Verein Bürgerwelle e.V. verzichtet auf Mitglieder ? (Allgemein)

Gast, Montag, 28.01.2013, 12:09 (vor 4321 Tagen)

In der Vergangenheit wurde in IZgMF Forum über die Strategie unterschiedlicher Vereine berichtet. Im Vordergrund ein gemeinnützigen Verein, der keine kommerziellen Interessen hat, im Hintergrund werden Seminaren und Vorträge angeboten und über eine Firma eines Vorstandsmitglied abgerechnet.

Es lohnt sich, auch einen Blick auf die Bürgerwelle Deutschland e.V, zu werfen, die geleitet wird von Siegfried Zwerenz aus Tirschenreuth.

Die Bürgerwelle, präsentiert sich im Internet als überregional tätiger Verein, der gemeinnützig tätig ist.

Die Bürgerwelle e.V. ist der Zusammenschluss der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog. Die Bürgerwelle ist ein eingetragener Verein mit finanzbehördlicher Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Bürgerwelle betreut über 1700 Initiativen allein in Deutschland, aber auch schon viele in Österreich, Schweiz, und Italien. Die Bürgerwelle ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Soweit so gut aber warum kann man diesem Verein nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied beitreten?

Siehe hier:
Bürgerwelle Deutschland, Siegfried Zwerenz,
http://www.buergerwelle.de/de/assets/files/Mitgliedsantrag.pdf
Seite 2 ist eine Vereinssatzung aber Vorsicht, im Antrag steht nichts von einer Mitgliedschaft, auch wenn das PDF so genannt wird, erwirbt man keine Mitgliedschaft also kein Mitspracherecht.

Ähnlich verhält es sich mit der Bürgerwelle Schweiz, Peter Schlegel,
http://www.buergerwelle-schweiz.org/assets/files/Anmeldung_CH_Unterst%C3%BCtzer_12.2012.pdf
Ohne Seite 2 (Vereinssatzung).

Die Bürgerwelle Österreich, Dipl.-Ing. Ingrid Grubauer,
da wurde eine Umleitung zur Bürgerwelle Deutschland geschaltet.
Ist Grubauer eine Einzelkämpferin?

Für Bürgerwelle Italien wird keine konkrete Person genannt. Geht man auf die angebende Webseite findet man Verweise zur Bürgerwelle aus dem Jahr 2002 http://www.buergerwelle.de/de/b%C3%BCrgerwelle/kontakte.html mit Verweis auf die Bürgerwelle Deutschland.

Warum werden Interessenten allen Anschein nach getäuscht in Bezug auf eine Mitgliedschaft?
Warum verzichtet der Verein auf stimmberechtigte Mitglieder?
Welche gemeinnützigen Interessen für seine Mitglieder/Förderer vertritt der Verein noch?
Wie kommt es zu derartigen Beschlüssen?

Tags:
Geschäftsmodell, Zwerenz, Bürgerwelle, Täuschung, Trick, Schlegel, Bürgerbeteiligung, Gemeinnützig, Satzung, Fördermitglied

Verein Bürgerwelle e.V. verzichtet auf Mitglieder ?

H. Lamarr @, München, Montag, 28.01.2013, 12:41 (vor 4321 Tagen) @ Gast

Soweit so gut aber warum kann man diesem Verein nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied beitreten?

Kann man denn dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) noch als stimmberechtigtes Mitglied beitreten? Wahrscheinlich nicht. Sonst könnte es doch passieren, dass z.B. die Schrotthändlermafia oder die Gebrauchtwagenmafia versucht, dort was in ihrem Sinne zu drehen.

;-)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Verein Bürgerwelle e.V. verzichtet auf Mitglieder ?

KlaKla, Montag, 28.01.2013, 14:41 (vor 4321 Tagen) @ Gast

Soweit so gut aber warum kann man diesem Verein nicht mehr als Mitglied beiträten?

Warum sollte man, mal davon abgesehen, diesen Verein mit dem TÜV zu vergleichen. Geht's noch!

Liest mal die Satzung kritisch. Da steht unter § 3 dass der Verein nicht in erster Linie eigen wirtschaftlich tätig ist. Also, ich interpretiere, in zweiter Linie schon. Und §11 der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und er darf sogar die Aufgaben des Kassenwart und Schriftführers übernehmen. Alles schön in einer Hand. Das kann doch nicht gut gehen.

Stimmen des Unmuts gab es schon vor gut einem Jahr, wie manhier sieht.

Unter Annahme, dass die Bürgerwelle geschätztca. 70'000 Euro pro Jahr einnimmt, ist die Leistung, die sie erbringt, alles andere als Bescheiden. Mal abgesehen davon, dass sie eh nur ein Ziel verfolgt, Bürger in Angst und Schrecken zu versetzen, damit später die Nutznießer daraus ihren Profit ziehen können. Und soweit ich das sehe, sitzen auch in diesem Vorstand die Nutznießer. Also alles die gleiche Schosse.

Wie und mit welchen Mitteln die Bürgerwelle oder besser gesagt der Vorstand mit Kritik/er umzugehen pflegt, kann man hier nachlesen aus dem Jahr 2003.

Über 1500 Bürgerinitiativen, gerade mal 190 Delegierte. Die Mehrzahl verpflichtet sich zum kollektiven Schweigen und zwei Mitgliedern wird empfohlen sich zu schleichen. Totalitär würde ich sagen, nicht empfehlenswert, da so die Gefahr des Missbrauchs entstehen kann und mögliche Vorteilnahme Einzelner Vorschub geleistet wird.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Bürgerwelle, Mobbing, Schweigen, Abweichler, Vorstand, Austausch

1. Ermahnung für KlaKla 2013

Moderator X @, Montag, 28.01.2013, 19:37 (vor 4321 Tagen) @ KlaKla

Über 1500 Bürgerinitiativen, gerade mal 190 Delegierte. Die Mehrzahl verpflichtet sich zum kollektiven Schweigen und zwei Mitgliedern wird empfohlen sich zu schleichen. Totalitär würde ich sagen, nicht empfehlenswert, da so die Gefahr des Missbrauchs entstehen kann und mögliche Vorteilnahme Einzelner Vorschub geleistet wird.

Vorsicht mit Vorwürfen

Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung. Sie liegt gemäß § 331 StGB dann vor, wenn ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich oder für einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Wenn der Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, so liegt Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor.

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Bitte halten Sie die Forumsregeln ein.

Verein Bürgerwelle e.V. verzichtet auf Mitglieder ?

Trebron, Montag, 28.01.2013, 23:25 (vor 4320 Tagen) @ Gast

Die Bürgerwelle betreut über 1700 Initiativen allein in Deutschland, aber auch schon viele in Österreich, Schweiz, und Italien.

Frage: Hat es so viele Initiativen je gegeben? Das ist Eigenwerbung, Fakten fehlen.

Die Bürgerwelle ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirt-schaftlichen Zwecke.

Das ist eine Standard-Formulierung nach dem Vereinsgesetz.

Warum kann man diesem Verein nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied beitreten?

Da kann man einfach anfragen, ob man Mitglied werden darf. Organisationen mit mehreren tausend Mitgliedern benötigen dafür bestimmt kein PDF auf der Vereins-Seite.

Richtig, die Bürgerwelle verlinkt „Mitgliedschaft / Satzung“. Und da kommt man auf eine Uralt-Version mit einem Satzungsentwurf, der den „e.V“ noch in Aussicht stellt.

Siehe hier:
Bürgerwelle Deutschland, Siegfried Zwerenz,
http://www.buergerwelle.de/de/assets/files/Mitgliedsantrag.pdf

Hier findet man aber was Besseres. Da ist der Verein bereits ein e.V. und es gibt Jahresbeiträge für Organisationen, die unter das Dach der Bürgerwelle wollen.

Es ist auch nicht verboten, zahlende Förderer anzuwerben, die dann als Nichtmitglied auch nichts zu melden haben. Das gehört dann mehr in die Rubrik „Spendensammeln“.

Die Seltsamkeit besteht eher darin: Der Link von Gast ist irgend wie überholt, die Seite der Bürgerwelle möglicherweise nicht aktuell und der zuständige „Pfleger“ etwas überfordert.

Es gehört auch keinesfalls zum Auftritt von Vereinen mit „e.V.“, dass sie um Mitglieder werben müssen. Es gibt genügend Beispiele für „geschlossene Vereine“. Sieben Mitglieder reichen für die Vereins-Gründung. Wenn neben der Frau, zwei Omas, zwei Opas noch die Freundin mitspielt, braucht man nicht mal den Hund . Ein solcher Verein sammelt fröhlich Spenden ein, pflegt die Mitgliederversammlung am Küchentisch und übergibt das operative Geschäft gegen Bezahlung(!) jemand, der auch der Vereins-Gründer sein kann.

Weswegen auch der Text in der Satzung „Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“ unkritisch ist, denn jeder Verein hat interne wirtschaftliche Interessen (in zweiter Linie) wie Fahrtkosten der Vorständler, die eben auch in der Satzung geregelt sein müssen.

@ spatenpauli
Nein, der Vergleich mit dem TÜV ist ungeeignet. Die verschiedenen TÜVe sind komplizierte und nur historisch zu verstehende Konstruktionen. Man kann dort sehr wohl Mitglied werden, wenn man zur Branche gehört oder Kompetenzträger ist. Hat dann aber auf den jeweiligen TÜV als Aktiengesellschaft keinen Einfluss.

Stimmen des Unmuts?
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=49671
Wie und mit welchen Mitteln die Bürgerwelle oder besser gesagt der Vorstand mit Kritik/er umzugehen pflegt, kann man hier nachlesen aus dem Jahr 2003.
Ja, aber das ist nun wirklich schon zehn Jahre her.

Die wenigen hier genannten Zahlen (190 Delegierte von 1.500 Vereinen) stammen sämtlich von der Bürgerwelle. Auf der aktuellen Seite ist nicht zu finden über vertretene BIs, Zahl der Mitglieder, Termine von Mitgliederversammlungen, keine Protokolle, keine Infos zu den Finanzen.

Und @moderator x: Mahnung an KlaKla:
Die Vorteilsannahme / Bestechlichkeit gilt für Amtsträger. Ein Vereinsvorsitzender ist aber kein Amtsträger. Da hat KlaKla den falschen Begriff verwendet. Der Vereinsvorsitzende kann aber z.B. Vereinsvermögen veruntreuen.

Meine total unwichtige Meinung: Hinter der Bürgerwelle, auf deren Seite aktuell einfach nichts über Mitgliederstand, Finanzen, Vereins-Veranstaltungen zu erfahren ist, steckt einfach eine Einzelperson oder ein Mini-Klüngel, woher aber heftig das Internet bedient wird. Ich tippe eher auf eine Firma aus dem Bereich der Spendensammler.

Tags:
Spenden, Überfordert, Zuwendung, Vereinsvermögen

Bürgerwelle e.V. ein geschlossener Verein?

KlaKla, Dienstag, 29.01.2013, 12:03 (vor 4320 Tagen) @ Trebron

Die Bürgerwelle betreut über 1700 Initiativen allein in Deutschland, aber auch schon viele in Österreich, Schweiz, und Italien.

Frage: Hat es so viele Initiativen je gegeben? Das ist Eigenwerbung, Fakten fehlen.

Wieso ist das wichtig, mit derartigen Zahlen wurde schon immer geschummelt. Einzig beim IzgMF findet man eine veraltete BI-Liste aber da wirste nicht mal 300 finden (inkl. Nutznießer und längst Abgetretener).

Die Seltsamkeit besteht eher darin: Der Link von Gast ist irgend wie überholt, die Seite der Bürgerwelle möglicherweise nicht aktuell und der zuständige „Pfleger“ etwas überfordert.

Ich würde eher sagen, der hat kein Interesse, die Seite interessant und aktuell zu halten. Diese Webseite ist mVn ein Abbild von dem was die Szene zu bieten hat. Veraltete Ansichten, veraltete Meldungen veraltetes Material und auf die schnelle zusammengesuchte News aus dem Internet. Unprofessionell und nicht einladend.

Es gehört auch keinesfalls zum Auftritt von Vereinen mit „e.V.“, dass sie um Mitglieder werben müssen. Es gibt genügend Beispiele für „geschlossene Vereine“. Sieben Mitglieder reichen für die Vereins-Gründung. Wenn neben der Frau, zwei Omas, zwei Opas noch die Freundin mitspielt, braucht man nicht mal den Hund . Ein solcher Verein sammelt fröhlich Spenden ein, pflegt die Mitgliederversammlung am Küchentisch und übergibt das operative Geschäft gegen Bezahlung(!) jemand, der auch der Vereins-Gründer sein kann.

Ist die Bürgerwelle ein geschlossener Verein? Wenn ja, warum und seit wann?

Weswegen auch der Text in der Satzung „Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“ unkritisch ist, denn jeder Verein hat interne wirtschaftliche Interessen (in zweiter Linie) wie Fahrtkosten der Vorständler, die eben auch in der Satzung geregelt sein müssen.

Fahrkosten oder vielleicht doch eher Vergütung für Vorstandsmitglieder?
Soweit mir bekannt wurden Fahrkosten und Spesen (Speisen) oft von BI's erstattet.

Stimmen des Unmuts?
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=49671
Wie und mit welchen Mitteln die Bürgerwelle oder besser gesagt der Vorstand mit Kritik/er umzugehen pflegt, kann man hier nachlesen aus dem Jahr 2003.

Ja, aber das ist nun wirklich schon zehn Jahre her.


Was 2003 geschah, war unter dem vorsitzt von S. Zwerenz.
Am Personal des Vorstands hat sich mWn seit mehr als 10 Jahren nichts Wesentliches geändert. Unter der Annahme da wirkt ein Mini-Klüngel, wird sich da wohl auch nichts tun. Man sicher sich die Posten und wird nicht am Ast sägen, an dem man sitzt.

Nicht klar ist mir, was der Verein mit dem Spenden definitiv macht. Aber ich bin kein Mitglied und die Bürgerwelle ist mir keine Rechenschaft schuldig.

Zwerenz hat vor ca. 2 Jahren, öffentlich angekündigt einen gerichtsfesten EHS-Test zu liefern. Das kann natürlich eine PR-Aktion gewesen sein, um an Spenden/Förderer zu kommen. Aber das scheint niemanden zu stören, andernfalls gäbe es Stimmen des Unmuts.

Konstruktive Kritik und Änderungsvorschläge sind möglich in Absprache mit dem Vorstand laut Resolution 2003. Und diese wurde von der Mehrzahl der Mitglieder unterzeichnet. Es ist zu vermuten, dass eine heikle Situation ausgenutzt wurde, um diese Resolution, die mVn den Vorstand weitere Vorteile verschaffte, durchzubringen. Aus so einer Erfahrung heraus, würde ich sagen, Vorsicht.

Jeder entscheidet selbst, wen und was er fördert. Stimmberechtigte Mitglieder könnten mehr Transparenz verlangen. Wenn der Vorstand ablehnt, bleibt den Mitgliedern immer noch der Austritt, das einstellen von Spendenzahlungen und der Weg an die Öffentlichkeit.

Ich tippe eher auf eine Firma aus dem Bereich der Spendensammler.

Versteh ich nicht, was meinst du damit?

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
EHS-Test, Transparenz, Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung

Bürgerwelle e.V. ein geschlossener Verein?

Trebron, Dienstag, 29.01.2013, 13:32 (vor 4320 Tagen) @ KlaKla

Ich tippe eher auf eine Firma aus dem Bereich der Spendensammler.

Versteh ich nicht, was meinst du damit?


Hallo KlaKla!
Ich denke mal, dass wir beide als „Besorgnisträger“ am gleichen Strick ziehen.
Die Anti-Mobilfunk-Bewegung (die ihren Höhepunkt längst überschritten haben dürfte) sehe ich mehr als sich etabliert habende Branche, die zunehmend und gezielt im kommerziellen Bereich unterwegs ist. Traktätchen verkitschen, für Vorträge kassieren und Aufträge akwirieren für Verkäufer von Messgeräten und für Abschirmungs-Anbieter ist das Hauptgeschäft. Die wg. der Gesundheit besorgten BI-Aktivisten sind dabei nur die kostenlos tätigen „Wasserträger“, die auch noch den Applaus beisteuern. Im Hintergrund lauert immer der moderne Wünschelrutengänger, der Baubiologe ;-).

Ich meine damit, dass diese Branche, die ja unter dem Mäntelchen von Aufklärung, Hilfe und Rettung daherkommt, längst das kommerzielle Einsammeln von Spenden entdeckt hat. Keine einschlägige Seite ohne den obligaten Spendenaufruf.

Tags:
Spenden, Aufruf, Kommerz, Wasserträger

Bürgerwelle e.V. ein geschlossener Verein?

KlaKla, Dienstag, 29.01.2013, 13:36 (vor 4320 Tagen) @ Trebron

Ja, jetzt verstehe ich.

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Meine Meinungsäußerung

Gibt es eine Beschlussfassung der Mitglieder?

KlaKla, Samstag, 09.03.2013, 09:15 (vor 4281 Tagen) @ Gast

Soweit so gut aber warum kann man diesem Verein nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied beitreten?

Siehe hier:
Bürgerwelle Deutschland, Siegfried Zwerenz,
http://www.buergerwelle.de/de/assets/files/Mitgliedsantrag.pdf
Seite 2 ist eine Vereinssatzung aber Vorsicht, im Antrag steht nichts von einer Mitgliedschaft, auch wenn das PDF so genannt wird, erwirbt man keine Mitgliedschaft also kein Mitspracherecht.

Ähnlich verhält es sich mit der Bürgerwelle Schweiz, Peter Schlegel,
http://www.buergerwelle-schweiz.org/assets/files/Anmeldung_CH_Unterst%C3%BCtzer_12.2012.pdf
Ohne Seite 2 (Vereinssatzung).

Für mich sieht es so aus, dass man der Bürgerwelle nicht mehr als Stimmberechtigtes Mitglied beitreten kann. Wird so etwas nicht von den Mitgliedern bestimmt, über einen Beschluss, gefasst auf einer Jahreshauptversammlung? Oder kann der Vorstand so etwas willkürlich beschließen?

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Bürgerwelle-Schweiz, Schlegel

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