Der Fall Innocente Marcolini vor Italiens oberstem Gericht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 19.10.2012, 21:56 (vor 4424 Tagen) @ Kuddel

Der Fall ging vor 3 jahren durch die Presse und wurde auch von Nextup aufgegriffen (PDF mit deutscher Übersetzung).

Das Urteil des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 2009 wurde allem Anschein nach noch einmal verhandelt, diesmal vor dem "Corte Suprema di Cassazione" in Rom, der höchsten Berufungsinstanz. Und auch dort hat der Manager Recht bekommen, die (staatliche) Versicherung Inail muss dem kranken Manager eine Rente für Arbeitsunfähigkeit zahlen. Eine Auswahl an Meldungen italienischer Medien zu dieser Entscheidung gibt es <hier>.

Der Corte Suprema di Cassazione (Kassationsgericht) überprüft, so Wikipedia, Urteile der Unterinstanzen, in der Regel der Appellationsgerichte, auf Rechtsfehler. Liegen letztere vor, werden die entsprechenden Urteile kassiert und zur Neuverhandlung an die zuständigen Gerichte zurückverwiesen. In gleicher Weise kann das Kassationsgericht auch Urteile der Finanzgerichte und der Militärgerichte prüfen. Es entscheidet auch in Zweifelsfällen über die Rechtswegzuständigkeit ordentlicher und besonderer Gerichte.

Das Kassationsgericht soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit sichern. Untere Instanzen sind an die Rechtsauffassung des Kassationsgerichts gebunden. Die Prüfung gerichtlicher Urteile durch das Kassationsgericht ist verfassungsrechtlich durch Art. 111 der italienischen Verfassung abgesichert.

Ob das Kassationsgericht bei der Prüfung auf "Rechtsfehler" nur auf formelle Dinge achtet auch auch noch einmal den Sachverhalt prüft, kann ich nicht beurteilen.

Da der Gutachter aus der alten Verhandlung (2009) sich stark auf Lennart Hardell beruft, bekommt der jüngst wiederentdeckte Forschungsskandal, in den Hardell verwickelt ist, eine besondere Tragweite.

Was mich am Fall Marcolini stört ist der Umgang mit der Latenzzeit. Der Manager hat eigenen Angaben zufolge 1991 angefangen, schnurlos zu telefonieren, ab 1993 sei das Handy dazugekommen, und 2002 sei schließlich ein Neurionom bei ihm diagnostiziert worden. Der Tumor wurde also spätestens zwölf Jahre nach Beginn der exzessiven Telefoniererei erkannt. Das ist die eine Seite.

Die andere ist, dass es nach inzwischen gut 20 Jahren digitalen Mobilfunk und rund 30 Jahren analogen Mobilfunk eine mörderische Inzidenzrate bei Kopftumoren geben müsste, wenn EMF tatsächlich damit im Zusammenhang stünde. Doch davon ist statistisch nichts zu sehen, von vereinzelten Hinweisen (Hardell) einmal abgesehen. Erklärt wird einem das von überzeugten Mobilfunkgegnern mit der bei Kopftumoren besonders langen Latenzzeit, man müsse nur warten, der dramatische Anstieg werde schon noch kommen, vielleicht in 10 Jahren. Auch die IARC-Arbeitsgruppe hat den Tumorverdacht unter die schwächste Verdachtskategorie 2B eingestuft, mehr als "möglicherweise krebserregend" lässt sich daraus nicht destillieren.

Die arme lange Latenzzeit bei Hirntumoren. Mal wird sie ignoriert, wenn einer eigentlich viel zu früh einen Hirntumor bekommt, mal verkommt sie zum Alibi, wenn der seit Jahren von überzeugten Mobilfunkgegnern angekündigte Anstieg bei der Hirntumorrate sich einfach nicht wissenschaftlich objektiv einstellen möchte. Oder anders gesagt: Diejenigen, die bislang stets auf die lange Latenzzeit bei Hirntumoren verwiesen haben, um das Schreckensgespenst einer auf uns zurollenden Tumorwelle weiterhin künstlich zu ernähren, dieselben Leute haben mMn keinerlei Hemmungen, mit dem Fall Marcolini hausieren zu gehen und zu sagen: Schaut her, wir haben's doch schon immer gewusst!

Dass jetzt "Sammelklagen" zu befürchten sind halte ich für Blödsinn. Denn a) hat sich seit 2009 der wissenschaftliche Sachstand zu Ungunsten eines Zusammenhangs EMF/Kopftumor verändert (z.B. Little et al.) und b) dürfte die Anzahl der Sammelkläger nur sehr klein sein, die glaubhaft machen können, mehr als zehn Jahre vergleichbar exzessiv wie Marcolini am Mobiltelefon gehangen zu haben.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Hirntumor, Forschungsskandal, Italien, Inail, Sammelklage, Marcolini, krebserregend, Inzidenzrate, Rechtsauffassung, Turin


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum