Handy für Tumor verantwortlich: Gericht sorgt für Aufsehen (Allgemein)
Handy für Tumor verantwortlich: Gericht in Rom sorgt für Aufsehen
Ein römisches Gericht sieht einen Zusammenhang zwischen Telefonieren mit Mobilfunk und Krebserkrankung. Jetzt drohen Sammelklagen.
Rom - Internationale Mobilfunkhersteller zittern wegen eines Urteils des Kassationsgerichts in Rom. Das tägliche Telefonieren mit dem Handy ist nach Ansicht der Kassationsrichter schuld am Tumor, an dem ein 50-jähriger Manager erkrankt ist. Der Mann hatte zwölf Jahre lang durchschnittlich sechs Stunden pro Tag am Handy verbracht. Daraufhin wurde ihm ein Trigeminus-Tumor diagnostiziert. Zwar wurde Marcolini erfolgreich operiert, schwere Schmerzen belasten ihn jedoch derart, dass er jetzt arbeitsunfähig ist.
Vollständiger Bericht: Hier
Tags:
Handy, Italien, Marcolini, Hirntumor-Klage
Handy für Tumor verantwortlich: Gericht sorgt für Aufsehen
Kuddel, Freitag, 19.10.2012, 18:32 (vor 4429 Tagen) @ kureck
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 19.10.2012, 19:38
Der Fall ging vor 3 jahren durch die Presse und wurde auch von Nextup aufgegriffen (PDF mit deutscher Übersetzung).
Hier (PDF) die deutsche Übersetzung des Urteils.
Der Betroffene hat laut Gerichtsurteil 5..6 Stunden am Tag mit einem Mobiltelefon telefoniert und begründet seinen linksseitigen Tumor so....
...da er Rechtshänder sei, habe er das jeweilige Gerät immer an sein linkes Ohr gehalten, um mit der rechten Hand das auf dem Schreibtisch stehende Festnetz-Telefon abheben oder Notizen aufschreiben zu können ...
Der 75-jährige Gutachter Professor Angelo Levis, Unterzeichner der Benevento-Resolution, beruft sich dabei überwiegend auf die Studien von Prof. Hardell, aber auch auf Prof. Kundi und eine angeblich unveröffentlichte Israelische Teilarbeit zur Interphone Studie.
Einen Diskussionsstrang zum Thema aus 2010 gibt es hier.
Der Tumor wurde erfolgreich entfernt, es geht ums Schmerzensgeld und (Früh)-Rentenansprüche.
Auf jeden Fall muß er ausgebeulte Taschen gehabt haben...für die gut 4 Akkus, die er pro Tag leergelutscht haben dürfte und eine Telefonrechnung mit einem 4- bis 5-stelligen Euro-Betrag (Es geht schließlich ums Mobil-Telefonieren Mitte der 90er).
K
Tags:
Resolution, Benevento
Der Fall Innocente Marcolini vor Italiens oberstem Gericht
H. Lamarr , München, Freitag, 19.10.2012, 21:56 (vor 4428 Tagen) @ Kuddel
Der Fall ging vor 3 jahren durch die Presse und wurde auch von Nextup aufgegriffen (PDF mit deutscher Übersetzung).
Das Urteil des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 2009 wurde allem Anschein nach noch einmal verhandelt, diesmal vor dem "Corte Suprema di Cassazione" in Rom, der höchsten Berufungsinstanz. Und auch dort hat der Manager Recht bekommen, die (staatliche) Versicherung Inail muss dem kranken Manager eine Rente für Arbeitsunfähigkeit zahlen. Eine Auswahl an Meldungen italienischer Medien zu dieser Entscheidung gibt es <hier>.
Der Corte Suprema di Cassazione (Kassationsgericht) überprüft, so Wikipedia, Urteile der Unterinstanzen, in der Regel der Appellationsgerichte, auf Rechtsfehler. Liegen letztere vor, werden die entsprechenden Urteile kassiert und zur Neuverhandlung an die zuständigen Gerichte zurückverwiesen. In gleicher Weise kann das Kassationsgericht auch Urteile der Finanzgerichte und der Militärgerichte prüfen. Es entscheidet auch in Zweifelsfällen über die Rechtswegzuständigkeit ordentlicher und besonderer Gerichte.
Das Kassationsgericht soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit sichern. Untere Instanzen sind an die Rechtsauffassung des Kassationsgerichts gebunden. Die Prüfung gerichtlicher Urteile durch das Kassationsgericht ist verfassungsrechtlich durch Art. 111 der italienischen Verfassung abgesichert.
Ob das Kassationsgericht bei der Prüfung auf "Rechtsfehler" nur auf formelle Dinge achtet auch auch noch einmal den Sachverhalt prüft, kann ich nicht beurteilen.
Da der Gutachter aus der alten Verhandlung (2009) sich stark auf Lennart Hardell beruft, bekommt der jüngst wiederentdeckte Forschungsskandal, in den Hardell verwickelt ist, eine besondere Tragweite.
Was mich am Fall Marcolini stört ist der Umgang mit der Latenzzeit. Der Manager hat eigenen Angaben zufolge 1991 angefangen, schnurlos zu telefonieren, ab 1993 sei das Handy dazugekommen, und 2002 sei schließlich ein Neurionom bei ihm diagnostiziert worden. Der Tumor wurde also spätestens zwölf Jahre nach Beginn der exzessiven Telefoniererei erkannt. Das ist die eine Seite.
Die andere ist, dass es nach inzwischen gut 20 Jahren digitalen Mobilfunk und rund 30 Jahren analogen Mobilfunk eine mörderische Inzidenzrate bei Kopftumoren geben müsste, wenn EMF tatsächlich damit im Zusammenhang stünde. Doch davon ist statistisch nichts zu sehen, von vereinzelten Hinweisen (Hardell) einmal abgesehen. Erklärt wird einem das von überzeugten Mobilfunkgegnern mit der bei Kopftumoren besonders langen Latenzzeit, man müsse nur warten, der dramatische Anstieg werde schon noch kommen, vielleicht in 10 Jahren. Auch die IARC-Arbeitsgruppe hat den Tumorverdacht unter die schwächste Verdachtskategorie 2B eingestuft, mehr als "möglicherweise krebserregend" lässt sich daraus nicht destillieren.
Die arme lange Latenzzeit bei Hirntumoren. Mal wird sie ignoriert, wenn einer eigentlich viel zu früh einen Hirntumor bekommt, mal verkommt sie zum Alibi, wenn der seit Jahren von überzeugten Mobilfunkgegnern angekündigte Anstieg bei der Hirntumorrate sich einfach nicht wissenschaftlich objektiv einstellen möchte. Oder anders gesagt: Diejenigen, die bislang stets auf die lange Latenzzeit bei Hirntumoren verwiesen haben, um das Schreckensgespenst einer auf uns zurollenden Tumorwelle weiterhin künstlich zu ernähren, dieselben Leute haben mMn keinerlei Hemmungen, mit dem Fall Marcolini hausieren zu gehen und zu sagen: Schaut her, wir haben's doch schon immer gewusst!
Dass jetzt "Sammelklagen" zu befürchten sind halte ich für Blödsinn. Denn a) hat sich seit 2009 der wissenschaftliche Sachstand zu Ungunsten eines Zusammenhangs EMF/Kopftumor verändert (z.B. Little et al.) und b) dürfte die Anzahl der Sammelkläger nur sehr klein sein, die glaubhaft machen können, mehr als zehn Jahre vergleichbar exzessiv wie Marcolini am Mobiltelefon gehangen zu haben.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Hirntumor, Forschungsskandal, Italien, Inail, Sammelklage, Marcolini, krebserregend, Inzidenzrate, Rechtsauffassung, Turin
Lennart Hardell und der Fall Innocente Marcolini
H. Lamarr , München, Sonntag, 21.10.2012, 23:44 (vor 4426 Tagen) @ H. Lamarr
Eine Auswahl an Meldungen italienischer Medien zu dieser Entscheidung gibt es <hier>.
Auch Reuters berichtet am 19. Oktober über den Entscheid des Kassationsgerichts (nicht: Kastrationsgericht) und bringt die Kunde damit in die USA.
Im letzten Absatz wird die Rolle von Lennart Hardell für die Entscheidung deutlich:
The evidence was based on studies conducted between 2005-2009 by a group led by Lennart Hardell, a cancer specialist at the University Hospital in Orebro in Sweden. The court said the research was independent and "unlike some others, was not co-financed by the same companies that produce mobile telephones".
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Lennart Hardell und der Fall Innocente Marcolini
Kuddel, Montag, 22.10.2012, 00:54 (vor 4426 Tagen) @ H. Lamarr
Ein halbes Jahr spräter stellen US-Epidemiologen fest, daß Hardell zwar einen Anstieg der Gliom Raten prohezeit, dies aber nicht in Einklang mit den Fallzahlen in den USA steht.
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3297541/
In this study, we compared the observed patterns for glioma incidence trends in the US in 1992-2008
In der Literaturrecherche wird zunächst darauf hingewiesen, daß in England kein Anstieg beobachtet wurde.
A study in the United Kingdom observed no changes over the period 1998-2007 in the total incidence of brain cancer overall, nor for any sex or age group.
In der aktuellen Studie stellt man auch für die USA fest :
Conclusions: Raised risks of glioma with mobile phone use, as reported by one (Swedish) study forming the basis of the IARC’s re-evaluation of mobile phone exposure, are not consistent with observed incidence trends in US population data
Auch hier wird versichert, daß keine kommerziellen Interessen im Spiel sind.
funding support from the Intramural Research Program of the National Institutes of Health, and the National Cancer Institute, Division of Cancer Epidemiology and Genetics; no financial relationships with any organisations that might have an interest in the submitted work in the previous 3 years; no other relationships or activities that could appear to have influenced the submitted work.
Lennart Hardell: Wo sind seine Geldgeber abgeblieben?
H. Lamarr , München, Mittwoch, 14.11.2012, 23:38 (vor 4402 Tagen) @ H. Lamarr
Im letzten Absatz wird die Rolle von Lennart Hardell für die Entscheidung deutlich:
The evidence was based on studies conducted between 2005-2009 by a group led by Lennart Hardell, a cancer specialist at the University Hospital in Orebro in Sweden. The court said the research was independent and "unlike some others, was not co-financed by the same companies that produce mobile telephones".
Das Ganze noch einmal deutlicher auf nature.com:
The Appeal Court placed more weight on research done by Lennart Hardell’s group at the University of Örebro in Sweden, which years ago suggested that the use of mobile phones for more than ten years leads to increased risk for acoustic neuroma and glioma. The Appeal Court considered this work more “reliable” and more “independent” than large international studies such as the Interphone study (conducted by the International Agency for Research on Cancer and funded jointly by the industry and the European Commission), as Hardell’s studies were not funded by mobile-phone manufacturers. The Interphone study, published in 2010, failed to provide solid evidence that mobile phones increased the risk of brain tumours, although it hinted at a slightly higher risk for ‘heavy’ users (see ‘No link found between mobile phones and cancer’).
Hmmm, also das kommt mir jetzt ziemlich spanisch vor.
Interphone unterlag also in Rom gegenüber Hardell, weil bei Interphone Industriegeld drinsteckt (im nature-Artikel wird dies von Mike Repacholi angegriffen), bei Hardell aber nicht.
Woher wollen die Römer wissen, wer Hardell die letzten Jahre finanziert hat, lässt sich das irgendwo verbindlich nachlesen?
Noch viel irritierender aber ist das, was mit Hardells aktueller Studie läuft. Wie jeder hier weiß, tut sich Hardell verdammt schwer, mickrige 50'000 Euro für sein jüngstes Werk zusammen zu kriegen. Seit rund 1 Jahr betteln jetzt schon diverse Anti-Mobilfunk-Vereine weltweit auch bei Privatleuten, um Geld für Hardell, es reichte aber bisher nur für rund 20'000 Euro. Da stimmt doch was nicht.
- Wo sind Hardells bisherigen Finanziers abgeblieben?
- Wenn Hardell nicht von der Mobilfunkindustrie finanziert wurde, was naheliegend ist, von wem dann? Hat Big T. die Finger im Spiel? So abwegig wäre dies nicht.
- Wieso landet Hardell in seiner Not ausgerechnet bei der Stiftung Pandora und Dr. Franz Adlkofer?
- Warum findet er keine neuen institutionellen/staatlichen Geldgeber, wenn seine Studien von so enormer Brisanz sind, dass ein hohes italienisches Gericht und die IARC sich darauf stützen? Müsste dem Mann bei solchen Referenzen das Geld nicht nachgeschmissen werden. Hardell sieht seine aktuelle Studie als wichtig an, als Insel im Ozean, er schreibt (übersetzt von Dr. Adlkofer) auf der Pandora-Site: "... unsere zurzeit laufende Studie. Sie wird Auskunft geben über die Langzeitnutzung von Mobiltelefonen, inzwischen mehr als 20 Jahre, und das damit verbundene Hirntumorrisiko. Ansonsten gibt es keine solchen Informationen zu den gesundheitlichen Langzeitwirkungen. Das ist doch nicht zu fassen, dass Hardell mit Hilfe diverser Helfer das Geld für diese Studie bei Heinz und Erna zusammen betteln muss. Was aber hindert z.B. den schwedischen Staat, Hardell großzügig mit ein paar Mäusen, stopp, pardon "Peta", also mit ein paar Schwedenkronen aus der Portokasse glücklich zu machen?
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Wissenschaft, Hardell, Nature, ICNIRP-Kritiker
Lennart Hardell: Verschweigen der wahren Geldgeber (Telia)
Alexander Lerchl , Donnerstag, 15.11.2012, 09:51 (vor 4402 Tagen) @ H. Lamarr
Interphone unterlag also in Rom gegenüber Hardell, weil bei Interphone Industriegeld drinsteckt (im nature-Artikel wird dies von Mike Repacholi angegriffen), bei Hardell aber nicht.
Repacholi greift nicht an, sondern auf: "But Michael Repacholi, former coordinator of the WHO’s Electromagnetic Fields Project, disagrees with the ruling and its motivations. “Funds [for the Interphone study] were provided to a committee of the International Union Against Cancer who acted as a firewall between the funders and sponsors so that the researchers had no contact with any of the sponsors,” he wrote in an e-mail to Nature. “Thus the industry contribution had absolutely no influence on the study outcome. It is unfortunate that the judge thought the Hardell study was the only independent one, when the WHO/IARC study was independent and was the largest study ever conducted on this topic”. Hardell could not be reached for comment."
Also: Interphone bekam u.a. von der Industrie Geld, und zwar durch eine "Firewall". Genau so wie beim Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm. Kein Einfluss durch die Industrie. Bei Interphone z.B. erhielten die Geldgeber den Bericht erst eine Woche vor der Veröffentlichung.
Woher wollen die Römer wissen, wer Hardell die letzten Jahre finanziert hat, lässt sich das irgendwo verbindlich nachlesen?
Man kann, und zwar in seinen Veröffentlichungen. Von 2002 - 2004 benennt er Telia (schwedischer Mobilfunkbetreiber) als Geldgeber. In weiteren Studien, die zwischen 2003 und 2006 erschienen, nennt er Telia nicht mehr, obwohl die Daten der von Telia finanzierten Studie entstammen. Seine Hirntumorstudien sind immer wieder "gepoolte" Analysen, in denen immer wieder die anfangs generierten Daten verwurschtet werden. Auch die von IARC für so wichtig erachtete Publikation von 2011 enthält nicht etwa neue Daten, sondern solche von 1997 - 2003.
Noch viel irritierender aber ist das, was mit Hardells aktueller Studie läuft. Wie jeder hier weiß, tut sich Hardell verdammt schwer, mickrige 50'000 Euro für sein jüngstes Werk zusammen zu kriegen. Seit rund 1 Jahr betteln jetzt schon diverse Anti-Mobilfunk-Vereine weltweit auch bei Privatleuten, um Geld für Hardell, es reichte aber bisher nur für rund 20'000 Euro. Da stimmt doch was nicht.
- Wo sind Hardells bisherigen Finanziers abgeblieben?
Vermutlich abgesprungen, nachdem der Skandal um Hardell 2002 bekannt wurde. Nach 2003 werden meinen Erkenntnissen nach keine offiziellen staatlichen Stellen mehr als Geldgeber genannt, vorher war es der "Swedish Work Environment Fund".
[*]Wenn Hardell nicht von der Mobilfunkindustrie finanziert wurde, was naheliegend ist, von wem dann? Hat Big T. die Finger im Spiel? So abwegig wäre dies nicht.
??? Angeblich nur "Cancer och Allegifonden" und "Cancerhjälpen".
[*]Wieso landet Hardell in seiner Not ausgerechnet bei der Stiftung Pandora und Dr. Franz Adlkofer?
Dazu sage ich jetzt mal nichts...
[*]Warum findet er keine neuen institutionellen/staatlichen Geldgeber, wenn seine Studien von so enormer Brisanz sind, dass ein hohes italienisches Gericht und die IARC sich darauf stützen? Müsste dem Mann bei solchen Referenzen das Geld nicht nachgeschmissen werden.
siehe oben. Er hatte ja Umea auch nicht ohne Grund verlassen.
Hardell sieht seine aktuelle Studie als wichtig an, als Insel im Ozean, er schreibt (übersetzt von Dr. Adlkofer) auf der Pandora-Site: "... unsere zurzeit laufende Studie. Sie wird Auskunft geben über die Langzeitnutzung von Mobiltelefonen, inzwischen mehr als 20 Jahre, und das damit verbundene Hirntumorrisiko. Ansonsten gibt es keine solchen Informationen zu den gesundheitlichen Langzeitwirkungen. Das ist doch nicht zu fassen, dass Hardell mit Hilfe diverser Helfer das Geld für diese Studie bei Heinz und Erna zusammen betteln muss. Was aber hindert z.B. den schwedischen Staat, Hardell großzügig mit ein paar Mäusen, stopp, pardon "Peta", also mit ein paar Schwedenkronen aus der Portokasse glücklich zu machen?
Der Mann ist offenbar nicht mehr salonfähig.
--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Tags:
WHO, IARC, Finanzierung, Hardell, Schweden, Wissenschaftsskandal, Ausland, Sponsoren
Lennart Hardell: Verschweigen der wahren Geldgeber (Telia)
H. Lamarr , München, Donnerstag, 15.11.2012, 10:32 (vor 4402 Tagen) @ Alexander Lerchl
Woher wollen die Römer wissen, wer Hardell die letzten Jahre finanziert hat, lässt sich das irgendwo verbindlich nachlesen?
Man kann, und zwar in seinen Veröffentlichungen. Von 2002 - 2004 benennt er Telia (schwedischer Mobilfunkbetreiber) als Geldgeber.
Nee, oder?!
Wenn es stimmt, was Nicola Nosengo in nature schreibt, dann stützt sich das italienische Kassationsgericht also auf die unzutreffende Einschätzung, die Hardell-Gruppe sei die einzige gewesen, die nicht von der Mobilfunkindustrie mitfinanziert wurde - und deshalb sei sie höher gewichtet worden.
Wahnsinn! Wozu noch Fernsehen, meiner Meinung nach kommt kein "Tatort" etc. an den Unterhaltungswert der Mobilfunkdebatte heran. Und für die Weiterentwicklung, z.B. in Form eines Reality-Formats mit und über Elektrosmog samt Mobilfunk ist auch schon gesorgt, wie "Hans" mit dieser schrägen Nummer deutlich machte: Aus Kanal Fatal wird Kanal Telemedial II. Alles ein bisschen wirr und passt daher nahtlos zur Mobilfunkdebatte.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Lennart Hardell: Verschweigen der wahren Geldgeber (Telia)
Kuddel, Donnerstag, 15.11.2012, 18:39 (vor 4402 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Donnerstag, 15.11.2012, 19:15
Wenn es stimmt, was Nicola Nosengo in nature schreibt, dann stützt sich das italienische Kassationsgericht also auf die unzutreffende Einschätzung, die Hardell-Gruppe sei die einzige gewesen, die nicht von der Mobilfunkindustrie mitfinanziert wurde - und deshalb sei sie höher gewichtet worden.
Man kann es auch anders sehen:
Obwohl von der Mobilindustrie finanziert, wurden Ergebnisse gegen die Interessen des Finanziers publiziert. (Wie bei Carlo)
Sozusagen sind die Ergebnisse durch die Finanzierung seitens Mobilfunkindustrie "geadelt" worden. (zumindest für Verschwörungs-Anhänger)
Es könnte aber auch so gewesen sein (reine Spekulation):
Telia hat die Foschungszuwendungen gestoppt. Danach wird Hardell richtig aktiv, verwurstet seine Ergebnisse neu, um Telia eins auszuwischen (Rache) und neue (öffentliche) Geldtöpfe zu öffnen.
Es geht bei diesen Dingen nicht ausschließlich um Geld, sondern es spielen auch Gefühle eine Rolle, wie das Streben nach "Ruhm" und Anerkennung.
Wie ich schon öfters anmerkte:
Eine Studie die keine Effekte findet, erntet keinen Ruhm sondern ist im Prinzip stinklangweilig.
Sie reiht sich sang und klanglos in die Reihe anderer "uninteressanter" Studien ein.
Eine Studie die spektakuläre Effekte findet, ist interessant. Man erntet Ruhm, wird auf Symposien eingeladen, andere Wissenschaftler interessieren sich für die Arbeit, das Rektorat ist ob der Medienaufmerksamkeit hocherfreut und man erntet fast automatisch Gelder für Folgeaufträge.
=> Durchaus ein Motivationsgrund ,um "auf Teufel komm raus" einen spektakulären Effekt zu finden.
Sowieso endet jede Studie mit dem Schlußsatz:
"Further Investigations are necessary".
Man hat also immer noch Gelegenheit, einen Rückzieher zu machen, falls man sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat...kann also nur gewinnen und kaum verlieren.
K
Tags:
, Finanzierung
Lennart Hardell: Wo sind seine Geldgeber abgeblieben?
RDW , Donnerstag, 15.11.2012, 17:00 (vor 4402 Tagen) @ H. Lamarr
Was aber hindert z.B. den schwedischen Staat, Hardell großzügig mit ein paar Mäusen, stopp, pardon "Peta", also mit ein paar Schwedenkronen aus der Portokasse glücklich zu machen?
Es gibt wohl Auftraggeber, die mehr Wert auf Qualität als auf Quantität legen. Und da hilft es Hardell nicht, seine alten Studien stets neu zu sortieren und mit immer den gleichen Ausgangsdaten im Halbjahrestakt neue "Warnungen" hervorzubringen.
Und was eventuelle neue Studien von diesem Sortierkünstler angeht, erinnern sich zumindest die Schweden an das, was früher war und das, was das "Swedish Research Council" im Jahr 2004 in einem Bericht über die Qualität der verschiedenen dortigen Forschergruppen zu elektromagnetischen Feldern geschrieben hat. Darin steht über Hardell und auch Johansson wenig Schmeichelhaftes, deshalb dürfte kaum ein auf seine eigenen Quellen fixierter Mobilfunkkritiker darüber informiert sein.
http://www.vr.se/download/18.427cb4d511c4bb6e386800011810/1223983085156/vr2004_6.pdf
Zu Johansson:
"Olle Johansson and colleagues, also at Karolinska Institutet, are interested in several sub-areas of research. Their work, however, is characterized by weakly supported statements and deficiencies in scientific precision."
Und zu Hardell:
"At Örebro University, finally, Lennart Hardell leads a strongly-committed research team that has produced controversial and contradictory results. The team tends to underestimate some of the methodological difficulties."
Also was sollte qualitätsbewusste Auftraggeber daran reizen, derartigen Forschern die Klärung wichtiger Fragen zu überlassen? Da bleiben doch nur noch Unbedarfte und Mobilfunkkritiker; eben genau das, was wir seit Jahren erleben.
RDW
Lennart Hardell: Wo sind seine Geldgeber abgeblieben?
Doris , Donnerstag, 15.11.2012, 23:51 (vor 4401 Tagen) @ RDW
Es gibt wohl Auftraggeber, die mehr Wert auf Qualität als auf Quantität legen. Und da hilft es Hardell nicht, seine alten Studien stets neu zu sortieren und mit immer den gleichen Ausgangsdaten im Halbjahrestakt neue "Warnungen" hervorzubringen.
Auf der Homepage der Örebro University Hospital ist unter aktuelle Forschung folgendes Projekt von Hardell unter Mitwirkung von Söderqvist, Carlberg, Hansson-Mild und Belyaev gelistet (mit Translator übersetzt):
Der Einsatz von mobilen und schnurlosen Telefonen und dem Risiko für Hirntumoren.
Zweck
Der Zweck der Studie ist es, den Einsatz von mobilen und schnurlosen Telefonen zu studieren erhöht das Risiko von Hirntumoren bei Männern und Frauen im Alter von 18-75 Jahren bei Diagnose.
Zusammenfassung
Die Studie umfasst alle Schweden mit Fällen im Zeitraum 2007.01.01 diagnostiziert - 2009-12-31.Till jeweils zu einer Kontrollgruppe aus dem Melderegister. Engagements werden durch Fragebögen und zusätzlicher telefonischer Interviews identifiziert.
Die bisherigen Ergebnisse
Die Studie ist im Gange
Erwartungen
Identifizierung von Risikofaktoren für Hirntumoren in Prävention gerichtet
das bedeutet..
a) aktuellere Daten
b) finanziert ?/unterstützt durch ÖUH (wo er beschäftigt ist) und die übrigens unter einigen seiner zahlreichen Studien, im EMF-Portal gelistet, stehen
und
c) die Frage, warum er über Pandora Spendengelder erbittet, wenn er die aktuelleren Daten doch anscheinend in diesem noch laufenden Projekt verarbeitet. Irgendwo steht allerdings, dass er weitere Daten über 2009 hinaus hat und für deren Verarbeitung wohl keine finanzielle Unterstützung mehr hat.
Tags:
Spenden, Hardell, Hirntumor, Stiftung-Pandora, Belyaev, Geldgeber, Risko
Der Fall Innocente Marcolini: Extrablatt bei Gigaherz
H. Lamarr , München, Montag, 22.10.2012, 13:00 (vor 4426 Tagen) @ H. Lamarr
Das Urteil des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 2009 wurde allem Anschein nach noch einmal verhandelt ...
Der Gigaherz-Präsident bejubelt die Entscheidung der jüngsten Berufungsverhandlung, als ob es sich um etwas weltbewegend Neues handelt. Er kann es gar nicht erwarten und kündigt auf seiner Website eine Art Extrablatt über die Ereignisse in Rom an.
Lieber Herr Jakob, es gibt keinen Grund zur Aufregung, es hat sich gegenüber dem 10. Dezember 2009 ja gar nichts verändert, bis darauf, dass der jüngste Entscheid nicht mehr angefochten werden kann. Für eine Sondermeldung auf der trefflichen Gigaherz-Website mag das reichen, mir ist es zu wenig. Denn bis zum 19. Oktober wussten ja weder Sie noch ich, dass in Rom das Urteil von Brescia überhaupt noch einmal verhandelt wird. Nun ist das also geschehen und Innocente Marcolini kann sich seiner Rente wegen Arbeitsunfähigkeit jetzt sicher sein.
Wegen der besonderen Umstände dieses Falles sehe ich, wie andernorts hier im Strang bereits erwähnt, keine nennenswerte Signalwirkung von dem Entscheid ausgehen. Denn auch italienische Richter verstehen von den möglichen biologischen Nebenwirkungen des Mobilfunks ungefähr so viel wie Sie und ich, nämlich nichts. Und deshalb beruht der Entscheid auf den Darlegungen des Gutachters, der sich wiederum auf Hardell stützt. Das mag 2009 noch ausgereicht haben, die erste Berufungsverhandlung zu gewinnen, doch wer meint, sich 2012 oder später auf den Entscheid des römischen Kassationsgerichts stützen zu müssen, der wird sich mit aktuellen Studien auseinandersetzen müssen, die Hardell widersprechen (z.B. Inskip et al., de Vocht et al. und Deltour et al.).
Aus meiner Sicht haben Sie zwar Grund zur Freude, aber den Entscheid von Rom zum alles entscheidenden Präzedenzfall für alle weltweiten Anti-Mobilfunk-Mafiaprozesse aufzublasen, das würde ich schlicht für Desinformation halten. Und vergessen Sie nicht, der gute Marcolini hat über alle Maßen telefoniert, mir ist weit und breit niemand bekannt, der es auch nur annähernd mit ihm aufnehmen könnte. Dieser exzessive Gebrauch ist aber eine wesentliche Stütze des Urteils von 2009 gewesen, und wahrscheinlich jetzt auch in der aktuellen Verhandlung. Also, bevor Sie sich allzusehr ereifern, sollten wir vielleicht in Ruhe die Begründung des Kassationsgerichts abwarten und nicht nur das breit treten, was wir ohnehin schon in den Zeitungen lesen können. Formulierungen der Art "Was weltweit schon die Spatzen von den Dächern pfeifen, hat jetzt ein Kassationsgericht in Rom endlich bestätigt" bitte ich zu unterlassen, denn implizit räumen Sie damit mMn ein, einen ganz besonderen Vogel zu haben, einen der glaubt etwas zu wissen, was sonst keiner weiß.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Jakob, Recht, Schweiz, Bauernfängerei
Freudenschreie bei Gigaherz
Lilith, Montag, 22.10.2012, 18:05 (vor 4426 Tagen) @ H. Lamarr
Aus meiner Sicht haben Sie zwar Grund zur Freude
Ich glaube Sie verstehen des Präsidenten Freude nicht in deren ganzer Tragweite.
Der Titel "Handy ist schuld an Hirntumor" ist ein Jubelschrei darüber, dass es endlich einen dieser verhassten Handyioten erwischt hat.
Nicht nur insgeheim wünschen sich die Extremisten der Mobilfunk-Hasserszene noch sehr viele mehr solcher Fälle herbei - am liebsten Menschen, die wegen ihres Handys Krebs und andere Krankheiten bekommen und sich dann, gerne auch ungefragt, als Beweisobjekte für die Behauptungen der Extremisten vorwenden lassen.
Der Titel drückt pure Freude aus. Über das Unglück eines Menschen, den die gar nicht kennen. Von Mitleid keine Spur.
--
Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.
"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)
Sie machen sich über Schicksale anderer Menschen her
Lilith, Dienstag, 26.02.2013, 07:19 (vor 4299 Tagen) @ Lilith
Nicht nur insgeheim wünschen sich die Extremisten der Mobilfunk-Hasserszene noch sehr viele mehr solcher Fälle herbei - am liebsten Menschen, die wegen ihres Handys Krebs und andere Krankheiten bekommen und sich dann, gerne auch ungefragt, als Beweisobjekte für die Behauptungen der Extremisten vorwenden lassen.
Diese Vermutung erweis sich als zutreffend.
Und erfuhr in der Realität nun sogar eine nicht für möglich gehaltene Steigerung. Einen Menschen, der sich -gemäß unbeweisener Behauptungen!- "wegen LTE" das Leben genommen haben soll, durch die Medien zu zerren, ist noch einfacher, als einen bloß Erkrankten auf solche Weise auszunutzen. Der Verstorbene kann sich nicht mehr wehren.
--
Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.
"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)
Der Fall Marcolini vor Italiens ; ähnliches Urteil ?!
Roger , Montag, 22.10.2012, 18:41 (vor 4426 Tagen) @ H. Lamarr
Gericht verurteilt Erdbebenforscher zu langen Haftstrafen
heute im Spiegel ein Urteil von Italien . m.M. leben da einige Richter im tiefsten Mittelalter mit seiner Hexenverfolgung !
Der Fall Marcolini vor Italiens ; ähnliches Urteil ?!
Christopher, Montag, 22.10.2012, 21:26 (vor 4425 Tagen) @ Roger
Gericht verurteilt Erdbebenforscher zu langen Haftstrafen
heute im Spiegel ein Urteil von Italien . m.M. leben da einige Richter im tiefsten Mittelalter mit seiner Hexenverfolgung !
Faszinierend, was in der Rechtsprechung alles möglich ist. Traurig für die Betroffenen.
Offensichtlich wurde die Redewendung "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei - Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand" nicht umsonst von den Römern erfunden. Die Erdbebenforscher haben immerhin noch eine Chance, daß in einer der höheren Instanzen die Vernunft zuschlägt.
Vielleicht sollte auch mal jemand die Staatsanwaltschaften verklagen, weil ihre Warnungen vor Verbrechen ebenfalls zu vage und irreführend sind und deswegen jedes Jahr zahllose Unschuldige durch Verbrechen zu Schaden kommen?
Der Fall Marcolini vor Italiens ; ähnliches Urteil ?!
Roger , Dienstag, 23.10.2012, 00:03 (vor 4425 Tagen) @ Christopher
Was machen die mit den Seismologen , die die Stadt Neapel nicht geräumt haben? Und sogar im Hang vom Vesuv den Hausbau erlaubt, ausführten und dann nicht abreißen ließen. Alles Mafia ..... die beim Ausbruch im glühenden Schlund des Vesuv verschwinden ?
dazu : aus WIKI
laut der Umweltorganisation Legambiente in den letzten zwanzig Jahren allein in der Roten Zone illegal 50.000 Häuser neu gebaut worden.[18]
Demnächst gehen in Italien die "Wetterfrösche" in den Bau.
Fall Innocente Marcolini: Urteil im Volltext (italienisch)
H. Lamarr , München, Freitag, 16.11.2012, 01:27 (vor 4401 Tagen) @ H. Lamarr
Das Urteil des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 2009 wurde allem Anschein nach noch einmal verhandelt, diesmal vor dem "Corte Suprema di Cassazione" in Rom, der höchsten Berufungsinstanz.
Das Urteil des "Corte Suprema di Cassazione" in Rom, gesprochen am 3. Oktober 2012, lässt sich hier im Volltext einsehen *). Das PDF umfasst nur 15 Seiten, die Urteilsbegründung ist mit dabei.
Ich esse gerne italienisch, spreche es aber nicht. Also, sollte jemand die Primärquelle danach durchstöbern können, welche Rolle L. Hardell denn nun wirklich bei der Entscheidung des Gerichts gespielt hat, der Dank des Forums sei ihm/ihr gewiss. Unglücklicherweise lässt sich das PDF nicht nach Text durchsuchen, denn es enthält lediglich gescannte Seiten. Aus Zeitmangel schaffe ich es nicht, diese Seiten durch eine OCR zu mangeln, und so aus den "Bildern" durchsuchbaren Text zu machen.
*) Nachtrag vom 26.09.2018: Der Link führt nicht mehr zum Ziel. Ersatzlink. Das PDF unter dem Ersatzlink enthält ASCII-Text, keine Scans.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Fall Innocente Marcolini: Stellungnahme von Inail zum Urteil
H. Lamarr , München, Montag, 19.11.2012, 22:54 (vor 4397 Tagen) @ H. Lamarr
... die (staatliche) Versicherung Inail muss dem kranken Manager eine Rente für Arbeitsunfähigkeit zahlen.
Am 15. November gab Inail eine Stellungnahme zu dem Urteil des Kassationsgerichts ab. Das Original ist <hier> auf italienisch zu lesen, leider ist die Google-Übersetzung so gut wie unbrauchbar.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Inail
Fall Innocente Marcolini: Stellungnahme von Inail (I)
H. Lamarr , München, Mittwoch, 17.08.2016, 22:37 (vor 3030 Tagen) @ H. Lamarr
Am 15. November gab Inail eine Stellungnahme zu dem Urteil des Kassationsgerichts ab. Das Original ist <hier> auf italienisch zu lesen.
Der Link führt inzwischen nicht mehr zum Ziel. Deshalb hier der Originaltext von der ursprünglichen Inail-Webseite (Interview mit Generalstaatsanwalt Luigi La Peccerella):
Cellulari e malattie professionali. INAIL: "Nessun rischio certo"
15 novembre 2012. Dopo la sentenza della Cassazione, l'Istituto puntualizza: "Sbagliato attribuire alla decisione della Corte Suprema valore di giudizio sulla cancerogenicità dei dispositivi. L'Oms non ritiene l'uso massiccio di questi apparecchi un probabile elemento di pericolo". Intervista all'avvocato generale, Luigi La Peccerella
ROMA - L'utilizzo massiccio dei cellulari non comporta un 'probabile' rischio cancerogeno e, di conseguenza, non può configurarsi come un elemento di certezza probante per il riconoscimento di una malattia professionale. L'INAIL fa chiarezza dopo la sentenza 17438 della Corte di Cassazione, che ha respinto il ricorso col quale l'Istituto ha contestato il diritto alla rendita per malattia professionale (con invalidità dell'80%) attribuito dalla Corte di Appello di Brescia a favore del manager che, per dodici anni, per cinque-sei ore al giorno, aveva usato il telefonino.
"La Suprema Corte non si è pronunciata sul merito della questione - né avrebbe potuto, considerata la natura del giudizio di legittimità - ma si è limitata a ritenere insindacabile la motivazione della sentenza impugnata - spiega Luigi La Peccerella, avvocato generale dell'INAIL. La Corte di Cassazione non ha, infatti, espresso un giudizio sulla nocività dei cellulari, sicché la sua decisione non si traduce in un principio di carattere generale in ordine alla cancerogenicità delle onde elettromagnetiche. Questo significa che la Corte non ha inciso sulle evidenze scientifiche, che, allo stato, non consentono di ritenere le onde elettromagnetiche emanate dai dispositivi di telefonia mobile un 'probabile' elemento di rischio tumorale. Quella della Cassazione è una sentenza che ha deciso esclusivamente la fattispecie sottoposta al vaglio della Corte e, dunque, non contiene l'affermazione di un principio di carattere generale per quanto riguarda la cancerogenicità di queste apparecchiature".
Cosa intende come 'probabile' elemento di rischio?
"Mi riferisco al decreto ministeriale dell'11 dicembre 2009 - che dispone l'aggiornamento dell'elenco delle malattie per le quali è obbligatoria la denuncia ai sensi dell'articolo 139 del dpr n. 1124 del 30 giugno 1965 (Testo unico delle disposizioni per l'assicurazione obbligatoria contro gli infortuni sul lavoro e le malattie professionali, ndr) - là dove si opera una distinzione tra le malattie la cui origine professionale è di limitata probabilità e quelle la cui origine professionale è solo possibile e dove le evidenze scientifiche sono ancora sporadiche e non precisabili".
In base a questa distinzione che cosa ha contestato l'INAIL nel suo ricorso?
"L'INAIL ha posto un problema di carattere squisitamente giuridico, sulla base di quel principio secondo il quale in materia di malattie multifattoriali - dove, per l'appunto, non vi è conferma scientifica - si può ricorrere solo a una ragionevole certezza giuridica, fondata sul criterio di 'probabilità qualificata'. Del resto è la stessa Cassazione a dirci che questo giudizio deve essere supportato da studi epidemiologici e da dati di letteratura che siano condivisi dalla comunità scientifica. Secondo l'INAIL - nel caso considerato - studi che classifichino le onde elettromagnetiche come 'probabile' elemento cancerogeno non esistono: un risultato che è stato confermato anche dai recenti studi condotti dello IARC e dalle raccomandazioni dell'Organizzazione mondiale della sanità".
Le valutazioni del gruppo svedese Hardell sostengono, invece, che chi fa un uso massiccio di telefonia mobile rischi maggiormente l'insorgenza di neoplasie e la Cassazione le ha ritenuti attendibili...
"In realtà i dati degli studi del gruppo Hardell non sono stati correttamente interpretati, poiché risulta che gli stessi autori si sono espressi solo in termini possibilistici, concludendo per l'assenza di correlazione certa tra uso del cellulare e rischio tumori ed affermando che "saranno sicuramente necessari ulteriori approfondimenti. Va sottolineato, peraltro, come questo stesso 'possibilismo' sia stato in generale criticato dalla comunità scientifica internazionale".
Quindi la sentenza della Cassazione non corrisponde a un'approvazione degli esiti dello studio Hardell?
"La Cassazione si è solo limitata a confermare quanto disposto dalla Corte d'Appello di Brescia, giudicando 'insindacabile' l'adesione del giudice di merito alle valutazioni del consulente tecnico d'ufficio sulla base dello studio Hardell e ritenendo tale adesione adeguatamente motivata dalla peculiare intensità e dalla durata dell'esposizione alle onde elettromagnetiche accertate in quel caso specifico".
Il rigetto del ricorso dell'INAIL, dunque, non significa una sua sconfessione?
"Nel ricorso l'Istituto si è limitato a chiedere qual è il presupposto, in questa materia, che ha valore di diritto per quanto riguarda il nesso di causalità per il riconoscimento della malattia professionale. Basta una preferenza espressa dal consulente tecnico d'ufficio a un singolo studio o, invece, è necessaria l'oggettiva esistenza di una convergenza più vasta, articolata e condivisa dal corpus scientifico che classifichi come 'probabile' - e non solo come semplicemente 'possibile' - la cancerogenicità delle onde elettromagnetiche? L'INAIL, in sintesi, non ha contestato l'adesione data dal giudice di merito al ctu, ma la conclusione che questi ne ha tratto e che, a nostro parere, è in contrasto col principio di diritto affermato dalla Cassazione. Che il giudice abbia ritenuto affidabile quell'unico studio è secondario, perché l'Istituto non ha posto un problema di motivazione, ma di errore di diritto. Manca, a nostro parere, quel requisito basilare indicato dalla Corte stessa: cioè, l'esistenza di studi scientifici ed epidemiologici condivisi".
Secondo la Suprema Corte quella del giudice di merito è stata un'adesione motivata...
"La sentenza della Cassazione è di natura eminentemente processuale ed è in relazione alla singolarità di questo specifico caso. Badiamo bene: la Suprema Corte non ha affermato che i cellulari sono cancerogeni ma, più semplicemente, ha detto che il giudice di merito ha accertato - in fatto - che l'utilizzo dei cellulari ha avuto un ruolo 'concausale' nell'insorgenza della patologia e che tale accertamento non è sindacabile in Cassazione. Da qui il rigetto del ricorso: un rigetto, l'INAIL lo ribadisce, di natura solo processuale. Pertanto è erroneo interpretare la sentenza come un indiretto riconoscimento della cancerogenicità dei telefonini".
Questa sentenza influenzerà l'INAIL nella valutazione di un 'probabile' rischio lavorativo legato all'uso massiccio dei cellulari?
"La sentenza della Cassazione per l'INAIL non ha in alcun modo scalfito il principio di diritto applicabile in materia di nesso di causalità e il cellulare continuerà a essere considerato come un 'possibile' elemento cancerogeno. Si tratta di una distinzione sostanziale e che trova sostegno nelle già citate norme di legge. Nel ricorso l'Istituto, inoltre, sottolineava l'imminenza dei risultati dello studio epidemiologico internazionale 'Interphone' coordinato dall'Agenzia internazionale di ricerca sul cancro dell'Oms e finanziato dall'Unione europea. Oggi gli esiti di questo studio sono noti e l'Oms ribadisce come 'possibile' la cancerogenicità della telefonia mobile, raccomandando - a livello preventivo - delle sole misure di cautela. Riguardo la 'probabilità' del rischio cancerogeno non c'è, quindi, nessuna classificazione ufficiale".
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Fall Innocente Marcolini: Stellungnahme von Inail (II)
H. Lamarr , München, Mittwoch, 17.08.2016, 22:38 (vor 3030 Tagen) @ H. Lamarr
Lei, fino a ora, non è entrato mai nel merito del caso specifico, sul quale invece la Cassazione si è espressa.
"Come detto, il ricorso dell'INAIL è di carattere prettamente giuridico. Personalmente, tuttavia, non condivido la scelta della Suprema Corte là dove - nel caso in questione - si tiene conto 'dell'intensità e durata' dell'esposizione alle onde elettromagnetiche. Se un dato elemento, infatti, non è riconosciuto come cancerogeno, l'esposizione allo stesso, per quanto prolungata, non può assurgere a fattore causale di una patologia tumorale. L'elemento temporale non rileva se manca la rischiosità dell'esposizione".
Che significa?
"Faccio un esempio. Tra le patologie tabellate figurano quelle causate dal cromo e l'Istituto riconosce, infatti, il rischio delle lavorazioni che espongono a questa sostanza. Ma, naturalmente, occorre contestualizzare e fare le opportune distinzioni. Un albergo che utilizza delle chiavi cromate espone al rischio del cromo il personale che ne fa uso? La cromatura comune non ha alcuna nocività: semmai, è il cromo esavalente, presente in diversi composti di origine industriale, che può avere effetti nocivi. Nel caso delle onde elettromagnetiche si fa riferimento, come detto, a una 'possibile', e non 'probabile' nocività, e questo principio - a livello giuridico - vale anche per l'esposizione temporale".
La natura di questa sentenza della Corte di Cassazione è assimilabile, a suo parere, a quella relativa agli infortuni in itinere in bicicletta che, invece, aveva dato 'ragione' all'INAIL?
"La natura non è dissimile, in effetti. La Suprema Corte non ha detto che non si può indennizzare l'infortunio in itinere nell'eventualità di un lavoratore che utilizzi la bicicletta. Piuttosto ha affermato che - in quel caso specifico - non poteva essere sindacato l'accertamento fatto dal giudice del merito, che aveva ritenuto non 'necessitato' l'uso della bicicletta da parte del lavoratore e, di conseguenza, non indennizzabile l'infortunio che ne era conseguito. Anche lì si è trattato di un'espressione di natura solo processuale, e non di un'affermazione di principio sulla materia generale degli infortuni in itinere".
(Luca Saitta)
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Marcolini
Süddeutsche: Handy am Hirn
H. Lamarr , München, Sonntag, 25.11.2012, 00:17 (vor 4392 Tagen) @ H. Lamarr
Krebsforschung und Mobilfunk:
Handy am Hirn
24.11.2012, 12:35
Von Christopher Schrader
Eigentlich betrifft das Urteil nur den konkreten Fall, trotzdem hat es weltweit Wellen geschlagen: Ein italienisches Gericht hat geurteilt, Mobilfunk könnte Hirntumore auslösen. Nachweisen, ob dem wirklich so ist, kann die Krebsforschung gerade nicht. Die Wissenschaftler sind mit Streiten beschäftigt [Anm. Spatenpauli: Damit meint Christopher Schrader die Professoren Lerchl und Hardell].
Unter den Kommentaren zu dem Artikel ist einer mit einem Link auf die folgende komprimierte Darstellung der Mobilfunkdebatte:
Krebs verursacht Handys
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Fall Innocente Marcolini: Stellungnahme EU-Kommission
H. Lamarr , München, Samstag, 20.08.2016, 22:57 (vor 3027 Tagen) @ H. Lamarr
Das Urteil des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 2009 wurde allem Anschein nach noch einmal verhandelt, diesmal vor dem "Corte Suprema di Cassazione" in Rom, der höchsten Berufungsinstanz. Und auch dort hat der Manager Recht bekommen, die (staatliche) Versicherung Inail muss dem kranken Manager eine Rente für Arbeitsunfähigkeit zahlen. Eine Auswahl an Meldungen italienischer Medien zu dieser Entscheidung gibt es <hier>.
Anfrage an die Kommission von Europaparlamentarier Franz Obermayr (23. Oktober 2012)
Ein Urteil des Italienischen Kassationsgerichtshofes vom 12.10.2012 mit der Nummer 17438 (Cassazione civile, sez. lavoro, sentenza 12.10.2012 n° 17438) sorgt für Aufregung. Das Urteil befand, dass das tägliche Telefonieren mit dem Handy schuld an einem Tumor sei, an dem ein 50-jähriger Manager erkrankt ist. Der Italiener hatte angegeben, zwölf Jahre lang durchschnittlich sechs Stunden pro Tag am Handy verbracht zu haben. Aufgrunddessen hätten die Ärzte bei ihm einen Trigeminus-Tumor diagnostiziert. Gestützt durch dieses Aufsehen erregende Gerichtsurteil drohen jetzt Sammelklagen in ganz Italien. Selbst in Langzeitstudien, die beweisen hätten sollen, dass jahrelanges Telefonieren mit dem Mobiltelefon sich nicht negativ auswirkt, wurde herausgefunden, dass ein „leichtes bis mittleres Risiko" dauerhafter intensiver Mobiltelephonie nicht ausgeschlossen werden könne. Im Juni 2012 hat auch die Weltgesundheitsorganisation die von den Mobiltelefonen ausgesendeten Strahlen als „möglicherweise krebserregend" eingestuft.
Kann die Kommission dazu folgende Fragen beantworten:
1. Kennt die Kommission dieses Urteil, und wie schätzt sie das Urteil ein?
2. Hat die wissenschaftliche Gemeinschaft die Gefährlichkeit der elektromagnetischen Strahlen durch Handys bisher unterschätzt, und wie schätzt die Kommission die Gefährlichkeit ein?
3. Welche Studien zu diesem Thema zieht man seitens der Kommission heran bzw. gibt die Kommission in Auftrag, um die Gefährlichkeit der elektromagnetischen Strahlen durch Mobiltelephone zu überprüfen?
4. Was gedenkt die Kommission im Sinne der Gesundheit der Bürger zu unternehmen?
Antwort von Herrn Šefcovic im Namen der Kommission (27. November 2012)
1. Die Entscheidung des italienischen Gerichts ist der Kommission bekannt. Die Kommission ist der Auffassung, dass Gerichtsurteile keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellen.
2. Die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung von Mobiltelefonen waren Gegenstand zahlreicher Gutachten des wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR). Gemäß den jüngsten Schlussfolgerungen (2009) belegen drei unterschiedliche Forschungsansätze (epidemiologische Untersuchungen sowie in vivo und in vitro durchgeführte Studien), dass es unwahrscheinlich ist, dass die Exposition gegenüber elektromagnetischer Strahlung von Mobiltelefonen zu einem erhöhten Auftreten von Krebserkrankungen bei Menschen führt.
3.Die Kommission fordert in regelmäßigen Abständen eine unabhängige Neubewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse an und prüft dann, ob die in der Empfehlung des Rates (1999/519/EG) vorgeschlagenen Grenzwerte der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) noch gerechtfertigt erscheinen. Die jüngste Neubewertung wird derzeit vom wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" vorgenommen und voraussichtlich Ende März 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme vorliegen. Bei seiner Arbeit berücksichtigt der wissenschaftliche Ausschuss sämtliche verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.
4. Gemäß den Artikeln 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die EU nicht zum Erlass von Rechtsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder zuständig, sondern die Verantwortung liegt weiterhin in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Daher hat die Kommission die vorgenannte Empfehlung des Rates über Grenzwerte für die Exposition gegenüber EMF vorgeschlagen, die nicht bindend ist.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
EU-Kommission, Marcolini, Arbeitsunfähigkeit, Turin
Colakonsum für Tod verantwortlich: Gericht sorgt für Aufsehen
H. Lamarr , München, Dienstag, 12.02.2013, 23:10 (vor 4312 Tagen) @ kureck
Ein römisches Gericht sieht einen Zusammenhang zwischen Telefonieren mit Mobilfunk und Krebserkrankung. Jetzt drohen Sammelklagen.
Ein australisches Gericht sieht einen Zusammenhang zwischen jahrelangen exzessivem Cola-Konsum von bis zu 10 Liter täglich und dem Ableben der Konsumentin. Jetzt droht eine Zeile mehr Kleingedrucktes auf Colaflaschen.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –