit herübergerettet worden zu sein. Und dabei ist ein Missgeschick passiert, nämlich diese Passage aus der Stellungnahme:

"Im Hause, besonders in unmittelbarer Nähe von Kinderzimmern sollten möglichst analoge Systeme und nicht die digitalen DECT Standardgeräte eingesetzt
werden."

Mit analogem System war früher CT1+ gemeint, das analoge Schnurtelefon der 90er Jahre. Nur, dessen Gebrauch ist seit Anfang 2009 in Deutschland nicht mehr erlaubt, wer es dennoch probiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die teuer werden kann. Mehr dazu hier.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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